TCS-Sek­tion­spräsi­dent Christoph Haller ist frus­tri­ert und lamen­tiert in der BaZ: Aut­o­fahrerin­nen und Aut­o­fahrer wür­den dank dem neuen Kon­troll­sys­tem in Birs­felden in ihrer Bewe­gungs­frei­heit eingeschränkt. Dies wider­spreche daher dem Artikel 10, Absatz 2 der Bun­desver­fas­sung: Jed­er Men­sch hat das Recht auf per­sön­liche Frei­heit, ins­beson­dere auf kör­per­liche und geistige Unversehrtheit und auf Bewe­gungs­frei­heit.
Bewe­gungs­frei­heit heisst offen­sichtlich für ihn: Das Recht, weit­er­hin alle Schle­ich­wege in den Birs­felder Wohn­quartieren nutzen dür­fen, um ein paar Minuten zu gewin­nen. Die gepla­gen Anwohn­er? — Scheiss drauf!

Und dann drückt er gewaltig auf die Trä­nen­drüse:
Die beste­hende Unsicher­heit und die daraus resul­tierende Angst vor Bussen kön­nen näm­lich auch abschreck­end auf Per­so­n­en wirken, die ihren Ange­höri­gen nüt­zliche Dien­ste leis­ten – etwa durch Bring- und Hol­fahrten oder Liefer­di­en­ste. Auch Kurzbe­suche auf dem Fried­hof oder das Heim­brin­gen von Trauergästen wur­den mehrfach gebüsst. Diese Per­so­n­en haben sich schock­iert an uns gewen­det.
Der birsfaelder.li-Schreiberling fragt sich, wie wohl so ein Kurzbe­such auf dem Fried­hof aussieht:
Rasch ein Blüm­chen auf dem Grab pflanzen oder die vergessene Giesskanne holen, und dann — wuschsch — gle­ich wieder weg?
Oder dem Grosi den Einkauf­s­sack von der Migros vor die Türe stellen, und dann — wuschsch — gle­ich wieder weg? 

Und weit­er: Beson­ders kri­tisch ist die Ver­weigerung von Zufahrts­berech­ti­gun­gen für Ange­hörige, da dies die Erre­ich­barkeit der Quartier­be­wohnen­den erhe­blich ein­schränkt und zur sozialen Iso­la­tion führen kann.
Oh Schreck, oh Graus: Jet­zt ist die Gemeinde sog­ar noch für die Zunahme der sozialen Iso­la­tion ihrer betagten Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­er ver­ant­wortlich …
Ja, hat Sek­tion­spräsi­dent Haller die Regelun­gen über­haupt  zur Ken­nt­nis genom­men!? Von ein­er “Ver­weigerung von Zufahrts­berech­ti­gun­gen für Ange­hörige” kann doch keine Rede sein:
Die einzige Regelung, die man bei einem Aufen­thalt unter 15 Minuten beacht­en muss, lautet:
.… weisen Sie (der/die Besuchte) Ihren Besuch darauf hin, dass das Gebi­et wieder über dieselbe (oder eine andere mögliche) Ein­fahrt zu ver­lassen, wie er  gekom­men ist (Kat­e­gorie “Bring­fahrt”)

Ist das so schw­er zu ver­ste­hen oder zu befol­gen, Herr Haller? Wohl nicht, denn der TCS-Sek­tion­spräsi­dent macht gle­ich zu Beginn seines vom TCS gespon­serten Artikels in ein­er Anwand­lung von Ehrlichkeit klar:
Die Wahrheit ist, dass wir uns als Mobil­itätsclub grund­sät­zlich gegen jede Mass­nahme wehren, die die Mobil­ität oder Erre­ich­barkeit unnötig ein­schränkt oder ver­teuert.
Das heisst also: Auf Biegen und Brechen weit­er­hin Belas­tung der Wohn­quartiere für die sakrosank­te totale Frei­heit der Autor­fahrer und ‑fahrerin­nen. — Nein, lieber Herr Haller, wir Birs­felderin­nen und Birs­felden sind hier ganz und gar ander­er Mei­n­ung!

 

200.— sind genug?
Kennsch dy Birsfälde? Nr. 21

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