»Eine Gruppe Män­ner – alle kom­plett in alte Nazi-Uni­for­men gek­lei­det – wan­derte am Woch­enende durchs Wild­horn­mas­siv. Das löste einen aussergewöhn­lichen Polizeiein­satz aus.
Es muss für die anderen Wan­der­grup­pen ein ver­stören­der Anblick gewe­sen sein. Von Kopf bis Fuss, von den Schir­m­mützen bis zu den Nagelschuhen, hät­ten die Män­ner Uni­for­men der Wehrma­cht getra­gen, berichtet eine Augen­zeu­g­in gegenüber Radio SRF. An manchen Uni­for­men habe sie Swastikas erkan­nt, also Hak­enkreuze, und auch noch andere Sym­bole aus der Naz­izeit. Die Gruppe wan­derte durchs Wild­horn­mas­siv zur Iffi­ge­nalp, wo sie dann in Zel­ten über­nachtete.«
Soweit der Bericht auf SRF News. Den ganzen Bericht find­en Sie hier.

Nun haben Sie das kleine Stachelschwein also doch noch ein­genom­men, nach mehr als 80 Jahren und noch im kleineren Rah­men. Was dür­fen wir noch erwarten?

In der Schweiz ist die öffentliche Ver­wen­dung von nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en, wie dem Hak­enkreuz oder dem Hit­ler­gruss, bish­er nicht.
Der Bun­desrat ist daran:
»Nation­al­sozial­is­tis­che Sym­bole sollen kün­ftig im öffentlichen Raum nicht mehr ver­wen­det wer­den dür­fen. Unter das Ver­bot fall­en Gegen­stände, aber auch Gesten oder Gruss­formeln. Wer dage­gen ver­stösst, soll eine Busse bezahlen. Der Bun­desrat eröffnete am 13. Dezem­ber 2024 die Vernehm­las­sung für ein neues Spezialge­setz und erfüllt damit den ersten Teil eines Auf­trages aus dem Par­la­ment (Motion 23.4318).«

In dieser Vernehm­las­sung haben die Kan­tone, poli­tis­chen Parteien und Organ­i­sa­tio­nen Stel­lung genom­men:

• Inter­es­sant die Stel­lung­nahme des Kan­tons Basel-Land­schaft (Auszug):
»Als ergänzende Anre­gung zum vorgeschla­ge­nen Geset­zes­text ist indes zu überdenken, ob nicht auch bere­its die Her­stel­lung der­ar­tiger Sym­bole vom vorgeschla­ge­nen Ver­bot sin­nvoller­weise mit umfasst sein sollte.
Da nation­al­sozial­is­tis­che Sym­bole in bes­timmten Bevölkerungs­grup­pen entsprechen­der Gesin­nung häu­fig als Tätowierun­gen getra­gen und zur Schau gestellt wer­den, wäre eben­falls zumin­d­est in den Erläuterun­gen zum Geset­zes­text darauf hinzuweisen, dass die Tathand­lun­gen “ver­wen­den, tra­gen oder zeigen” inkri­m­iniert­er Tätowierun­gen auch vom Ver­bot­statbe­stand mit umfasst sind.«

• Der Kan­ton Obwalden schlägt eine etap­pen­weise Erweiterung vor (Auszug):
»Es wird vorgeschla­gen, mit­tels eines Spezialge­set­zes ein Ver­bot des Ver­wen­dens, Ver­bre­it­ens, Tra­gens und Zeigens von nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en in der Öffentlichkeit einzuführen. Das Ver­bot ist als Übertre­tungstatbe­stand konzip­iert und soll im Ord­nungs­bussen­ver­fahren erledigt wer­den. Dieses Spezialge­setz ist als erste Etappe der Umset­zung der von bei­den Räten angenomme­nen Motion vorge­se­hen.
In ein­er zweit­en Etappe soll ein Ver­bot des öffentlichen Ver­wen­dens von rassendiskri­m­inieren­den, gewaltver­her­rlichen­den und extrem­istis­chen Sym­bol­en fol­gen.«

• Als let­ztes Beispiel die Stel­lung­nahme der SVP (Auszug):
»Die Vor­lage ver­mag offen­sichtlich nicht “die bish­erige Lücke” schliessen, son­dern schränkt die Mei­n­ungs­frei­heit auf dem linken Auge blind ein. Grund­sät­zlich sollte mit Ver­weis auf die schreck­lichen his­torischen — und aktuellen — Tat­sachen keine Ein­stu­fung vorgenom­men wer­den, weshalb die Vor­lage im Min­i­mum auf alle extrem­istis­chen Sym­bole anwend­bar sein sollte. Aus Sicht der SVP muss unsere Gesellschaft damit umge­hen kön­nen, dass es immer einen Sock­el von unbe­deu­ten­den Spin­nern geben wird. Wer ver­w­er­fliche Sym­bole zeigt, offen­bart damit seine ver­w­er­fliche Gesin­nung. Insofern wäre das Tra­gen solch­er Sym­bole selb­st ent­lar­vend. Zudem ist das Zeigen solch­er Sym­bole bere­its heute straf­bar, wenn damit die Absicht ver­bun­den ist, für eine entsprechende Ide­olo­gie zu wer­ben oder Ange­hörige ein­er Eth­nie, Rasse oder Reli­gion her­abzuset­zen — eine Strafver­fol­gung find­et also grund­sät­zlich statt. Der Entwurf ist aus heutiger Sicht, ins­beson­dere unter beson­der­er Gewich­tung der Mei­n­ungs­frei­heit, abzulehnen.«

Den ganzen Bericht zur Vernehm­las­sung gibt es hier.

Und dies gedacht:
Soll es tat­säch­lich einen Schutz für Faschis­ten unter dem Deck­man­tel der Mei­n­ungs­frei­heit geben!

Neue Ortsdurchfahrt Birsfelden 1
Mattiello am Mittwoch 25/29

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