Vor etwas mehr als einem Monat haben wir eine Pressemitteilung der Gemeinde Birsfelden in Frage gestellt (Originalartikel hier). Insbesondere erstaunt waren wir, da trotz “Bestnoten” der zitierte Audit-Bericht unter Verschluss blieb. Insbesondere die Begründung für die Sperrung der Herausgabe war etwas dürftig: Schützenswerte Daten, vertrauliche Verfahrensabläufe, keine Zeit zum Schwärzen wegen Ferien.
Erst die Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip hat die Sache dann ins Rollen gebracht. Die Gemeinde sei nicht Autor des Berichts und deshalb nicht zuständig. Man solle beim kantonalen Sozialdienst nachfragen. Gesagt getan: Nach einem halben Tag wurde der Bericht vom Kanton ohne Bürokratie freigegeben. Das Schwärzen mit drei Post-it-Klebern hat keine Minute gedauert. Das Einscannen und Verschicken per Mail dann vielleicht geschätzte fünf Minuten. Es musste also vermutlich in Liestal niemand Überstunden schieben und Ferien im Lockdown absagen.
Nun zum Resultat: Die Pressemitteilung gibt die Feststellungen des Auditberichts einigermassen korrekt wieder. Beim Zitieren nimmt sich die Gemeinde allerdings ein paar Freiheiten.
Der orange markierte Satz kommt so im Audit-Bericht nicht vor. Lassen wir das Haar aber in der Suppe: Sinngemäss kann man diese Aussage machen. Noch korrekter wäre, dass “der Qualitätsstandard bei der Dossierführung” als hervorragend bezeichnet werden kann.
Ist Birsfelden damit aber “Spitze” (das war eine von uns gewählte Bezeichnung)? Es ist sicher überaus erfreulich, dass hier offenbar sehr sauber und korrekt gearbeitet wird. Wie kürzlich aber ein Beitrag in der Tagespresse gezeigt hat, führt die überkorrekte Anwendung der Richtlinien manchmal zu absurden Situationen. Und da war der Birsfelder Sozialdienst halt leider auch beteiligt.