Mit dem Beitrag von heute hat die BZ ins Schwarze getroffen. Auch im “Pünggt.li” wurde dereinst mit einem Bild, kommentarlos in der Serie „Birsfelden von hinten“ auf die zugewachsene Aussicht hingewiesen.
A propos ins Schwarze: In der Rekrutenschule „lehrte“ man die angehenden Wehrmänner, vor dem Abdrücken um den Schuss aus dem Sturmgewehr auszulösen, ins Grüne zu blicken, das beruhige das Auge. Zuerst ins Grüne, dann ins Schwarze.
Ob Gesträuch oder Gewässer, grün ist grün und nicht etwa tintenblau, wie der Rhein auf dem Logo für’s kommende Feierjahr frühexpressionistisch dargestellt wird. Dazu an anderer Stelle noch mehr.
Was aber die Nutzer der Aussichtsbänke mindestens ebenso interessiert, findet täglich hinter den Bänken, auf der Marie Lotz-Promenade statt. Dort treffen nämlich verschiedene Benutzergruppen aufeinander:
Spaziergänger, oft mit Kleinkindern, Kinderwagen. Kitas, Kindergärten, Schulkinder. Rentner mit Rollatoren.
Und neu, schnelle vElofahrer.
Waren wir uns einst gewohnt, dass der gemeine Radfahrer mit 15–20 kmh unterwegs war, rechnen wir heute mit 30 — 40 kmh. Konflikte und Unfälle sind programmiert. Den Zuständigen Behörden ist der Sachverhalt offenbar bekannt, Darum der Hinweis: SCHRITTTEMPO.
Nur: Was bedeutet SCHRITTTEMPO?
“Schrittgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die im „Schritt“ üblicherweise erreicht werden kann, also bei der Gangart, bei der zu jedem Zeitpunkt der Boden von mindestens einem Bein (bei Zweibeinern) bzw. drei Beinen (bei Vierbeinern) berührt wird. Die Schrittgeschwindigkeit hängt demnach von der Schrittlänge und ‑frequenz des jeweiligen Lebewesens ab.
Beim Militär gilt – je nach Land – als schneller Marsch ein Marschtempo zwischen 100 und 120 Schritten/min bei einer Schrittlänge von 75 cm bis 100 cm, was 4,5 km/h bis 7,2 km/h entspricht. Ein solcher schneller Marsch dürfte kaum mit einer normalen Schrittgeschwindigkeit eines gewöhnlichen Fußgängers vergleichbar sein.
Neben Quellen aus der hoch spezialisierten Fachrichtung der Unfallrekonstruktion wurden sowohl themenverwandte als auch alternative Datenquellen in einer Studie über das Bewegungsverhalten von Fußgängern im Straßenverkehr untersucht. Nach Auswertungen von Eberhardt und Himbert, auf denen zahlreiche andere Studien aufbauen, bewegt sich die Geschwindigkeit beim Gehen eines gesunden, unbehinderten Erwachsenen unter Normalbedingungen (Straße ohne Steigung, kein Gegen- oder Seitenwind, normaler Fahrbahnbelag, Altersklasse zwischen 20 Jahren und 65 Jahren, männlich/weiblich, ohne Gepäck etc.) zwischen 1,35 m/s und 1,65 m/s (4,86 km/h bis 5,94 km/h), wobei die Messungen auf einer Strecke von nur 10 m Länge durchgeführt worden sind.[1] Es ist zu bezweifeln, dass diese sehr kurzen Geschwindigkeitsmessungen auf längere Wegstrecken übertragbar sind. Die Schrittgeschwindigkeit dürfte im Durchschnitt niedriger liegen.
…
Der Begriff stammt aus der Zeit der Pferdekutschen. So ist z. B. in § 34 Droschkenfuhrreglement für Berlin[13] festgelegt, dass der Kutscher bei unbesetzter Droschke (d. h. bei Leerfahrten) „stets im Schritt fahren“ muss; lediglich bei Fahrten außerhalb der Ringmauer dürfen leere Wagen „auch im Trabe fahren“. Sobald Fahrgäste in der Kutsche waren, durfte auch innerhalb der Ringmauer getrabt werden, sofern nicht ein Schild „Stets Schritt fahren“ etwas anderes gebot.”
Wikipedia
Interessant ist, dass nördlich des Rheins Schritttempo mit 7 kmh definiert wird, südlich, also in der Schweiz, mit 5 kmh. Offenbar haben die nördlichen Nachbarn im Stechschritt gemessen. Egal, hierzulande bedeutet Schritttempo für Velofahrer: Absteigen und Fahrzeug schieben.
Weiss Jean Michel
Sep 24, 2024
Wenn Mama, Papa,Omi + Opi + Kinderwagen, Trottinett samt „Knopf“ den Weg NEBENEINANDER besetzen ist ein vorbeifahren ohne Beschimpfungen der Velofahrer nicht zu erwarten.
Leider wird Rücksichtnahme im Elternhaus nicht mehr vermittelt!
Höflichkeit ist bereits ein Fremdwort!!
Franz Büchler
Okt 3, 2024
Wahrscheinlich ist Schritttempo gar nicht möglich, weil wohl nur ein ganz kleiner Teil der Velofahrenden das schon einmal trainiert haben. Die Meisten würden bei Schritttempo umfallen, ausser sie hätten einmal Radball oder Kunstfahren geübt.
Ehrlicher wäre ein Fahrverbot plus ein klar signalisierter »Umfahrungs-Veloweg«.