Sie hat­ten nun ein paar Tage Zeit sich mit dem »Ziel­bild Hafen Birs­felden 2040+« auseinan­derzuset­zen und sich mit dem Begriff »hafe­naf­fin« ver­traut zu machen. Hier erste Gedanken dazu:

Die »Gesamt­syn­these Hafen­studie« wurde durch den Lenkungsauss­chuss Hafen Birs­felden 2040+, beste­hend aus
dem Präsi­den­ten der Gemeinde Birs­felden, Christof Hiltmann,
dem Vorste­her der Bau- und Umweltschutzdi­rek­tion des Kan­tons Basel-Land­schaft, RR Isaac Reber, und
dem Vorste­her der Volk­swirtschafts- und Gesund­heits­di­rek­tion RR Thomas Weber,
im Jan­u­ar 2020 verabschiedet.

bz vom 19.12.2020

Am 10. Jan­u­ar 2020 wurde in ein­er kurzen Medi­en­mit­teilung darüber berichtet. Das Inter­esse der Medi­en war mar­gin­al, ver­gle­ich­bar mit einem kleineren Verkehrsunfall.

Ins­ge­samt befremdet dieser Vor­gang. Die Trag­weite der zu Grunde liegen­den strate­gis­chen Entschei­de ist erhe­blich. Betrof­fen davon ist nicht nur die Gemeinde Birs­felden, son­dern in grossem Aus­mass auch die unmit­tel­bare Wirtschaft­sre­gion. Das Are­al «Hafenge­bi­et Birs­felden« ist mit ins­ge­samt ca. 50 ha Fläche, davon ca. 30 ha im Eigen­tum des Kan­tons Basel-Land­schaft, eines der grössten, zusam­men­hän­gen­den Wirtschafts­ge­bi­ete im Kan­ton. Da erstaunt es doch, dass Entschei­de von gross­er wirtschaftlich­er Trag­weite in einem kleinen, geschlosse­nen Män­nerzirkel getrof­fen werden.

Dem Entscheid liegen offen­sichtlich zwei Gutacht­en zu Grunde, welche aber öffentlich nicht ein­se­hbar sind. Eine Vernehm­las­sung in grösserem Kreis und wie üblich bei den Parteien und involvierten Ver­bän­den ist schein­bar nicht in Erwä­gung gezo­gen wor­den. Vorgängig wurde auch die Bevölkerung nicht informiert, respek­tive kon­sul­tiert. Ein ein­samer Entscheid hin­ter ver­schlosse­nen Türen.

Das irri­tiert auch insofern, da unter Punkt 1.4 die Inter­essen der Gemeinde aufge­lis­tet wer­den. Danach wün­scht die Gemeinde Birs­felden, vertreten alleine durch Christof Hilt­mann, ein opti­miertes, mit dem Rhein­tun­nel abges­timmtes Verkehrskonzept. Dies obwohl die Stimm­bürg­erIn­nen über den vom Bund und Kan­ton geplanten Rhein­tun­nel bis anhin nicht Stel­lung nehmen kon­nten und ergo eine Zus­tim­mung nicht vorliegt.

Die kleinen roten Quadrate sind Objek­te mit beson­der­er Stör­fal­lvor­sorge wie z.B. Schulen, Alter­sheim, etc.

Weit­er wird eine Kon­so­li­dierung der Stör­fall­be­triebe und die Arrondierung/Optimierung des Hafen­perime­ters zwecks Sicherung der Hafen­wirtschaft für die näch­sten 40+ Jahre gewün­scht. Die Optik dabei ist äusserst ein­seit­ig und berück­sichtigt in kein­er Weise die Sicher­heit der Bevölkerung im Hin­blick auf die umfan­gre­ichen Stör­fall­be­triebe. Nicht im Ansatz wird ein Sicher­heits­dis­pos­i­tiv für die Stör­fall­be­triebe ver­langt. Auch eine Reduk­tion der Stör­fal­lan­la­gen wird nicht einge­fordert. Rel­a­tiv vage wird eine Alter­na­tivnutzung (nicht hafe­naffines Gewerbe, Mis­chnutzung, Wohn­nutzung) in Erwä­gung gezo­gen, dies aber ohne konkrete Agen­da und ohne Standortoption.

Im Gebi­et «Hard« soll als Möglichkeit zukun­fts­fähiges, auf mod­erne Tech­nolo­gien aus­gerichtetes Gewerbe mit attrak­tivem Steuer- und Arbeit­splatzpo­ten­tial möglich sein. Auch hier wird nicht Klar­text gere­det und die Inter­essen der Gemeinde wer­den nicht auf den Punkt hin for­muliert. Als klare Forderung müsste die Gemeinde doch ver­lan­gen, dass die Areale nur an Fir­men vergeben wer­den, welche den Fir­men- und Steuer­sitz in der Gemeinde Birs­felden haben. Bis dato gener­iert das rund 430’000 m² grosse Indus­triege­bi­et für Birs­felden lediglich Steuere­in­nah­men von rund 1 Mio. Franken. Die Steuere­in­nah­men sind min­i­mal und es müsste das Anliegen der Gemeinde sein hier offen­siv Mehrein­nah­men zu fordern. Dies zumal der Kan­ton sämtliche Bau­recht­szin­sen (rund 4,5 Mio. Franken) für sich beansprucht.

Als Trost­preis erhält Birs­felden zur Weit­er­en­twick­lung den Streifen ent­lang der Ster­nen­feld­strasse, «Ster­nen­feld West«, mit der Möglichkeit für Wohn‑, Gewerbe- und Sport­nutzung. Da das ganze Gebi­et aber bere­its heute mit diversen KMU’s belegt ist, würde der Gemeinde die undankbare Auf­gabe aufer­legt das Are­al zuerst leerzukündi­gen. Das ist auch insofern stossend, wenn man bedenkt, dass im eigentlichen Hafen­perime­ter, der von der SRH bewirtschaftet wird, zahlre­iche Areale brach liegen und etliche Baufelder stark unter­nutzt sind. Daher ist es absurd, wenn Betriebe ent­lang der Ster­nen­feld­strasse ver­trieben wür­den, um Neuan­sied­lun­gen zu pla­nen. Da diesen Entwick­lun­gen bis dato auch kein Konzept hin­ter­legt ist, sind es Worthülsen. Die Ver­ant­wortlichen ver­tuschen damit, dass sie im vor­liegen­den Papi­er «Gesamt­syn­these Hafen­studie« keine sub­stantiellen Änderun­gen in Erwä­gung ziehen. Der Sta­tus Quo soll mit dem vor­liegen­den Papi­er des Lenkungsauss­chuss­es bis 2040+ erhal­ten werden.

Dabei gilt es zu bedenken, dass Birs­felden bestrebt ist eine höhere Wertschöp­fung im Hafen zu erzie­len und die Abgel­tung der Pachtzin­sen im Hafen­perime­ter  grund­sät­zlich in Frage stellt. Dazu Christof Hiltmann:
»Birs­felden ist im interkan­tonalen Finan­zaus­gle­ich der grösste Beitragsempfänger in absoluten Zahlen, nicht in Pro-Kopf-Zahl gerech­net. Das hängt unter anderem damit zusam­men, dass ein beachtlich­er Teil des Gemein­de­ter­ri­to­ri­ums (näm­lich 30%) das unter kan­tonaler Zuständigkeit ste­hende Hafenare­al ist und weniger Steuer­sub­strat abwirft, als wenn es eine reine Gewer­be­zone ohne Hafen-Restrik­tio­nen wäre oder mit Wohn­raum genutzt wer­den kön­nte. Aus diesem Grund wäre es kor­rekt, wenn die Finan­zaus­gle­ich­szahlun­gen nicht von den anderen Gemein­den, son­dern von den Verur­sach­ern Kan­ton und Bund geleis­tet würden.«
(Inter­view-Auss­chnitt aus dem Buch »Am Rande der Stadt« von Georg Kreis, Ver­lag des Kan­tons Basel-Land­schaft, 2019).
Eine solche Aus­sage müsste doch zwin­gend in ein­er Hafen­strate­gie Ein­gang finden.

Bilder: Titel F. Büch­ler, Stör­fall­be­triebe geoview BL, Ster­nen­fel­dallee Gemeinde Birs­felden STEK

Viel hängt an den Bau­recht­en und Pachtzin­sen. Darum geht es dann im näch­sten Artikel. Und darum, warum man neue Bau­rechte ver­bi­eten sollte!

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