Am 5. April 1945, vor 70 Jahren, wurde der Birsfelder Anzeiger zum Amtsblatt erkoren oder befördert. Die amtlichen Mitteilungen wurden zwar schon lange vorher immer publiziert – aber eben nicht amtlich.
Zuerst musste dann aber ein Vertrag abgeschlossen werden, der alles regelte, auch das Finanzielle. Und so dauerte es dann doch noch mehr als einen Monat, bis der Birsfelder Anzeiger den Titel »Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Birsfelden« tragen konnte.
Nun, diese Zeit ist auch vorbei, wenn Sie das Birsfälderli (ohne Pünggtli) anschauen. Das einzige »amtliche Publikationsorgan« ist jetzt nämlich der Schaukasten vor der Gemeindeverwaltung, toll herausgeputzt und eindrucksvoll beschriftet.
Alles andere wurde herabgestuft, der Birsfelder Anzeiger und auch die übrigen Schaukästen der Gemeinde haben nur deklaratorischen Charakter. Und so kam das Birsfelder Amtsblatt am 20. November 2012 halt auf die gleiche Stufe wie das birsfälder.li. Oder anders gesagt: Wir haben seither in Birsfelden kein Amtsblatt mehr!
Das heisst: Die Verlautbarungen, etc., stellen nur fest oder klar oder bezeugen, dass etwas so ist.
Und nur was im Schaukasten vor der Gemeindeverwaltung hängt, ist dann einzig und allein konstitutiv, das heisst festsetzend und bestimmend, eine Rechtswirkung tritt ein. Also konstitutives und deklaratorisches Juristenfutter …
Wir gratulieren dem Birsfelder Anzeiger in jedem Falle, ob konstitutiv oder deklaratorisch und wünschen ihm weiterhin alles Gute!