Bei der Lek­tü­re eines der letz­ten »Der Spie­gel« las ich einen Bericht über eine Aus­stel­lung in Dres­den, die sich mit Bern­hard Struck befasst, einem der bekann­te­ren und berüch­tig­ten »Ras­se-For­schern« vor und wäh­rend der NS-Zeit. Dabei stiess ich auf eine Rubrizierung:
»Die Fra­ge ist nicht, ob Ras­sis­mus gut oder böse ist. Es geht dar­um, ob es Ras­sen über­haupt gibt. Ant­wort: nein.«

Dafür gibt es im Schwei­ze­ri­schen Straf­ge­setz­buch einen Arti­kel 261:

Rasse

Wei­ter in die­sem Artikel:
»In der Wis­sen­schaft wird seit vie­len Jah­ren gefor­dert, dass der Begriff Ras­se nicht mehr vewen­det wird. … Heu­te kann man sehr genau nach­wei­sen, dass alle Men­schen her­vor­ge­gan­gen sind aus dem­sel­ben gene­ti­schen Erbe.« Also gibt es kei­ne Rassen!

Mei­ne Frage:

Wie müss­te man das StGB ändern, damit der dort häu­fi­ge Gebrauch des Wor­tes »Ras­se« nicht vor­aus­setzt, dass es doch Ras­sen gebe?

Wochenrückblick
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