Das Auto ist in erster Linie zum Parkieren da. Von den rund 5,6 Millionen Motorfahrzeugen, davon 4,3 Millionen Personenwagen, wird jedes Fahrzeug pro Tag durchschnittlich ca. 40 Kilometer gefahren. Das bedeutet aber auch: Die Dinger stehen die meiste Zeit irgendwo herum.
Manche stehen dabei oft auch auf einem Trottoir herum und behindern damit die FussgängerInnen. Güterumschlag soll das sein.
Güterumschlag? Nein. Dauerte länger als eine Stunde
Die Regeln des Güterumschlags werden aber sehr oft arg strapaziert. Güterumschlag ist das Verladen und Ausladen von Sachen, die nach Grösse, Gewicht oder Menge die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen. Da gehört z.B. die Werkzeugtasche des Handwerkers nicht dazu, diese könnte auch von einem etwas entfernteren Parkplatz herbei getragen werden.
Güterumschlag? Nein. Für Fussgänger bleiben keine 150 cm Raum.
Kein Güterumschlag wäre auch … das Vorbereiten einer Ladung … das Aussortieren von Sachen … die Auswahl für eine Sendung … das Verpacken, Nachzählen und Kontrollieren einer Lieferung … die geschäftliche Besprechung in Zusammenhang mit Lieferungen … das Telefonieren im/neben dem Auto … die Demontage oder Montage von zu transportierendem Gut … das Reparieren einer Sache in einer Liegenschaft … ein Versäumnis wegen der Kundschaft … eine Wartezeit.
Güterumschlag? Jein. 1,5 m blieben für Fussgänger knapp. Aber: Das Kaffeetrinken nach dem Ausladen liegt nicht drin.
Es gilt also nur die effektive Zeit, die für das Ein- resp. Ausladen von Gütern und deren Transport an den Bestimmungsort benötigt wird.
Und es gelten weiterhin auch die gesetzlichen Regelungen betreffend das Anhalten und das Parkieren!
Güterumschlag? Nein! Hier werden mehrfach die Regeln massiv verletzt: Keine 1,5 m für Fussgänger, parkieren in der Halteverbotszone vor dem Fussgängerstreifen und nicht nur kurzes Anhalten zum den Brief einwerfen, sondern Mami ist im Denner beim Posten.
Auf Trottoirs muss den Fussgängern 1,50 Meter Platz gelassen werden. Und wer z.B. vor der Gemeindeverwaltung »Güterumschlag« macht, was oft am Vormittag passiert, steht ziemlich sicher im Halteverbot und müsste mit Fr. 80.— gebüsst werden. Aber wahrscheinlich sieht man das aus dem Fenster der Ortspolizei halt gar nicht …
Und dazu die Weisheit zum Artikel:
»Parkplatz ist eine Fläche, die verschwindet, während man wendet.«
Unbekannt
Zaungast
Okt. 7, 2013
Man mag sich die Frage stellen, ob Herr Büchler zu viel Zeit hat, all diese Fotos generalstabsmässig zu knipsen? Ich hoffe, Sie tragen nicht plötzlich Prellungen oder ähnliches davon, wenn gewisse Leute Probleme hätten, dass ihr Auto von Wildfremden fotografiert wird.
ueli kaufmann
Okt. 7, 2013
Sollte das mit den Prellungen eine Aufforderung zu Gewalt sein?
Bitte auch das Kleingedruckte bei den Spielregeln lesen!
Von generalstabsmässig kann keine Rede sein. Die Bilder entstanden ausschliesslich auf dem Weg unseres “Reporters” von dessen Wohnort zur Post, was der Ortskundige problemlos erkennen kann.
Generalstabsmässig fotografiert könnte man ein Fotoalbum(gibt es das noch?) füllen. Dass der “Reporter” sein Werkzeug immer griff- bzw. Knipsbereit hat, gehört zum Job, zudem gibt’s kein Fotografierverbot von Fahrzeugen, weder auf der Fahrbahn noch auf dem Trottoir.
Schwieriger würde es, wenn die Nummernschilder lesbar wären.
Franz Büchler
Okt. 7, 2013
@zaungast
Ich bin immer wieder mit einem Kinderwagen und einem knapp zweijährigen Kind unterwegs.
Das erste Bild bedeutet für mich kein Durchkommen zum Fussgängerstreifen. Also rund zweihundert Meter Umweg zurück zum nächsten Fussgängerstreifen.
Nur ein Beispiel. Wer auch mit kleinen Kindern unterwegs ist kann da ein Liedlein singen …
UND:
Ich stehe mit meinem Namen zu meinem geäusserten Ärger.
Das scheint aber für gewisse Leute zuviel verlangt …
Ruth Cereghetti
Okt. 8, 2013
@Zaungast
” einmal selbst sehen ist mehr Wert als 1000 Neuigkeiten hören” ( Jap.Sprichwort)
in diesem Sinne: nicht einfach wegschauen, oder wenigstens froh sein, dass es Leute gibt die hinschauen!