Am 9. Feb­ru­ar 2020 wer­den wir über die Erweiterung der Ras­sis­mus-Strafnorm abstim­men. Ich werde Ihnen dazu in den näch­sten Wochen immer wieder ein­mal einen Text von Car­olin Emcke vor­legen. Einen Text, der im engeren Sinne oder im weit­eren Sinne mit dieser Strafnorm zu tun hat.

Car­olin Emcke (* 18. August 1967 in Mül­heim an der Ruhr) ist eine deutsche Autorin und Pub­lizistin. Im Jahr 2016 wurde sie mit dem Frieden­spreis des Deutschen Buch­han­dels aus­geze­ich­net. Car­olin Emcke lebt in Berlin und ist mit Sil­via Fehrmann liiert.

Der Text zum The­ma:

»Men­schen­rechte sind kein Null­sum­men­spiel. Nie­mand ver­liert seine Rechte, wenn sie allen zugesichert wer­den. Men­schen­rechte sind voraus­set­zungs­los. Sie kön­nen und müssen nicht ver­di­ent wer­den. Es gibt keine Bedin­gun­gen, die erfüllt sein müssen, damit jemand als Men­sch anerkan­nt und geschützt wird. Zunei­gung oder Abnei­gung, Zus­tim­mung oder Abscheu zu indi­vidu­ellen Lebensen­twür­fen, sozialen Prak­tiken oder religiösen Überzeu­gun­gen dür­fen keine Rolle spie­len. Das ist der Kern ein­er lib­eralen, offe­nen, säku­laren Gesellschaft.«*

Die Ras­sis­mus-Strafnorm bein­hal­tete bis jet­zt die Diskri­m­inierung von Rasse, Eth­nie und Reli­gion. Neu dazu kommt nun auch die sex­uelle Ori­en­tierung. Den Text der Ras­sis­mus-Strafnorm bekom­men Sie hier.
Wie es zur Ras­sis­mus-Strafnorm kam, kön­nen Sie hier nach­le­sen.

Gegen diese Erweiterung um die sex­uelle Ori­en­tierung haben die EDU und die SVP das Ref­er­en­dum ergrif­f­en, sie sprechen von einem Zen­surge­setz.

Dazu Alt­stän­der­at Claude Jani­ak:
Die Mei­n­ungsäusserungs­frei­heit werde mit dieser Änderung der Strafnorm nicht eingeschränkt, betonte Claude Jani­ak: »Der Stammtisch ist nicht in Gefahr. Sie dür­fen weit­er­hin, wenn Sie es wollen, gute Witze erzählen, auch über Schwule. Es gebe gute Witze, über die man lachen könne«, so Jani­ak. »Aber man darf nicht Hass säen. Aufrufe zu Hass und Her­ab­würdi­gung bes­timmter Bevölkerungs­grup­pen haben mit Mei­n­ungsäusserung nichts zu tun.«
Da die gle­ichen Äusserun­gen zur eingeschränk­ten Mei­n­ungsäusserungs­frei­heit immer wieder vorge­bracht wur­den, sah sich die Eid­genös­sis­che Kom­mis­sion gegen Ras­sis­mus verpflichtet zu umschreiben, was man noch sagen darf: Näm­lich fast alles!

*Der Text von Car­olin Emcke stammt aus ihrer Rede anlässlich der Über­gabe des »Frieden­spreis des Deutschen Buch­han­dels«. Die vollständige Rede find­en Sie hier.

Soll­ten Sie sich über Gege­nar­gu­mente kundig machen wollen, kön­nen Sie die Mei­n­ung der Ini­tianten unter den Links EDU und SVP weit­er oben anklick­en. Oder Sie kön­nen das Elab­o­rat von Bischof Mar­i­an Ele­gan­ti anklick­en.

Alle Artikel zur Erweiterung der Ras­sis­mus-Strafnorm find­en Sie hier.

Und das Schluss­wort von Car­olin Emcke:

Men­schen­rechte sind voraus­set­zungs­los.
Sie kön­nen und müssen nicht ver­di­ent wer­den.
Es gibt keine Bedin­gun­gen, die erfüllt sein müssen,
damit jemand als Men­sch anerkan­nt und geschützt wird.

 

 

 

 

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