Bei der Lek­türe eines der let­zten »Der Spiegel« las ich einen Bericht über eine Ausstel­lung in Dres­den, die sich mit Bern­hard Struck befasst, einem der bekan­nteren und berüchtigten »Rasse-Forsch­ern« vor und während der NS-Zeit. Dabei stiess ich auf eine Rubrizierung:
»Die Frage ist nicht, ob Ras­sis­mus gut oder böse ist. Es geht darum, ob es Rassen über­haupt gibt. Antwort: nein.«

Dafür gibt es im Schweiz­erischen Strafge­set­zbuch einen Artikel 261:

Rasse

Weit­er in diesem Artikel:
»In der Wis­senschaft wird seit vie­len Jahren gefordert, dass der Begriff Rasse nicht mehr vewen­det wird. … Heute kann man sehr genau nach­weisen, dass alle Men­schen her­vorge­gan­gen sind aus dem­sel­ben genetis­chen Erbe.« Also gibt es keine Rassen!

Meine Frage:

Wie müsste man das StGB ändern, damit der dort häu­fige Gebrauch des Wortes »Rasse« nicht voraus­set­zt, dass es doch Rassen gebe?

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