Da sprachen wir am Mon­tag noch vom Gegen­vorschlag der Regierung aus Liestal und schwupp ist dieser Gegen­vorschlag da. Ob es dem Regierungsrat damit gelingt die Gemein­deini­tia­tive zu kip­pen ist nicht vorherse­hbar, lagen die Ja- und Nein-Anteile bei der Abstim­mung zur Pen­sion­skassen­sanierung ja nicht allzu weit auseinander.

Hier eine Zusammenfassung:

Der Regierungsrat beantragt dem Par­la­ment, der Ini­tia­tive einen Gegen­vorschlag gegenüber zu stellen. Dieser umfasst vier Aspekte:

1. Pool­ing: Der Kan­ton ermöglicht den Gemein­den sowie allen weit­eren angeschlosse­nen Arbeit­geben­den, Aus­fi­nanzierungskred­ite zu vorteil­haften Zin­sen zu erhal­ten, die deut­lich unter den 3 Prozent des Forderungsmod­ells liegen. Das Pool­ing ist für den Kan­ton kostenneutral.

2. Garantie: Der Kan­ton gibt all den­jeni­gen angeschlosse­nen Arbeit­geben­den, die sich nicht selb­st oder über das Pool­ing voll­ständig aus­fi­nanzieren, eine Garantiezusage und ent­lastet dadurch die Gemein­den von deren Garantie für deren angeschlossene Insti­tu­tio­nen. Dies bedeutet eine Risikobe­freiung sowie eine Admin­is­tra­tionsent­las­tung für die Gemein­den. Die Garantiezusage führt für den Kan­ton zu Zins­mehrkosten von 32 Mil­lio­nen Franken während 20 Jahren durch die Über­nahme der heute bere­its bekan­nten Garantiefälle im Umfang von 96 Mil­lio­nen Franken.

3. Beteili­gung des Kan­tons an der Aus­fi­nanzierung der Gemein­delehrkräfte: Der Kan­ton übern­immt die à‑fonds-per­du-Aus­fi­nanzierung der Musikschullehrkräfte von 29.4 Mil­lio­nen Franken sowie einen Anteil der Aus­fi­nanzierung der Kinder­garten- und Pri­mar­lehrkräfte in der Höhe der ehe­ma­li­gen Lehrersub­ven­tio­nen nach altem Finan­zaus­gle­ichs­ge­setz: 29.2 Mil­lio­nen Franken. Die Gemein­den wer­den also ins­ge­samt um 58.6 Mil­lio­nen Franken ent­lastet. Der Kan­ton muss diesen Betrag zusät­zlich zu sein­er Aus­fi­nanzierung finanzieren. Dies führt bei ihm auf­grund des höheren Zin­saufwands über 20 Jahre zu Mehrkosten von 19.6 Mil­lio­nen Franken.

4. Sol­i­darisierung der restlichen Aus­fi­nanzierung der Gemein­delehrkräfte: Der verbleibende Aus­fi­nanzierungs­be­trag der Lehrkräfte, 184 Mil­lio­nen Franken, wird hälftig nach Mass­gabe der Ein­wohn­erzahl und hälftig nach Mass­gabe der Steuerkraft auf die Gemein­den verteilt. Die Gemein­den sind dadurch von schwieri­gen Koste­naufteilungs­diskus­sio­nen bei ihren Kreiss­chulen befre­it. Die Sol­i­darisierung ist für den Kan­ton kosten­neu­tral. Auf­grund der verzinslichen Amor­ti­sa­tion während 20 Jahren erstat­ten die Gemein­den dem Kan­ton 246 Mil­lio­nen Franken zurück.

Der Gegen­vorschlag geht auf die berechtigten Anliegen der Gemein­den ein. Er wirkt aus­gle­ichend unter den Gemein­den, ent­lastet diese admin­is­tra­tiv enorm und finanziell soweit, als es aus Sicht des Kan­tons als vertret­bar erscheint. Er berück­sichtigt und wahrt die beste­hende Kom­pe­ten­zord­nung zwis­chen Kan­ton und Gemein­den und ermöglicht eine faire Lösung für alle Beteiligten, Kan­ton, Gemein­den und Arbeitnehmende.

Wer das noch genauer anse­hen will find­et dazu die Lan­dratsvor­lage genau hier.

Was dabei für Birs­felden her­aussprin­gen kön­nte, müssen sich wohl zuerst die Spezial­is­ten errech­nen. Ich denke, viel geschenkt gibt es wohl nicht gerade.

 

Und die Weisheit zum Artikel:

»Die Ungeduld, mit der man seinen Zie­len zueilt, ist die Klippe, an der oft ger­ade die besten Men­schen scheitern.«
Johann Chris­t­ian Friedrich Hölderlin

Und ab in die Winterpause
Adväntskaländer.li 1/12

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