Da sprachen wir am Montag noch vom Gegenvorschlag der Regierung aus Liestal und schwupp ist dieser Gegenvorschlag da. Ob es dem Regierungsrat damit gelingt die Gemeindeinitiative zu kippen ist nicht vorhersehbar, lagen die Ja- und Nein-Anteile bei der Abstimmung zur Pensionskassensanierung ja nicht allzu weit auseinander.
Hier eine Zusammenfassung:
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Dieser umfasst vier Aspekte:
1. Pooling: Der Kanton ermöglicht den Gemeinden sowie allen weiteren angeschlossenen Arbeitgebenden, Ausfinanzierungskredite zu vorteilhaften Zinsen zu erhalten, die deutlich unter den 3 Prozent des Forderungsmodells liegen. Das Pooling ist für den Kanton kostenneutral.
2. Garantie: Der Kanton gibt all denjenigen angeschlossenen Arbeitgebenden, die sich nicht selbst oder über das Pooling vollständig ausfinanzieren, eine Garantiezusage und entlastet dadurch die Gemeinden von deren Garantie für deren angeschlossene Institutionen. Dies bedeutet eine Risikobefreiung sowie eine Administrationsentlastung für die Gemeinden. Die Garantiezusage führt für den Kanton zu Zinsmehrkosten von 32 Millionen Franken während 20 Jahren durch die Übernahme der heute bereits bekannten Garantiefälle im Umfang von 96 Millionen Franken.
3. Beteiligung des Kantons an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte: Der Kanton übernimmt die à‑fonds-perdu-Ausfinanzierung der Musikschullehrkräfte von 29.4 Millionen Franken sowie einen Anteil der Ausfinanzierung der Kindergarten- und Primarlehrkräfte in der Höhe der ehemaligen Lehrersubventionen nach altem Finanzausgleichsgesetz: 29.2 Millionen Franken. Die Gemeinden werden also insgesamt um 58.6 Millionen Franken entlastet. Der Kanton muss diesen Betrag zusätzlich zu seiner Ausfinanzierung finanzieren. Dies führt bei ihm aufgrund des höheren Zinsaufwands über 20 Jahre zu Mehrkosten von 19.6 Millionen Franken.
4. Solidarisierung der restlichen Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte: Der verbleibende Ausfinanzierungsbetrag der Lehrkräfte, 184 Millionen Franken, wird hälftig nach Massgabe der Einwohnerzahl und hälftig nach Massgabe der Steuerkraft auf die Gemeinden verteilt. Die Gemeinden sind dadurch von schwierigen Kostenaufteilungsdiskussionen bei ihren Kreisschulen befreit. Die Solidarisierung ist für den Kanton kostenneutral. Aufgrund der verzinslichen Amortisation während 20 Jahren erstatten die Gemeinden dem Kanton 246 Millionen Franken zurück.
Der Gegenvorschlag geht auf die berechtigten Anliegen der Gemeinden ein. Er wirkt ausgleichend unter den Gemeinden, entlastet diese administrativ enorm und finanziell soweit, als es aus Sicht des Kantons als vertretbar erscheint. Er berücksichtigt und wahrt die bestehende Kompetenzordnung zwischen Kanton und Gemeinden und ermöglicht eine faire Lösung für alle Beteiligten, Kanton, Gemeinden und Arbeitnehmende.
Wer das noch genauer ansehen will findet dazu die Landratsvorlage genau hier.
Was dabei für Birsfelden herausspringen könnte, müssen sich wohl zuerst die Spezialisten errechnen. Ich denke, viel geschenkt gibt es wohl nicht gerade.
Und die Weisheit zum Artikel:
»Die Ungeduld, mit der man seinen Zielen zueilt, ist die Klippe, an der oft gerade die besten Menschen scheitern.«
Johann Christian Friedrich Hölderlin