Ah da schau her!
Das hatten wir doch erst kürzlich, als die FDP hier in Birsfelden eine Parteiveranstaltung mit dem Birsfelder Wappen bewarb. War das rechtens, wurde gewerweisst? Darf man das?
Derzeit hängen Empfehlungen, wie ein Wahlzettel ausgefüllt werden sollte unter dem Logo der Basellandschaftlichen Regierung an den Plakatwänden und in den Plakatwäldern. Die Regierung empfiehlt sich selbst. Allerdings mit schäbigen Tricks, die diese Regierung eher desavouiert. Der amerikanische Zwitscherer hält sich auch für den besten Präsidenten aller Zeiten und teilt das auch bei jeder Gelegenheit lautstark mit. Great!
Eigenlob stinkt.
Ob die schwarze Null, in roter Schrift, auf grünem Grund, unter dem Kantonalen Logo, in lausigem Deutsch, mit der deutlichen Aufforderung, das Wahl- und Stimmrecht nicht auszuschöpfen, etwas bringt. Wir befürchten Ja, zumal auch kein Unterzeichner kenntlich ist.
Okay, der letzte Satz war lang. Drum hier eine paar kurze Fragen:
Darf eine Webseite für ein Wahlplakat das Kantonslogo verwenden?
Lässt sich eine Webseite verklagen?
Ist die Aufforderung, unter dem Hoheitszeichen des Kantons, das Wahlrecht nicht auszuschöpfen, legal?
Ist diese Aufforderung zur Wahlabstinenz demokratiewürdig?
Was meint „die starke Schule“ zu solch fehlerhaftem Deutsch?
(kein korrekter Satz, keine verbale Wortkette, kein Ausruf, Vermischung von Standardsprache und Mundart)
… und …
Was meint eigentlich der Justizdirektor, der in früheren Wahlkämpfen nicht gerade durch Zurückhaltung aufgefallen war, dazu?
Es gab eine Zeit, da wurden die eigenen Favoriten gelobt. Da es derzeit dort nichts zu loben gibt, werden die demokratischen Gegner verteufelt,
auch der hilflose Auftritt der Gemischtwaren-Präsidenten an einer zu diesem Zweck extra einberufenen Medienkonferenz vom 18.2.2019.
Die Weisheit zu den kurzen Beinen ist wohl bekannt.