Am 27.7. erreichte uns folgende Mitteilung des Gemeinderats. Nicht etwa durch eine offizielle Medienmitteilung, einem Werkzeug, dass vom Gemeinderat oder vom Gemeindeverwalter ohnehin durch übermässigem Gebrauch an Wirksamkeit verliert, sondern von einem aufmerksamen Leser. Wir fragten uns ernsthaft: Was soll denn das, “Klöpfer bröötle” verbieten, aber 50 Meter vom Waldrand entfernt den Pyromanischenen Knallköpfen freie Hand lassen?

Dies alles zu einem Zeit­punkt als fol­gende Kan­tone bere­its ein absolutes Feur­w­erksver­bot auf deren Hoheits­ge­bi­et ver­boten hatten:

Ein absolutes Feuerver­bot im Freien gilt in den Kan­to­nen Freiburg, Genf, Graubün­den, Tessin, Waadt und Wal­lis. Ein Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe gilt prak­tisch im ganzen Rest der Schweiz. Einzig in den Kan­to­nen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug gilt nur ein bed­ingtes Feuerverbot.

Hier die Info der Gemeinde Burs­felden am 26. Juli:

 

+++ Infor­ma­tion zur Bun­des­feier am 1. August +++
“Auf­grund der ausseror­dentlich trock­e­nen Wit­terungs­be­din­gun­gen wird dieses Jahr auf ein
1. August Feuer verzichtet. Der Lam­pi­on-Umzug für die Kinder find­et wie geplant statt.
Über allfäl­lige kurzfristige kan­tonale Vor­gaben bezüglich Feuer­stellen und Abbren­nen von Feuer­w­erk ori­en­tiert die Gemeinde zeit­nah über ihre Website.”
Das diesjährige Pro­gramm ent­nehme man den Ver­anstal­tungskalen­der auf diesem Blog.
Hier nun die “allfäl­li­gen kurzfristi­gen Vor­gaben”:

Im ganzen Kanton Basel-Landschaftgilt
ein absolutes Feuerwerksverbot

28.07.2022
“Im Kan­ton Basel-Land­schaft herrscht vor allem im Wald und im Offen­land akute Trock­en­heit. Die Wald­brandge­fahr ist auf Gefahren­stufe 4 (gross). Es ist über den Nation­alfeiertag hin­aus keine Entspan­nung der Lage in Sicht. Das Zün­den von Feuer­w­erk aller Art ist deshalb ver­boten. Es ist zudem weit­er­hin ver­boten, im Wald und an Wal­drän­dern Feuer zu ent­fachen. Min­destab­stand zum Wald sind 50 Meter.

Auf­grund der anhal­tenden Trock­en­heit steigt die Wald­brandge­fahr weit­er an. Die prog­nos­tizierten Regen­fälle sind aus­ge­blieben oder wer­den sehr schwach aus­fall­en, dazu kommt, dass zum Teil Wind aufkommt. Das hochsom­mer­liche Wet­ter der ver­gan­genen Tage ver­schärft das Wald­bran­drisiko weit­er. Ab sofort gilt deshalb ein Feuer­w­erksver­bot. Es ist weit­er­hin ver­boten, im Wald und an Wal­drän­dern Feuer zu ent­fachen. Min­destab­stand zum Wald sind 50 Meter. Unkon­trol­lierte Feuer kön­nen Flur­brände verursachen.

Neu gilt:

  • Das Abbren­nen von jeglichen Feuer­w­erk­skör­pern ist verboten.
  • Höhen- und 1. August-Feuer sind verboten.

Weit­er­hin gilt:

  • Es ist ver­boten, im Wald und an Wal­drän­dern Feuer zu ent­fachen (Min­destab­stand 50 Meter). Es gilt auch für ein­gerichtete Feuer­stellen und Feuer­schalen, sowie für selb­st mit­ge­brachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Ein­weg-/Gas­grills etc.).
  • Es ist ver­boten, bren­nende Zigaret­ten und andere Raucher­waren oder Stre­ich­hölz­er wegzuwerfen.
  • Das Steigen­lassen von “Him­mel­s­later­nen / Heiss­luft­bal­lo­nen” (gekaufte oder selb­st­ge­fer­tigte), welche durch offenes Feuer angetrieben wer­den, ist generell verboten
  • Das Ent­nehmen von Wass­er für den Gemeinge­brauch ist ver­boten. Als Gemeinge­brauch gilt die gele­gentliche Ent­nahme klein­er Wasser­men­gen zum Beispiel mit­tels Eimer oder Giesskanne.

Es beste­ht zudem in vie­len Gemein­den ein weit­erge­hen­des Feuer­ent­fachungsver­bot.  Es bedarf länger andauern­der Nieder­schläge, damit sich die Sit­u­a­tion entschärft. All­ge­mein ruft der Kan­tonale Führungsstab zum sorgfälti­gen Umgang mit Trinkwass­er auf. Empfehlun­gen oder Ein­schränkun­gen im Zusam­men­hang mit Wassers­paren sind Sache der Gemeinden.

Bade­ver­bot für Men­sch und Tier

Zusät­zlich gel­ten weit­er­hin die vom Amt für Wald bei­der Basel ver­fügten Fischerei‑, Bade- und Betretungsverbote.”

Okay, wir zitieren ja bloss, siehe Titel.

 

Und die Weisheit zum Beitrag:

Es ist nie zu früh und sel­ten zu spät!

Volksmund

 

 

A Basic Call to Consciousness 13
A Basic Call to Consciousness 14

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