Es gab Zeit­en, da hat­te die Gemeinde Birs­felden grosse Schwierigkeit­en mit Men­schen, die Sozial­hil­fe beansprucht­en. Zum Beispiel während der Zeit, in der der Hafen Birs­felden gebaut wurde. Nun, das ist wahrschein­lich auch heute noch nicht ein­fach. Aber offen­bar arbeit­en die Mitar­bei­t­en­den des Birs­felder Sozial­dien­stes aus­geze­ich­net. Stolz ver­wies kür­zlich die Gemeinde Birs­felden in ein­er Medi­en­mit­teilung darauf:

»Sozial­dienst der Gemeinde Birs­felden mit Best­noten bew­ertet

In einem Artikel der Basler Zeitung vom 11. Feb­ru­ar 2020 wurde über die unter­schiedlichen Qual­ität­sniveaus der kom­mu­nalen Sozial­dien­ste im Kan­ton Basel-Land­schaft berichtet. Im Artikel wurde der Sozial­dienst von Birs­felden wed­er pos­i­tiv noch neg­a­tiv erwäh­nt. Das lässt viel Raum für unnötige Speku­la­tio­nen offen. Unnötig deshalb, weil der Sozial­dienst in einem kür­zlich erfol­gten Audit durch das kan­tonale Sozialamt Best­noten erhal­ten hat!

Die kom­mu­nalen Sozial­dien­ste wer­den durch das kan­tonale Sozialamt in regelmäs­si­gen Abstän­den über­prüft. In Birs­felden fand das let­zte Audit im Sep­tem­ber 2019 statt. Von den  314 im Laufe des Jahres 2018 geführten Unter­stützungs­fällen wur­den dabei rund 25 Fälle ein­er ver­tieften Prü­fung unter­zo­gen.

Das Haup­tau­gen­merk der Über­prü­fung lag auf dem ord­nungs­gemässen und angemesse­nen Vol­lzug der Sozial­hil­fege­set­zge­bung sowie der Ein­hal­tung des Sub­sidiar­ität­sprinzips. Die Auswahl dieser über­ge­ord­neten The­men erfol­gt nicht zufäl­lig. Vielmehr wird damit über­prüft, ob ein­er­seits die Ein­wohnen­den in ein­er „Not­si­t­u­a­tion“ die ihnen per Gesetz zuste­hende  Hil­fe erhal­ten und ander­er­seits die Gemeinde mit den finanziellen Mit­tel so sorgfältig wie möglich umge­ht.

Das Faz­it der Kon­troll­stelle kann sich sehen lassen: „(…) Die Sozial­hil­febe­hörde Birs­felden nimmt ihre geset­zlichen Auf­gaben vol­lum­fänglich war. Der Sozial­dienst Birs­felden zeich­net sich durch pro­fes­sionelle Sozialar­beit und Fallführung aus, weist eine hohe Sozial- und Fachkom­pe­tenz auf und ist mit den geset­zlichen Grund­la­gen bestens ver­traut (…). Der fest­gestellte Qual­itäts­stan­dard kann als her­vor­ra­gend beze­ich­net wer­den“.

Der Gemein­der­at und die Sozial­hil­febe­hörde freuen sich sehr über das sehr gute Resul­tat der Über­prü­fung.  Sie möcht­en es nicht unter­lassen den Mitar­bei­t­en­den und der Leitung des Sozial­dien­stes an dieser Stelle ganz her­zlich für ihren Ein­satz in einem sehr anspruchsvollen Tätigkeits­ge­bi­et zu danken.«

Gerne hät­ten wir das weit­er ver­tieft. Das geht natürich nicht, ohne den Audit-Bericht gele­sen zu haben. Wir sind ja keine Nord­ko­re­anis­chen Claque­ure. Also wurde das Doku­ment ange­fordert.

Doch lei­der lässt die Gemeinde den Nach­weis ihrer ange­blichen Spitzen-Leis­tung unter Ver­schluss. Auch nicht teil­weise. Hier die Antwort der Ver­wal­tung:

Zu Ihrer Anfrage:

  • Den Audit Bericht kön­nen wir nicht her­aus­geben. Es sind teil­weise ver­trauliche, beson­ders schützenswerte (Klienten)Daten enthal­ten.
  • Der Bericht bein­hal­tet auch interne Ver­fahrens­abläufe, die wir in dieser Art nicht veröf­fentlichen wollen.
  • Aktuell ist die Lei­t­erin Sozial­dienst sehr einges­pan­nt. Neben dem Tages­geschäft muss aktuell eine sehr aufwändi­ge GPK-Befra­gung bear­beit­et wer­den. Zudem ist Frau Wirth­n­er dem­nächst noch für zwei Wochen ferien­ab­we­send.

Nun wer­den wir den Ver­dacht nicht los, dass in und zwis­chen den unveröf­fentlicht­en Zeilen doch noch Inter­es­santes und für die Öffentlichkeit Wichtiges ste­hen kön­nte. Was soll die Redak­tion also tun?

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