Seit heute ist das Bauge­such für eine Pilotan­lage zur Wasser­stoff-Pro­duk­tion auf der Kraftwerkin­sel pub­liziert. Das heisst: Pilotan­lage war ein­mal vorge­se­hen, davon ist jet­zt schon nicht mehr die Rede. Dafür aber noch eine Befüll­sta­tion. Aus dem Pub­lika­tion­s­text ist nur wenig ersichtlich.

1. Zonenkon­for­mität?
Das Pro­jekt erfordert für die Wasser­stoff­pro­duk­tion eine Umzo­nung. (So am Rande frage ich mich, ob die Schnitzel­heizung über­haupt Zonen-kon­form ist?). Im Zonen­re­gle­ment ist festgehalten:

»Art. 47 Spezial­zone Kraftwerk und Erholungseinrichtungen

1In dieser Zone sind Baut­en und Anla­gen im Zusam­men­hang mit der öffentlichen Energiewirtschaft und dem Betrieb der Schiff­fahrt­san­la­gen sowie Erhol­ung­sein­rich­tun­gen zulässig.

2Das beste­hende Gebäude Nr. 60 beim Park­platz kann mit Wohn- und/oder Büronutzung belegt wer­den, auch wenn kein weit­er­er Bedarf des Kraftwerks beste­ht. Ein Ersatzbau für eventuell später notwendig wer­dende Büronutzung ist nicht möglich.
Ger­ingfügige Erweiterun­gen am beste­hen­den Gebäude (zusät­zlich­er Erschlies­sungs­bau mit Treppe und Lift, Gebäudeer­höhung um ca. 1,50 Meter, ener­getis­che Verbesserun­gen) sind zulässig.
Als Autoab­stellplatz ist ein frei ste­hen­der Gara­gen­bau für max­i­mal 8 Per­so­n­en­wa­gen west­lich des beste­hen­den Gebäudes möglich. Die Erschlies­sung erfol­gt über den Park­platz (Parzelle 1550).

Die Wasser­stoff­pro­duk­tion­san­lage ist keine Voraus­set­zung für die Schiff­fahrt­san­lage und ist auch keine Anlage der öffentlichen Energiewirtschaft. Auch wenn die Zone mit »Spezial­zone Kraftwerk und Erhol­ung­sein­rich­tun­gen« über­schrieben ist, kann nicht ein­fach ange­baut und ange­baut werden.
Die Kraftwerkin­sel wird schon jet­zt mit Sauri­er­ausstel­lun­gen, Kinder­spiel­paradiesen, Zirkussen, etc. bespielt, die nur ent­fer­nt der Erhol­ung und der Energiewirtschaft dienen.«

2. Mobil­itätsstudie über Zuliefer­verkehr und Abtrans­port des Gefahrenguts
Wasser­stoff wird heute mit grossen Last­wa­gen trans­portiert. Nach­dem die Quartier­be­las­tung schon mit den Zu- und Weg­fahrten zur neuen Zen­trum­süber­bau­ung stra­paziert wird, ist ein weit­er­er Zusatzverkehr nicht erwün­scht. Vor allem auch, wenn mit der vorge­se­henen Befüll­sta­tion die Last­wa­gen zum Wasser­stoff­tanken auf die Kraftwerkin­sel fahren und nicht nur für den Abtransport.
Inwiefern der zünd­freudi­ge Wasser­stoff gefährlich ist, lässt sich nur schlecht bemessen. TÜV-Süd (Deutsch­land) bew­ertet die Gefahr von Wasser­stoff etwa wie Erdöl, Erdgas oder Uran (hmm).
Inwieweit die jew­eils vie­len Besucherin­nen und Besuch­er auf der Schleusen­brücke durch der­ar­tige Trans­porte und den »Tankstel­len­verkehr« gefährdet sind, muss ser­iös gek­lärt werden.
Eben­so muss gek­lärt wer­den, ob die Bevölkerung die Min­derung dieser Naher­hol­ungszone hin­nehmen will.

3. Denkmalschutz
Das neue Pro­duk­tion­s­ge­bäude wird die Sicht von der Kraftwerkin­sel auf die Tur­binen­halle verdeck­en. Damit wird der Schutz dieser Halle stark tang­iert. Nicht nur die Vorder­seite, auch die Rück­seite dieses Gebäudes ist geschützt.
Darum haben Meury/Büchler auch beantragt, dass das ganze Kraftwerkgelän­der unter Schutz gestellt wird.
Lei­der kann zum The­ma Unter­schutzstel­lung des Kraftwerkgelän­des coro­n­abe­d­ingt noch keine Gemein­de­v­er­samm­lung stattfinden.

4. Stan­dortüber­prü­fung
Im Hafenare­al gäbe es genü­gend Möglichkeit­en eine Wasser­stoff­pro­duk­tion aufzubauen. Diese Möglichkeit ist nach mein­er Mei­n­ung nicht ser­iös über­prüft wor­den. Dass sich da Prob­leme mit dem öffentlichen Strom­netz ergeben kön­nten, scheint mit etwas gutem Willen lösbar …

5. Pro­vi­so­ri­um?
Ich befürchte, dass mit dieser Pilotan­lage ver­sucht wird Fak­ten zu schaf­fen. Das heisst, sollte das Pro­jekt erfol­gre­ich sein, würde sich ja eine wesentlich grössere Anlage direkt aufdrängen.

So viel fürs Erste …

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