So etwa Mitte Dezember 2019 schneite es dem Birsfälderpünggtli eine Medienmitteilung mit überraschendem Inhalt auf den Computer. Sollten alle die vorgängig debattierten Punkte zum Birsfelder Hafen bei Regierungsrat BL und Standortförderun BL etwas ausgelöst haben, nachdem die wichtigsten Forderungen einige Jahre zurückliegen?
Nach dem ersten, schnellen Durchlesen natürlich sofort auf die angekündigte Spezialwebsite. Doch die kommt gar nicht, die gibt es nicht. Wie sich herausstellte, glaubte offenbar niemand an ein ü in www.südport-birsfelden.ch.
Das zweite Durchlesen, ja machen Sie es doch bitte auch, hinterliess den faden Beigeschmack, von viel Blabla. Eigentlich reizten nur die zwei erwähnten Studien, die die ganze Sache vielleicht mit etwas Fakten erhärten könnten.
Also Anfrage an Thomas Kübler, den Leiter der »Standortförderung Baselland«:
»Als in Birsfelden sehr aktiver Blog, der sich mit allen Gemeindeangelegenheiten befasst, fänden wir es schön, wenn wir auch zu Medienorientierungen betreffend den Hafen Birsfelden, oder überhaupt Birsfelden eingeladen würden.
In der Medienmitteilung ›Hafengebiet Birsfelden: Zielbild Hafen Birsfelden 2040+‹ wird erwähnt:
›Dazu wurden seit Anfang 2018 zwei Studien in Auftrag gegeben und ausgewertet: Einerseits wurden die Entwicklungsperspektiven der heute im Hafen umgeschlagenen Gütersegmente untersucht und andererseits der Blick nach aussen geöffnet, um die Entwicklungen in anderen europäischen Häfen miteinzubeziehen, vor allem im Hinblick auf globale Megatrends wie Digitalisierung, Sharing Economy, grüne Ökonomie oder Kreislaufwirtschaft.‹
Wir würden uns sehr für die beiden Studien interessieren, sei dies als Kopie oder auch nur leihweise. (Der Umfang ist uns nicht bekannt).
Wir könnten uns vorstellen, dass mit diesen Unterlagen die Entscheide, die da gefällt wurden, um einiges verständlicher würden.«
Oh je, die Antwort war alles andere als klärend:
»Herzlichen Dank für Ihre mail und Ihr Interesse.
Eine Medienorientierung hat es nicht gegeben. Es wurde «lediglich» die Medienmitteilung verschickt. Gerne werden wir unsere Medienliste mit Ihren Koordinaten ergänzen.
Die beiden genannten Studien veröffentlichen wir derzeit nicht vollständig. Sie enthalten vertrauliche Überlegungen zu Baurechten und strategischen Perspektiven der befragten Unternehmungen. Ich bitte um Verständnis. Allerdings können wir Ihnen das Management Summary zustellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Auch werden wir auf der von Ihnen angesprochenen Website laufend über die Entwicklungen berichten.
Ich hoffe Ihnen damit vorerst geholfen zu haben.
Ich wünsche Ihnen schöne Festtage und für 2020 alles Gute.«
Das erwähnte ›Management Summary‹ zeigen wir hier nicht, es war inhaltlich fast noch wenigersagend als die Medienmitteilung.
Es ergab sich anschliessend ein Gemaile, das darin endete, dass Thomas Kübler mich zu einem Rundgang durch den Hafen einlud. Schon mal etwas – ein Trösterli für die noch immer zurückgehaltenen Studien … und ich durfte dazu Christoph Meury einladen …
Fortsetzung folgt.
Bilder: Medienmitteilung Standortförderung Basel-Landschaft
Demnächst: Wir haben mit dem Baselbieter Standortförderer Thomas Kübler einen Pressespaziergang durch den Hafen gemacht … und haben begonnen hochzurechnen wieviel Geld der Kanton im Hafen verdienen könnte …
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Christoph Meury
Mai 13, 2020
Mit der Einschätzung von Franz bin ich grundsätzlich d’accord. In einem späteren Beitrag werde ich mich dazu noch ausführlicher äussern.
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Im Lead der Medienmitteilung heisst es vielsagend: «Die drei Akteure Kanton, Gemeinde und Schweizerische Rheinhäfen haben ein gemeinsames Zielbild zur langfristigen Entwicklung des Arbeitsgebietes «Hafen Birsfelden« erarbeitet…«. Ich wüsste nicht, dass die Gemeinde an der Erarbeitung eines Zielbildes beteiligt gewesen wäre. Es sei denn, man würde den Gemeindepräsidenten als gemeinderätlichen Alleinvertreter mit absolutistischen Vollmachten sehen. Üblicherweise werden Geschäfte in dieser Grössenordnung aber im Rahmen von demokratischen Prozessen, mit adäquaten Mitwirkungsverfahren, abgewickelt.
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Mein Fazit: Das Papier «Hafen Birsfelden 2040+« ist in PR-Prosa verpackte warme Luft. Die Beteiligten fixieren den Status Quo über ihre Amts- und Wirkungszeit hinaus. Gepflegtes Nichtstun ist in der Folge die Devise der Verantwortlichen.
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Und: Die involvierten Protagonisten gehen zudem grundsätzlich davon aus, dass es für die Bevölkerung von Birsfelden keinerlei Mitsprache gibt. Das sind, mit Verlaub, autokratische Allüren!
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PS.: Bei jedem popeligen Quartierplan ist ein Mitwirkungsprozess zwingend, nicht so bei der zukünftigen Hafenentwicklung. Sämtliche demokratischen Prozesse und öffentlichen Anhörungen sind beim Hafen ausser Kraft gesetzt. Daher wird auch kaum informiert und daher werden Studie nur auf Drängen und nur partiell veröffentlicht. Knappe Medienmitteilungen müssen genügen. Das dürfte uns zu denken geben.
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Persönlich: Als minimale Reaktion hätte ich von den politischen Lokalmatadoren und ansässigen politischen Parteien eine Reaktion und/oder kritische Würdigung des Papiers «Zielbild Hafen Birsfelden 2040+« erwartet. Fehlanzeige!
Franz Büchler
Mai 13, 2020
»Die beiden genannten Studien veröffentlichen wir derzeit nicht vollständig. Sie enthalten vertrauliche Überlegungen zu Baurechten und strategischen Perspektiven der befragten Unternehmungen.« sagt der Standortförderer.
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Dass Firmen ihre »strategischen Perspektiven« nicht offenlegen müssen, na ja.
Dass es aber auch Vertraulichkeiten bei den Baurechten gibt, ist ein Skandal.
Christoph Meury
Mai 13, 2020
Ergänzung zum Kommentar von Franz:
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Wenn die öffentliche Hand Studien für die zukünftige Hafennutzung in Auftrag gibt und notabene auch mit öffentlichen Geldern bezahlt, sind dies keine Privatstudien, sondern die Öffentlichkeit hat das Recht Einsicht zu erhalten, um sich zum Sachverhalt eine eigene Meinung bilden zu können. Hier wird ein Areal, welches dem Kanton und damit der Öffentlichkeit gehört, als Privatbesitz behandelt. Die Geheimnistuerei ist unstatthaft und zu verurteilen.
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Firmen, welche in den Genuss von Sonderkonditionen und defacto subventioniertem Land und zusätzlich in den Genuss von der öffentlichen Hand bezahlter Infrastruktur kommen (Hafenanlage, Hafenbahn, Zufahrtstrassen, Sicherheitsdispositiv mit spezifischen Anforderungen an die Feuerwehren, etc.), sind auch in der Pflicht. Die «strategischen Perspektiven« der Firmen sind Teil des Kooperationsvertrages mit dem Kanton und die Öffentlichkeit hat in diesem Fall ein Recht zu wissen, welche strategischen Ziele die Firma verfolgt. Nur so kann die öffentliche Hand adäquat partizipieren und das Hafenprojekt nachhaltig und als gemeinsames Projekt vorantreiben. Dabei muss die öffentliche Hand keinen Einblick in Geschäftsgeheimnisse oder das eigentliche operative Geschäft haben. Baurechte enthalten aber Rechte & Verpflichtungen und werden vom Eigner des Hafens vorgegeben.
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Missverständnis: Der Staat und im Fall des Hafens, der Kanton Basel-Landschaft, in Vertretung durch die SRH, ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung für international tätige Firmen. Es besteht zwischen den beiden Partnern ein Geschäftsverhältnis und die SRH ist gehalten aus dem 420’000 m² grossen Industrieareal ein Optimum herauszuholen. D.h. marktübliche Baurechtszinsen, hohe Nutzungsdichte, wenig bis keine Leerstände, etc. Das erwirtschaftete Geld gehört der Allgemeinheit und muss in einem gerechten Verhältnis dem Kanton BL und der Gemeinde Birsfelden zugute kommen.