Die Gemeinde hat offen­bar beschlossen, nicht wie bei den Lan­dratswahlen, die nicht kor­rekt gehängten Wild­plakatierun­gen zu ent­fer­nen. So weit so gut. Es sind für mein Gefühl noch immer genü­gend. Allerd­ings frage ich mich, warum die Gemeinde, wenn sie doch ein stren­geres Regime fahren will, nicht am Sam­stag­mor­gen die zu früh gehängten Plakate ent­fer­nt hat?
Das zu frühe Hän­gen empfinde ich als schlim­mer, es ist unfair. Man sichert sich so die besten Plätze — und wenn andere in der Not nicht ganz kor­rekt hän­gen, wer­den diese bestraft.

Verboten!Das Regle­ment der Gemeinde sagt:
An öffentlichen Gebäu­den, Brück­en, Kan­de­labern, Schaltk­abi­nen und Bäu­men sind tem­poräre Rekla­men ver­boten.
Gehen wir also schön der Rei­he nach:

Bei öffentlichen Gebäu­den habe ich keine Rekla­men fest­gestellt, auss­er die Umzäu­nun­gen der Schul­häuser gehörten auch zu den öffentlichen Gebäu­den. Bei den Brück­en wird es in der Beurteilung schon heik­ler. Würde ein Plakat, das auf der Basler Seite ein­er Brücke hän­gen würde, auch ent­fer­nt? Ich habe keines gese­hen. Allerd­ings auf der Brücke, die die Strasse »Im Lerchen­garten« über­quert hängt eines — oder ist dies keine Brücke?

Bei den Kan­de­labern wird es noch schwieriger: Duden sagt: mehrarmiger, säu­le­nar­tiger Stän­der für Kerzen, Lam­p­en oder mehrarmiger, säu­le­nar­tiger Stän­der für die Straßen­beleuch­tung. Auch wikipedia geht in diese Rich­tung, span­nend beim Googeln: Es erscheint auch der Begriff »Arm­leuchter« — Honi soit qui mal y pense!
Also: Ein Kan­de­laber muss einen Arm haben, der das Licht hält.
Hier haben wir also Kan­de­laber: Senkrechte Pfos­ten, die min­destens einen Arm mit ein­er Leuchte haben. Auf dem recht­en Bild ist ein zweit­er Kan­de­laber (senkrechter Pfos­ten mit einem Arm). Durfte das Plakat da bleiben, weil an diesem Kan­de­laber keine Leuchte ist?

Kandelaber
Dann gibt es aber auch Gebilde, die als Kan­de­laber ange­se­hen wer­den, die Bedin­gun­gen für einen Kan­de­laber aber nicht erfüllen: Sie haben keinen Arm, der die Leuchte hält. Eigentlich dürfte man hier also plakatieren!

NoKandelaber

Bei Schaltk­abi­nen ist es eh schon schwierig mit Kabel­bindern ein Plakat zu befes­ti­gen. Wahrschein­lich stammt dieses Ver­bot noch aus den Zeit­en als Plakate gek­lebt wur­den. Die Kabel­binder aus Polyamid kamen erst nach 1968 auf den Markt, wahrschein­lich gar etwas später. Und das Ver­bot an Bäu­men zu plakatieren wurde wohl aus einem alten Regle­ment über­nom­men, aus der Zeit als Plakate noch an Bäume genagelt wur­den 😉
Auf diesen Bildern sind Plakate an Bäu­men zu sehen, sie sind aber jew­eils nicht am Baum, son­dern an umgeben­den Schutzvor­rich­tun­gen befes­tigt. Trotz­dem scheint es dem Baum rechts nicht gut zu gehen, das mag vielle­icht an der Partei liegen …

Bäume
Zum Trost noch zwei Stellen, die von den nim­m­er­sat­ten Grü­nen Unab­hängi­gen offen­bar überse­hen wur­den: Die Uhr beim Zen­trum­splatz und die drei Fah­nen­mas­ten beim Brun­nen sind keine Kan­de­laber, also plakatier­bar!

Möglichkeiten

Es scheint nim­m­er­sat­te Parteien und Grup­pierun­gen zu geben, die nicht genug bekom­men kön­nen. So wer­den, dank Masse, möglichst früh oder gar vorzeit­ig Plakat­stellen usurpiert, aber auch andere Plakate tiefer gezo­gen um das Eigene höher zu hän­gen.
Fair­ness scheint da nur noch ganz klein geschrieben zu sein.

Und die Weisheit zum Artikel:

Satt zu sein ist ein kör­per­lich­es Sig­nal,
Nim­m­er­satt ein charak­ter­lich­es Prob­lem.
(Jus­tus Vogt)

 

 

 

Eckhards Lyrikecke (37)
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