Vor etwas mehr als einem Monat haben wir eine Pres­se­mit­tei­lung der Gemein­de Birs­fel­den in Fra­ge gestellt (Ori­gi­nal­ar­ti­kel hier). Ins­be­son­de­re erstaunt waren wir, da trotz “Best­no­ten” der zitier­te Audit-Bericht unter Ver­schluss blieb. Ins­be­son­de­re die Begrün­dung für die Sper­rung der Her­aus­ga­be war etwas dürf­tig: Schüt­zens­wer­te Daten, ver­trau­li­che Ver­fah­rens­ab­läu­fe, kei­ne Zeit zum Schwär­zen wegen Ferien.

Erst die Beru­fung auf das Öffent­lich­keits­prin­zip hat die Sache dann ins Rol­len gebracht. Die Gemein­de sei nicht Autor des Berichts und des­halb nicht zustän­dig. Man sol­le beim kan­to­na­len Sozi­al­dienst nach­fra­gen. Gesagt getan: Nach einem hal­ben Tag wur­de der Bericht vom Kan­ton ohne Büro­kra­tie frei­ge­ge­ben. Das Schwär­zen mit drei Post-it-Kle­bern hat kei­ne Minu­te gedau­ert. Das Ein­scan­nen und Ver­schi­cken per Mail dann viel­leicht geschätz­te fünf Minu­ten. Es muss­te also ver­mut­lich in Lies­tal nie­mand Über­stun­den schie­ben und Feri­en im Lock­down absagen.

Nun zum Resul­tat: Die Pres­se­mit­tei­lung gibt die Fest­stel­lun­gen des Audit­be­richts eini­ger­mas­sen kor­rekt wie­der. Beim Zitie­ren nimmt sich die Gemein­de aller­dings ein paar Freiheiten.

Der oran­ge mar­kier­te Satz kommt so im Audit-Bericht nicht vor. Las­sen wir das Haar aber in der Sup­pe: Sinn­ge­mäss kann man die­se Aus­sa­ge machen. Noch kor­rek­ter wäre, dass “der Qua­li­täts­stan­dard bei der Dos­sier­füh­rung” als her­vor­ra­gend bezeich­net wer­den kann.

Ist Birs­fel­den damit aber “Spit­ze” (das war eine von uns gewähl­te Bezeich­nung)? Es ist sicher über­aus erfreu­lich, dass hier offen­bar sehr sau­ber und kor­rekt gear­bei­tet wird. Wie kürz­lich aber ein Bei­trag in der Tages­pres­se gezeigt hat, führt die über­kor­rek­te Anwen­dung der Richt­li­ni­en manch­mal zu absur­den Situa­tio­nen. Und da war der Birs­fel­der Sozi­al­dienst halt lei­der auch beteiligt.

Mattiello am Mittwoch 20/18
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