Der Gemeinderat teilt mit:
»medienmitteilung
Abstimmung vom 20. Oktober 2019
Stimmrechtsbeschwerde zur Teilrevision der Gemeindeordnung abgewiesen
Am 20. Oktober 2019 führt die Gemeinde Birsfelden eine Abstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung durch. Gegen diese Abstimmung wurde mit Datum vom 25. September 2019 von einem Stimmbürger beim Regierungsrat eine Beschwerde wegen Verletzung des Stimmrechts erhoben.
In seinem Schreiben führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass keine unverfälschte Stimmabgabe möglich sei. Die Einheit der Materie sei verletzt. Die Frage ob das Wahlsystems des Schulrats auf Majorzwahl umgestellt und ob ein Initiativrecht auf Gemeindeebene eingeführt werden soll, seien zwei Themen zu welchem sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger separat äussern sollen. Die Abstimmungsunterlagen sollen angepasst werden und wenn notwendig die Abstimmung neu angesetzt werden.
Die Beschwerde wurde vom Regierungsrat zusammenfassend mit folgender Begründung abgelehnt: Die Gemeinde Birsfelden regelt die Grundzüge ihrer Organisation in der Gemeindeordnung. Sie ist als Ganzes zu betrachten. Eine Abstimmung über einzelne Teilbereiche ist wenig sinnvoll. Die Gesamtvorlage „Teilrevision der Gemeindeordnung“ verletzt den Grundsatz der Einheit der Materie nicht. Die freie und unverfälschte Willensäusserung der Stimmberechtigten ist möglich und eine Aufhebung der Abstimmung vom 20. Oktober 2019 wäre zudem unverhältnismässig.«
Kommentar
Logisch wäre es eigentlich hier die »Einheit der Materie« einzufordern.
Wenn eine gesamte Gemeindeordnung revidiert wird, mit Vernehmlassungen etc. Könnte ich mir vorstellen, nur über das Gesamte abzustimmen.
Hier wurden aber zwei grundverschiedene Dinge herausgepickt und als Stimmbürger bin ich gezwungen entweder JA oder NEIN zu sagen. Dass der Regierungsrat auf die Beschwerde nicht eingegangen ist, finde ich bedenklich. Es ist diese verdammte formaljuristische Denkungsart, die manche StimmbürgerInnen resignieren lässt.
Einzige Protestmöglichkeit wäre hier, den Zettel leer oder ungültig einzulegen.