Velofahrer, oft sind es auch Velofahrerinnen, die auf dem Trottoir fahren, nehmen bewusst in Kauf, mit FussgängerInnen zu kollidieren. Als FussgängerIn hört man herankommende Velofahrende nicht und diese können auch kein Signal geben, weil heutige Trendvelos ja oft keine Klingel mehr haben. Ein Schritt des Fussgängers etwas zur Seite, ein kleines Kind mit spontaner Bewegung, eine Person, die aus einem Hauseingang tritt oder um eine unübersichtliche Ecke kommt — der Zusammenstoss ist vorbestimmt.
Zu unsicher? Zu bequem? Zu egoistisch?
Beim heutigen Verkehrsaufkommen ist es klar, dass sich viele Velofahrende unsicher fühlen, vom Autoverkehr bedrängt oder gar verdrängt. Das Ausweichen auf das Trottoir ist für diese unsicheren Fahrenden dann oft die sicherere Wahl. Sie vergessen dabei aber, dass sie so die FussgängerInnen bedrängen, verunsichern und verdrängen — nur können diese nicht auf einen anderen Weg ausweichen …
Zu unsicher? Zu bequem? Zu egoistisch?
Es wäre auch in Birsfelden wieder einmal Zeit die Frage nach den Velowegen, zumindest an der Hauptstrasse, aufzunehmen. Es kann ja nicht sein, dass hier keine Lösung möglich ist. Und da die Hauptstrasse eine Kantonsstrasse ist, ist der Kanton gefordert. Landräte haben wir BirsfelderInnen ja zur Genüge, vier davon sitzen im Gemeinderat …
Aber nicht nur dies: Auch die Velofahrenden müssten sich engagieren und nicht locker lassen. Sich also nicht einfach die Rechte nehmen, die sie nicht haben, sondern dafür kämpfen, dass sie diese Rechte bekommen. Oder frei nach Stéphane Frédéric Hessel: Empört euch! Engagiert euch!
Und bis das geregelt ist, ist das Befahren von Trottoirs nach Art. 43 Abs. 2 SVG und 41 Abs. 2 VRV schlicht und einfach verboten. Es gilt: Velos dürfen aufs Trottoir, aber nur wenn sie gestossen werden.
Zum Schluss die Weisheit zum Artikel:
»Vo nüt chunnt nüt.«
Alte Volksweisheit