… so quasi ein kategorischer Imperativ.
Ja, ich weiss, ich vermische da zwei Philosophen, aber es tönt so schön 😆
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, eine Maskentragpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben anzuordnen. Eine Maskenpflicht gilt neu auch auf dem Schulareal der Mittelschulen im nachobligatorischen Bereich (Gymnasien, FMS, Berufsfachschulen). Da in den Klassenzimmern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, findet der Unterricht weiter ohne Masken statt. Die neue teilweise Maskenpflicht tritt per Montag, 24. August 2020 in Kraft.
Aber da Sie im ÖV so oder so eine Maske tragen müssen, können Sie diese — in Solidarität mit dem Verkaufspersonal — einfach gerade an behalten …