Mit dem Bei­trag von heu­te hat die BZ ins Schwar­ze getrof­fen. Auch im “Pünggt.li”  wur­de der­einst mit einem Bild, kom­men­tar­los in der Serie „Birs­fel­den von hin­ten“ auf die zuge­wach­se­ne Aus­sicht hingewiesen.

A pro­pos ins Schwar­ze: In der Rekru­ten­schu­le „lehr­te“ man die ange­hen­den Wehr­män­ner, vor dem Abdrü­cken um den Schuss aus dem Sturm­ge­wehr aus­zu­lö­sen, ins Grü­ne zu bli­cken, das beru­hi­ge das Auge. Zuerst ins Grü­ne, dann ins Schwarze.
Ob Gesträuch oder Gewäs­ser, grün ist grün und nicht etwa tin­ten­blau, wie der Rhein auf dem Logo für’s kom­men­de Fei­er­jahr früh­ex­pres­sio­nis­tisch dar­ge­stellt wird. Dazu an ande­rer Stel­le noch mehr.

Was aber die Nut­zer der Aus­sichts­bän­ke min­des­tens eben­so inter­es­siert, fin­det täg­lich hin­ter den Bän­ken, auf der Marie Lotz-Pro­me­na­de statt. Dort tref­fen näm­lich ver­schie­de­ne Benut­zer­grup­pen aufeinander:

Spa­zier­gän­ger, oft mit Klein­kin­dern, Kin­der­wa­gen. Kitas, Kin­der­gär­ten, Schul­kin­der. Rent­ner mit Rollatoren.
Und neu, schnel­le vElofahrer.

Waren wir uns einst gewohnt, dass der gemei­ne Rad­fah­rer mit 15–20 kmh unter­wegs war, rech­nen wir heu­te mit 30 — 40 kmh. Kon­flik­te und Unfäl­le sind pro­gram­miert. Den Zustän­di­gen Behör­den ist der Sach­ver­halt offen­bar bekannt, Dar­um der Hin­weis: SCHRITTTEMPO.

Nur: Was bedeu­tet SCHRITTTEMPO?

“Schritt­ge­schwin­dig­keit ist die Geschwin­dig­keit, die im „Schritt“ übli­cher­wei­se erreicht wer­den kann, also bei der Gang­art, bei der zu jedem Zeit­punkt der Boden von min­des­tens einem Bein (bei Zwei­bei­nern) bzw. drei Bei­nen (bei Vier­bei­nern) berührt wird. Die Schritt­ge­schwin­dig­keit hängt dem­nach von der Schritt­län­ge und ‑fre­quenz des jewei­li­gen Lebe­we­sens ab.

Beim Mili­tär gilt – je nach Land – als schnel­ler Marsch ein Marsch­tem­po zwi­schen 100 und 120 Schritten/min bei einer Schritt­län­ge von 75 cm bis 100 cm, was 4,5 km/h bis 7,2 km/h ent­spricht. Ein sol­cher schnel­ler Marsch dürf­te kaum mit einer nor­ma­len Schritt­ge­schwin­dig­keit eines gewöhn­li­chen Fuß­gän­gers ver­gleich­bar sein.

Neben Quel­len aus der hoch spe­zia­li­sier­ten Fach­rich­tung der Unfall­re­kon­struk­ti­on wur­den sowohl the­men­ver­wand­te als auch alter­na­ti­ve Daten­quel­len in einer Stu­die über das Bewe­gungs­ver­hal­ten von Fuß­gän­gern im Stra­ßen­ver­kehr unter­sucht. Nach Aus­wer­tun­gen von Eber­hardt und Him­bert, auf denen zahl­rei­che ande­re Stu­di­en auf­bau­en, bewegt sich die Geschwin­dig­keit beim Gehen eines gesun­den, unbe­hin­der­ten Erwach­se­nen unter Nor­mal­be­din­gun­gen (Stra­ße ohne Stei­gung, kein Gegen- oder Sei­ten­wind, nor­ma­ler Fahr­bahn­be­lag, Alters­klas­se zwi­schen 20 Jah­ren und 65 Jah­ren, männlich/weiblich, ohne Gepäck etc.) zwi­schen 1,35 m/s und 1,65 m/s (4,86 km/h bis 5,94 km/h), wobei die Mes­sun­gen auf einer Stre­cke von nur 10 m Län­ge durch­ge­führt wor­den sind.[1] Es ist zu bezwei­feln, dass die­se sehr kur­zen Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen auf län­ge­re Weg­stre­cken über­trag­bar sind. Die Schritt­ge­schwin­dig­keit dürf­te im Durch­schnitt nied­ri­ger liegen.

Der Begriff stammt aus der Zeit der Pfer­de­kut­schen. So ist z. B. in § 34 Drosch­ken­fuhr­re­gle­ment für Ber­lin[13] fest­ge­legt, dass der Kut­scher bei unbe­setz­ter Drosch­ke (d. h. bei Leer­fahr­ten) „stets im Schritt fah­ren“ muss; ledig­lich bei Fahr­ten außer­halb der Ring­mau­er dür­fen lee­re Wagen „auch im Tra­be fah­ren“. Sobald Fahr­gäs­te in der Kut­sche waren, durf­te auch inner­halb der Ring­mau­er getrabt wer­den, sofern nicht ein Schild „Stets Schritt fah­ren“ etwas ande­res gebot.”
Wikipedia

Inter­es­sant ist, dass nörd­lich des Rheins Schritt­tem­po mit 7 kmh defi­niert wird, süd­lich, also in der Schweiz, mit 5 kmh. Offen­bar haben die nörd­li­chen Nach­barn im Stech­schritt gemes­sen. Egal, hier­zu­lan­de bedeu­tet Schritt­tem­po für Velo­fah­rer: Abstei­gen und Fahr­zeug schieben.

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