Im näch­sten Jahr kommt es voraus­sichtlich zur Abstim­mung über die sin­nvolle, aber umstrit­tene Konz­ern­ver­ant­wor­tungsini­tia­tive. Hier in Kürze deren Ziel:

Das Hauptziel der Konz­ern­ver­ant­wor­tungsini­tia­tive ist eine verbindliche men­schen­rechtliche und ökol­o­gis­che Sorgfalt­spflicht für Unternehmen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen sorgfältig abklären muss, welche Risiken für Men­schen­rechte und Umwelt aus seinen Geschäft­stätigkeit­en entste­hen. Sind solche Risiken iden­ti­fiziert, müssen Mass­nah­men ein­geleit­et wer­den, um sie zu reduzieren. Bei­de Schritte sind zu doku­men­tieren. Kommt es trotz dieser Mass­nah­men zu Ver­let­zun­gen von Men­schen­recht­en oder zu Umweltschä­den, sind diese sowie ergrif­f­ene Gegen­mass­nah­men eben­falls zu dokumentieren.

Um der Sorgfalt­spflicht Nach­druck zu ver­lei­hen, enthält die Ini­tia­tive zudem eine neue Haf­tungsregel. Wenn eine Geschäft­stätigkeit im In- oder Aus­land eine Men­schen­rechtsver­let­zung oder Umweltschä­den bewirkt hat und das Unternehmen nicht nach­weisen kann, im Rah­men sein­er Sorgfalt­sprü­fung den schädlichen Auswirkun­gen vorge­beugt zu haben, so haftet das Unternehmen kün­ftig für den angerichteten Schaden. Dies gilt selb­st dann, wenn der Schaden von Tochter­fir­men verur­sacht wurde. Schweiz­er Unternehmen, die ihre Sorgfalt­spflicht im In-oder Aus­land ver­let­zen, müssten sich somit vor einem Schweiz­er Gericht den Wiedergut­machungsansprüchen von Betrof­fe­nen stellen.

Kann ein Unternehmen glaub­haft nach­weisen, dass es die Sorgfalt­sprü­fung umfassend durchge­führt und alle nöti­gen Mass­nah­men getrof­fen hat, ist es von der Haf­tung befre­it. Die Ini­tia­tive wirkt damit präven­tiv und gibt Unternehmen einen wirk­samen Anreiz, das Richtige zu tun.
(aus: ttps://www.humanrights.ch)

Tönt eigentlich für alle, denen Ökolo­gie und Men­schen­rechte am Herzen liegen, ziem­lich logisch. Aber das Ganze hat einen Haken:
Für einige Konz­erne kön­nten diese Forderun­gen das Geschäft ziem­lich ver­miesen. Darum bastelt das Par­la­ment seit län­ger­er Zeit an einem abgeschwächt­en  Gegen­vorschlag, ohne sich allerd­ings bis jet­zt eini­gen zu können.

Nun hat sich auf ziem­lich unge­wohnte Weise sog­ar der Bun­desrat in Gestalt der Jus­tizmin­is­terin Karin Keller-Suter eingemis­cht und präsen­tiert eine noch zahn­losere Vari­ante. Der Tage­sAnzeiger kom­men­tiert dazu:

… Seit mehr als einem Jahr wird über die Ini­tia­tive im Par­la­ment debat­tiert, der Bun­desrat ist im Prinzip aus dem Spiel. Doch nun greift unverse­hens Keller-Sut­ter wieder in den Prozess ein: Sie will gemäss Infor­ma­tio­nen dieser Zeitung ihre Regierungskol­legin­nen und ‑kol­le­gen von einem neuen, deut­lich abgeschwächt­en Gegen­vorschlag überzeu­gen. Sollte das Gremi­um auf das Manöver ein­steigen, würde eine öffentliche Vernehm­las­sung ges­tartet – und ein Novum geschaf­fen. Denn dass der Bun­desrat nachträglich mit einem eige­nen Gegen­vorschlag qua­si mit­ten in die par­la­men­tarische Beratung platzt, dürfte kaum je vorgekommen sein.

Wie ist Keller-Sut­ter­sWinkelzug zu erk­lären? Um einen Kom­pro­miss mit den Ini­tianten –wie das bei Gegen­vorschlä­gen nor­malerweise beab­sichtigt ist – geht es ihr schw­er­lich. Im Gegen­teil: Ihr Entwurf sieht dem Vernehmen nach einzig vor, dass Konz­erne ein­mal jährlich bericht­en müssen,wie sie mit Risiken im Men­schen­rechts- und Umwelt­bere­ich umge­hen. «Das heisst, man würde von den Fir­men ver­lan­gen, dass sie ein­mal pro Jahr eine schöne, far­bige Broschüre zum The­ma Men­schen­rechte drucken», spot­tet ein mit dem Dossier ver­trauter Insid­er.”

Und da Papi­er bekan­nter­massen extrem geduldig ist, dürfte es Sinn machen, das Polit­spek­takel in Bern genau zu verfolgen …

Hier geht’s zur Web­seite der Konzernverantwortungsinitiative:
https://konzern-initiative.ch/

 

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