Eine »führungsstarke Persönlichkeit« war damals gesucht, als der bewusst zur Abkühlung freigegebene Bürostuhl des Gemeindeverwalters vor gut vier Jahren zur Neubesetzung ausgerufen wurde. Dem Ruf gefolgt ist schliesslich eine uns allen bestens bekannte Person. Ganz und gar nicht unsympathisch und auch nicht unkommunikativ (wenn wir unsere vielen Anfragen im Hinterkopf haben). Beim Attribut »führungsstark« möchten wir – auch aus sprachlichen Gründen – kein »un-« davorsetzen, unterschreiben würden wir eine dahingehende Referenz trotzdem nicht.
Ausschlaggebend dafür ist nicht nur die Tatsache, dass z.B. in Sachen unfähige Abteilungsleitende Entscheidungen gescheut werden bzw. wurden. Zum Gesamtbild (gemeint ist nicht das Titelbild) trägt nämlich auch bei, dass z.B. auch trotz mehrfacher Aufforderung der GPK bis heute keine führungstauglichen Stellenbeschreibungen für etliche Verwaltungsstellen existieren. Oder, und da liegt eigentlich auch ein recht grosser Hund begraben, dass immer mehr und mehr Gemeinde-Dienstleistungen so ausgelagert werden, dass sie personell und fachlich nicht mehr unter der Leitung des Gemeindeveraltungsleiters (wie dieser sich selbst nennt) fallen.
Jüngstes Beispiel in der langen Liste ist der Mittagstisch. Die Pensionierung der Stelleninhaberin wird zum Anlass genommen, auch dieses Angebot an Private zu vergeben, wie der Stellenausschreibung zu entnehmen ist. Wieder eine Personalführungsaufgabe weniger für unsere Führungspersönlichkeit, die sich scheinbar davor scheut, in »aufgabenfremden« Tätigkeiten mitreden zu können. Wieder eine Dienstleistung, die man sich einkauft, ohne dass man sich vorher überlegt hat, wie man sie hätte gestalten wollen, als man es noch gekonnt hätte. Gut, zumindest beim Ausarbeiten der Ausschreibung und der Leistungsvereinbarung mit den Robi-Spiel-Aktionen müssen die Überlegungen zum Umfang des verlangten Leistungsangebots gemacht werden. Man muss so quasi nachholen, was man vorher verschlafen hat… Frühere Führungspersonen waren da anscheinend vielseitiger und führungsfreudiger.
Franz Büchler
Okt. 26, 2015
Einfach wieder einmal zum Thema Auslagern:
Im Moment verhandlen die EU und die USA zusammen TTIP. Ein Freihandelsabkommen mit grossen Konsequenzen für alle. Auch für die Schweiz, denn irgendwann wird die Schweiz zum Nachvollziehen eingeladen – und sie wird unter wirtschaftlichem Druck nicht nein sagen (nicht einmal die SVP). In Deutschland wehrt sich zunehmend die Bevölkerung dagegen.
Direkt am Verhandeln dabei, und das im Geheimen in Genf, ist die Schweiz beim Abkommen TISA. TISA ist ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement). Zynischerweise haben sich die teilnehmenden Länder den Titel »wahre gute Freunde der Dienstleistungen« zugelegt.
Gemäss diesem Vertrag müssten alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, den Regeln des »freien und unverfälschten Wettbewerbs« unterstellt werden. Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.
Überdies müssten die Regierungen ausländische und inländische Anbieter gleich behandeln. Sie müssten somit auf jeden Schutz der lokalen oder nationalen Anbieter verzichten.
Zudem: Einmal privatisierte Sektoren können nicht mehr vom Staat zurückgenommen werden. (Genau das, was zum Teil heute in Deutschland bei Gemeinden passiert, die z.B. ihre Wasserversorgung abgegeben hatten und damit äusserst schlechte Erfahrungen gemacht haben).
Das Volk wird möglicherweise dazu nichts zu sagen haben wie das der Bundesrat auch bei den Verträgen mit China geschaukelt hat.
Wird das Auslagern von Tagesheim, Robi-Spielplatz, Mittagstisch, etc. schlicht und einfach zu einem vorauseilenden Vollzug von TISA?
Googeln sie doch bei Gelegenheit TTIP und TISA! Und orientieren sie sich …