Im nächsten Jahr kommt es voraussichtlich zur Abstimmung über die sinnvolle, aber umstrittene Konzernverantwortungsinitiative. Hier in Kürze deren Ziel:
“Das Hauptziel der Konzernverantwortungsinitiative ist eine verbindliche menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen sorgfältig abklären muss, welche Risiken für Menschenrechte und Umwelt aus seinen Geschäftstätigkeiten entstehen. Sind solche Risiken identifiziert, müssen Massnahmen eingeleitet werden, um sie zu reduzieren. Beide Schritte sind zu dokumentieren. Kommt es trotz dieser Massnahmen zu Verletzungen von Menschenrechten oder zu Umweltschäden, sind diese sowie ergriffene Gegenmassnahmen ebenfalls zu dokumentieren.
Um der Sorgfaltspflicht Nachdruck zu verleihen, enthält die Initiative zudem eine neue Haftungsregel. Wenn eine Geschäftstätigkeit im In- oder Ausland eine Menschenrechtsverletzung oder Umweltschäden bewirkt hat und das Unternehmen nicht nachweisen kann, im Rahmen seiner Sorgfaltsprüfung den schädlichen Auswirkungen vorgebeugt zu haben, so haftet das Unternehmen künftig für den angerichteten Schaden. Dies gilt selbst dann, wenn der Schaden von Tochterfirmen verursacht wurde. Schweizer Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflicht im In-oder Ausland verletzen, müssten sich somit vor einem Schweizer Gericht den Wiedergutmachungsansprüchen von Betroffenen stellen.
Kann ein Unternehmen glaubhaft nachweisen, dass es die Sorgfaltsprüfung umfassend durchgeführt und alle nötigen Massnahmen getroffen hat, ist es von der Haftung befreit. Die Initiative wirkt damit präventiv und gibt Unternehmen einen wirksamen Anreiz, das Richtige zu tun.”
(aus: ttps://www.humanrights.ch)
Tönt eigentlich für alle, denen Ökologie und Menschenrechte am Herzen liegen, ziemlich logisch. Aber das Ganze hat einen Haken:
Für einige Konzerne könnten diese Forderungen das Geschäft ziemlich vermiesen. Darum bastelt das Parlament seit längerer Zeit an einem abgeschwächten Gegenvorschlag, ohne sich allerdings bis jetzt einigen zu können.
Nun hat sich auf ziemlich ungewohnte Weise sogar der Bundesrat in Gestalt der Justizministerin Karin Keller-Suter eingemischt und präsentiert eine noch zahnlosere Variante. Der TagesAnzeiger kommentiert dazu:
” … Seit mehr als einem Jahr wird über die Initiative im Parlament debattiert, der Bundesrat ist im Prinzip aus dem Spiel. Doch nun greift unversehens Keller-Sutter wieder in den Prozess ein: Sie will gemäss Informationen dieser Zeitung ihre Regierungskolleginnen und ‑kollegen von einem neuen, deutlich abgeschwächten Gegenvorschlag überzeugen. Sollte das Gremium auf das Manöver einsteigen, würde eine öffentliche Vernehmlassung gestartet – und ein Novum geschaffen. Denn dass der Bundesrat nachträglich mit einem eigenen Gegenvorschlag quasi mitten in die parlamentarische Beratung platzt, dürfte kaum je vorgekommen sein.
Wie ist Keller-SuttersWinkelzug zu erklären? Um einen Kompromiss mit den Initianten –wie das bei Gegenvorschlägen normalerweise beabsichtigt ist – geht es ihr schwerlich. Im Gegenteil: Ihr Entwurf sieht dem Vernehmen nach einzig vor, dass Konzerne einmal jährlich berichten müssen,wie sie mit Risiken im Menschenrechts- und Umweltbereich umgehen. «Das heisst, man würde von den Firmen verlangen, dass sie einmal pro Jahr eine schöne, farbige Broschüre zum Thema Menschenrechte drucken», spottet ein mit dem Dossier vertrauter Insider.”
Und da Papier bekanntermassen extrem geduldig ist, dürfte es Sinn machen, das Politspektakel in Bern genau zu verfolgen …
Hier geht’s zur Webseite der Konzernverantwortungsinitiative:
https://konzern-initiative.ch/