Wer gemeint hat, mit der Abstimmung über die Sanierung der Pensionskasse BL sei alles Ungemach nun erledigt, wird sich noch wundern.
Wir behandeln hier das Traktandum 6 der Gemeindeversammlung in der nächsten Zeit ausführlich, weil wir denken, dass es für alle Gemeindeangestellten ein tiefgreifender Eingriff in ihr Arbeitsverhältnis ist. Und ganz sicher eine wesentliche Verschlechterung.
Hier versuchen wir zu klären, was uns die Erläuterungen zum Traktandum 6 der Gemeindeversammlung im Dezember sagen, oder eben nicht sagen.
Zu Beginn der Erläuterungen wird zwar davon gesprochen, dass Alternativen evaluiert wurden, aber wie diese aussahen bleibt im Dunklen. Wie waren die? Warum wurden diese verworfen? Gründe unklar!
Ausgangslage
In der Ausgangslage wird berichtet, wie die BLPK schlecht dasteht und saniert werden muss. Was nicht da steht ist, dass die Sanierung über viele Jahre verbummelt wurde und dass darum der Scherbenhaufen so immens angewachsen ist. Aber der im Wesentlichen schuldige Kanton lässt nun die Gemeinden (aus)bluten. Vielleicht kann man da noch auf die Gemeindeninitiative hoffen?
Ebenso werden die diversen Verschlechterungen für die Angestellten der Gemeinde Birsfelden dargestellt, verkappt als technische Sanierungsmassnahmen:
Die Erhöhung des Pensionsalters, keine Überbrückungsrenten, Wegfall von Vergünstigungen bei vorzeitiger Pensionierung, Wechsel auf das Beitragsprimat.
Das alles ist schon in der Kantonslösung eingeschlossen. Es ist dies der ganz wesentliche Beitrag der ArbeitnehmerInnen an die Pensionskassen-Sanierung.
Da aber die Gemeinde noch mehr sparen will, wird der Vorsorgeplan noch weiter verschlechtert.
Dass das Konsultativgremium im Oktober 2013 einen Vorschlag zur Wahl des Vorsorgeplans an den Gemeinderat eingereicht habe, stimmt so nicht. Die Arbeitnehmenden lehnten diesen Vorsorgeplan ab. Hier aufgeführt wird nur der »Arbeitgeber-Vorsorgeplan«. Also nichts mit Friede, Freude, Eierkuchen …
Vorsorgeplan der Gemeinde Birsfelden ab 01.01.2015
• Nicht geregelt ist der Koordinationsabzug für Arbeitnehmende mit Teilpensen, wie sie in vielen Bürojobs und bei LehrerInnen üblich sind. Müssen diese auch den vollen Koordinationsabzug bezahlen? Oder wird dieser, wie bei fortschrittlichen Arbeitgebern üblich, dem Arbeitspensum angepasst?
• Viele Angestellte der Gemeinde Birsfelden, vor allem Reinigungspersonal, Musiklehrpersonen und TherapeutInnen, arbeiten mit recht kleinen Arbeitspensen an verschiedenen Orten, in verschiedenen Gemeinden. Hier herrscht grosse Angst, dass bei verschiedenen Vorsorgeplänen die Arbeitspensen nicht mehr aufaddiert werden können und diese Menschen keinen Pensionskassenzugang mehr haben.
Beitragsaufteilung
Von Arbeitgeber 60% und Arbeitnehmer 40% wird nun den Arbeitnehmenden mehr aufgehalst, nämlich 5% mehr. Eine klare »Lohnreduktion« für die Arbeitnehmenden, eine klare Verschlechterung. Die betrifft nicht nur die Gemeindelösung, sondern auch die Kantonslösung. Was aber in den Erläuterungen zur Gemeindeversammlung verschwiegen wird ist, dass beim Kanton diese Verschlechterung auf 20 Jahre begrenzt ist, bei der Gemeindelösung aber nicht.
Besitzstand
Dass die Kantonslösung auf der Besitzstand-Berechnung technisches Alter 63 basiert, die Gemeinde Birsfelden aber auf Alter 65 wechselt, ist eine klare Verschlechterung der Bedingungen für das gesamte Gemeindepersonal.
Vorsorgekommission
Die paritätische Vorsorgekommission kommt im nachfolgenden Personalreglement mit keinem Wort vor. Wer wählt die Mitglieder dieser Kommission, die den Vorsorgeplan bestimmt, die die Verzinsung der Sparguthaben festlegt, die über Teuerungsausgleich und Verwendung freier Mittel bestimmt und auch über anstehende Sanierungsmassnahmen?
Sind die Mitglieder z.B. ArbeitnehmerInnen, die von den ganzen Problemen keine oder nur wenig Ahnung haben, oder können die ArbeitnehmerInnen »SpezialistInnen oder GewerkschafterInnen« delegieren?
Administration Lehrerlöhne
Bedeutet dies: Wenn die Lehrpersonen in die Gemeindelösung aufgenommen werden, muss die Gemeinde auch die Kosten für die Administration übernehmen? Bringt das etwas, was spart die Gemeinde noch?
Oder: Wenn man die Lehrpersonen bei der Kantonslösung belässt, fallen auch die Administrationskosten weg?
Das Personalreglement
§ 45 1
Ist die anerkannte Vorsorgeeinrichtung nicht trotzdem die BLPK?
Oder wird hier eine Hintertür geöffnet, damit der Arbeitgeber nach Lust und Laune wechseln kann und man schlussendlich bei einer Banken- oder Versicherungs-PK mit horrenden Spesen und satten Gewinnen für deren Aktionäre landet?
§ 45 2
Da gab es doch einmal die Kassenstatuten, die alles regelten.
• Fällt das nun alles in die Kompetenz des Gemeinderates?
• Welches sind nun die Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderates?
• Ist es gut, wenn der Gemeinderat als Arbeitgeber auftritt, wäre die Gemeindeversammlung nicht das bessere Organ?
• Darf das Vorsorgewerk einem profilierungssüchtigen Spar-Gemeindrat überlassen werden?
• Und wo in diesem Reglement wird die Vorsorgekommission erwähnt,die die Aufgaben und Kompetenzen auch der Arbeitnehmenden regelt?
Davon finden wir in den Erläuterungen kein Wort.
§ 64
Im Extremfall konnten nach dem alten Reglement bis zu einem Jahr Zusatzleistungen der Gemeinde gewährt werden. Im neuen Reglement können solche Zusatzleistungen nur noch in Härtefällen und während maximal 6 Monaten geleistet werden.
Eine klare Verschlechterung der Bedingungen für das Gemeindepersonal.
Grundsätzliche Fragen
Was in den Erläuterungen zur Gemeindeversammlung also fehlt:
• Welche Auswirkungen hat das auf die zukünftigen Renten?
• Welches sind die Auswirkungen, wenn die Lehrpersonen in der normalen Kantonslösung bleiben?
• Wie sähe eine Gegenüberstellung von Kantons- und Gemeindelösung aus?
• Wieviel spart die Gemeinde bei der ganzen Übung ein?
• Entsprechen die Risikoleistungen (Invaliditätsrente, Ehegatten- respektive Lebenspartnerrente, Waisenrente, Einelternrente, Todesfallkapital) dem Vorsorgeplan des Kantons?
• In welcher Form wird eine Arbeitgeberbeitragsreserve gebildet und gehandhabt?
Die Vorlage lässt noch so vieles offen, was für eine seriöse Behandlung notwendig wäre. Und darum, wie die FDP-Plakate, die noch heute auf der Birsbrücke stehen: Zurück zur Korrektur.
Vorlage zurückweisen!
Und was nicht unwesentlich ist zu wissen!
An der Gemeindeversammlung wird nicht über den Vorsorgeplan abgestimmt! Es kommt nur die Teilrevision des Personalreglements zur Abstimmung. Das heisst die Gemeinde Birsfelden als Arbeitgeberin (repräsentiert durch die Gemeindeversammlung) gibt alle Kompetenzen ein schlechter Arbeitgeber zu sein an den Gemeinderat ab (§45,2).
Wollen Sie ein schlechter Arbeitgeber, eine schlechte Abeitgeberin sein?
Bezug zum Leitbild: L(i)ebenswertes Birsfelden
Und dazu die Weisheit zum Artikel:
»Ist es wirklich die Aufgabe des Personals eine Firma zu sanieren?«
unbekannt
wutbürger
Nov 19, 2013
Siehe sprüch.li oben rechts.
Peter Meschberger
Nov 19, 2013
Mit den meisten dieser Thesen bin ich auch einverstanden. Warum muss Birsfelden hier eine Vorreiterrolle spielen? Die Gemeinden sollen hier einmal zusammenarbeiten und zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen. Wo bleibt der Gemeindeverband? Wenn die anderen Gemeinden zuwarten können, warum nicht auch Birsfelden?
Da kann es an der GV wirklich nur heissen: “Zurück an den Absender” !
Diego Persenico
Nov 20, 2013
Ich habe MIKE SHIVA angerufen und er hat mir gesagt, dass der Gemeinderat Traktandum 6 an der Gemeindeversammlung zurück ziehen wird. Ich sage dem Mike Danke im Namen vieler!
florian dettwiler
Nov 21, 2013
Mike Shiva in Ehren, aber der morgige Birsfelder Anzeiger schreibt leider nichts davon. Dafür folgende “erleuchtende” Mitteilung:
In den Erläuterungen zur Gemeindeversammlung vom 9. und 10. Dezember 2013 schlägt der Gemeinderat die Komponenten der beruflichen Vorsorge für die Angestellten der Gemeinde ab 1. Januar 2015 vor. In diesem Zusammenhang wird auf Seite 20 der Erläuterungen auf die Arbeit des paritätisch besetzten Konsultativgremiums hingewiesen. Aus den Ausführungen geht jedoch nicht hervor, dass die Arbeitnehmerseite des Gremiums den Plan-Vorschlag des Gemeinderates nicht in seiner Gesamtheit befürwortet. Die Arbeitnehmer stehen für die komplette Übernahme der Kantonslösung ein. …