Mit dem Beitrag von heute hat die BZ ins Schwarze getrof­fen. Auch im “Pünggt.li”  wurde dere­inst mit einem Bild, kom­men­tar­los in der Serie „Birs­felden von hin­ten“ auf die zugewach­sene Aus­sicht hingewiesen.

A pro­pos ins Schwarze: In der Rekruten­schule „lehrte“ man die ange­hen­den Wehrmän­ner, vor dem Abdrück­en um den Schuss aus dem Stur­mgewehr auszulösen, ins Grüne zu blick­en, das beruhige das Auge. Zuerst ins Grüne, dann ins Schwarze.
Ob Gesträuch oder Gewäss­er, grün ist grün und nicht etwa tin­ten­blau, wie der Rhein auf dem Logo für’s kom­mende Feier­jahr früh­ex­pres­sion­is­tisch dargestellt wird. Dazu an ander­er Stelle noch mehr.

Was aber die Nutzer der Aus­sichts­bänke min­destens eben­so inter­essiert, find­et täglich hin­ter den Bänken, auf der Marie Lotz-Prom­e­nade statt. Dort tre­f­fen näm­lich ver­schiedene Benutzer­grup­pen aufeinan­der:

Spaziergänger, oft mit Kleinkindern, Kinder­wa­gen. Kitas, Kindergärten, Schulkinder. Rent­ner mit Rol­la­toren.
Und neu, schnelle vElo­fahrer.

Waren wir uns einst gewohnt, dass der gemeine Rad­fahrer mit 15–20 kmh unter­wegs war, rech­nen wir heute mit 30 — 40 kmh. Kon­flik­te und Unfälle sind pro­gram­miert. Den Zuständi­gen Behör­den ist der Sachver­halt offen­bar bekan­nt, Darum der Hin­weis: SCHRITTTEMPO.

Nur: Was bedeutet SCHRITTTEMPO?

“Schrittgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die im „Schritt“ üblicher­weise erre­icht wer­den kann, also bei der Gan­gart, bei der zu jedem Zeit­punkt der Boden von min­destens einem Bein (bei Zweibein­ern) bzw. drei Beinen (bei Vier­bein­ern) berührt wird. Die Schrittgeschwindigkeit hängt dem­nach von der Schrit­tlänge und ‑fre­quenz des jew­eili­gen Lebe­we­sens ab.

Beim Mil­itär gilt – je nach Land – als schneller Marsch ein Marschtem­po zwis­chen 100 und 120 Schritten/min bei ein­er Schrit­tlänge von 75 cm bis 100 cm, was 4,5 km/h bis 7,2 km/h entspricht. Ein solch­er schneller Marsch dürfte kaum mit ein­er nor­malen Schrittgeschwindigkeit eines gewöhn­lichen Fußgängers ver­gle­ich­bar sein.

Neben Quellen aus der hoch spezial­isierten Fachrich­tung der Unfall­rekon­struk­tion wur­den sowohl the­men­ver­wandte als auch alter­na­tive Daten­quellen in ein­er Studie über das Bewe­gungsver­hal­ten von Fußgängern im Straßen­verkehr unter­sucht. Nach Auswer­tun­gen von Eber­hardt und Him­bert, auf denen zahlre­iche andere Stu­di­en auf­bauen, bewegt sich die Geschwindigkeit beim Gehen eines gesun­den, unbe­hin­derten Erwach­se­nen unter Nor­malbe­din­gun­gen (Straße ohne Stei­gung, kein Gegen- oder Seit­en­wind, nor­maler Fahrbahn­be­lag, Alter­sklasse zwis­chen 20 Jahren und 65 Jahren, männlich/weiblich, ohne Gepäck etc.) zwis­chen 1,35 m/s und 1,65 m/s (4,86 km/h bis 5,94 km/h), wobei die Mes­sun­gen auf ein­er Strecke von nur 10 m Länge durchge­führt wor­den sind.[1] Es ist zu bezweifeln, dass diese sehr kurzen Geschwindigkeitsmes­sun­gen auf län­gere Wegstreck­en über­trag­bar sind. Die Schrittgeschwindigkeit dürfte im Durch­schnitt niedriger liegen.

Der Begriff stammt aus der Zeit der Pfer­dekutschen. So ist z. B. in § 34 Droschken­fuhrre­gle­ment für Berlin[13] fest­gelegt, dass der Kutsch­er bei unbe­set­zter Droschke (d. h. bei Leer­fahrten) „stets im Schritt fahren“ muss; lediglich bei Fahrten außer­halb der Ring­mauer dür­fen leere Wagen „auch im Trabe fahren“. Sobald Fahrgäste in der Kutsche waren, durfte auch inner­halb der Ring­mauer getra­bt wer­den, sofern nicht ein Schild „Stets Schritt fahren“ etwas anderes gebot.”
Wikipedia

Inter­es­sant ist, dass nördlich des Rheins Schritt­tem­po mit 7 kmh definiert wird, südlich, also in der Schweiz, mit 5 kmh. Offen­bar haben die nördlichen Nach­barn im Stech­schritt gemessen. Egal, hierzu­lande bedeutet Schritt­tem­po für Velo­fahrer: Absteigen und Fahrzeug schieben.

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