Das Auto ist in erster Lin­ie zum Parkieren da. Von den rund 5,6 Mil­lio­nen Motor­fahrzeu­gen, davon 4,3 Mil­lio­nen Per­so­n­en­wa­gen, wird jedes Fahrzeug pro Tag durch­schnit­tlich ca. 40 Kilo­me­ter gefahren. Das bedeutet aber auch: Die Dinger ste­hen die meiste Zeit irgend­wo herum.

Manche ste­hen dabei oft auch auf einem Trot­toir herum und behin­dern damit die Fuss­gän­gerIn­nen. Güterum­schlag soll das sein.

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Güterum­schlag? Nein. Dauerte länger als eine Stunde

Die Regeln des Güterum­schlags wer­den aber sehr oft arg stra­paziert. Güterum­schlag ist das Ver­laden und Aus­laden von Sachen, die nach Grösse, Gewicht oder Menge die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen. Da gehört z.B. die Werkzeug­tasche des Handw­erk­ers nicht dazu, diese kön­nte auch von einem etwas ent­fer­n­teren Park­platz her­bei getra­gen wer­den.

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Güterum­schlag? Nein. Für Fuss­gänger bleiben keine 150 cm Raum.

Kein Güterum­schlag wäre auch … das Vor­bere­it­en ein­er Ladung … das Aus­sortieren von Sachen … die Auswahl für eine Sendung … das Ver­pack­en, Nachzählen und Kon­trol­lieren ein­er Liefer­ung … die geschäftliche Besprechung in Zusam­men­hang mit Liefer­un­gen … das Tele­fonieren im/neben dem Auto … die Demon­tage oder Mon­tage von zu trans­portieren­dem Gut … das Repari­eren ein­er Sache in ein­er Liegen­schaft … ein Ver­säum­nis wegen der Kund­schaft … eine Wartezeit.

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Güterum­schlag? Jein. 1,5 m blieben für Fuss­gänger knapp. Aber: Das Kaf­feetrinken nach dem Aus­laden liegt nicht drin.

Es gilt also nur die effek­tive Zeit, die für das Ein- resp. Aus­laden von Gütern und deren Trans­port an den Bes­tim­mung­sort benötigt wird.
Und es gel­ten weit­er­hin auch die geset­zlichen Regelun­gen betr­e­f­fend das Anhal­ten und das Parkieren!

Güterumschlag4
Güterum­schlag? Nein! Hier wer­den mehrfach die Regeln mas­siv ver­let­zt: Keine 1,5 m für Fuss­gänger, parkieren in der Hal­te­ver­bot­szone vor dem Fuss­gänger­streifen und nicht nur kurzes Anhal­ten zum den Brief ein­wer­fen, son­dern Mami ist im Den­ner beim Posten.

Auf Trot­toirs muss den Fuss­gängern 1,50 Meter Platz gelassen wer­den. Und wer z.B. vor der Gemein­de­v­er­wal­tung »Güterum­schlag« macht, was oft am Vor­mit­tag passiert, ste­ht ziem­lich sich­er im Hal­te­ver­bot und müsste mit Fr. 80.— gebüsst wer­den. Aber wahrschein­lich sieht man das aus dem Fen­ster der Ort­spolizei halt gar nicht …

Und dazu die Weisheit zum Artikel:

»Park­platz ist eine Fläche, die ver­schwindet, während man wen­det.«
Unbekan­nt

birsfälder.li hilft "Birsfälderli"
Die sollen doch ihren Dreck selbst mit nach Hause nehmen! (1)

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