… muss dann die Gemeinde Birsfelden auch eines sein?
Im »Reglement über die Arbeits- und Lohnverhältnisse des Gemeindepersonals« ist festgehalten:
§ 49 Festlegung des Lohnes
1 Das Lohnsystem (Lohnklassen und Löhne) entspricht jenem der kantonalen Bestimmungen.
2 Der Gemeinderat legt den Lohn aufgrund des kantonalen Einreihungsplanes fest.
Wenn nun der Landrat auf Antrag des Regierungsrates beschliesst, dass die Löhne des Kantonspersonals um 1% gekürzt werden sollen, hat dies automatisch zur Folge, dass auch die Löhne der Angestellten der Gemeinde Birsfelden um 1% gekürzt werden.
Somit würde der Kanton Basel-Landschaft also über die Löhne der Gemeinden herrschen. Hmm, wie war das jetzt doch mit der vielbeschworenen Gemeindeautonomie?
Eine Nachfrage bei Gemeindepräsident Christof Hiltmann ergab in kürzester Zeit die Post, die auch die Gemeindeangestellten schon bekommen haben: Einen Infobrief des Gemeindeverwalters:
»Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeitende
Im Namen des Gemeinderates sowie der Geschäftsleitung bitte ich Sie, die folgende Information zur Kenntnis zu nehmen:
Im Rahmen der Budgeterarbeitung hat sich der Gemeinderat auch mit den Fragen der Personalkosten auseinandergesetzt. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den kantonalen Sparvorschlägen, welche eine pauschale Lohnreduktion von 1% beim Staatspersonal vorsehen. Falls der Landrat die Umsetzung der Massnahme beschliesst, werden alle jene Arbeitnehmenden von der vorgeschlagenen Lohnkürzung betroffen sein, deren Lohnberechnung auf der Lohntabelle des Dekrets zum kantonalen Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft (SGS 150.1) basiert.
Die Gemeinde Birsfelden hat im Personalreglement folgendes festgelegt „(…) Das Lohnsystem (Lohnklassen und Löhne) entspricht jenem der kantonalen Bestimmungen (…)“. Das bedeutet, dass auf Basis des bestehenden Personalreglements eine allfällige Lohnkürzung des Staatspersonals automatisch auch für alle Lehrpersonen (Primarschule und Kindergarten) sowie Verwaltungs- und Betriebsmitarbeitende der Gemeinde gilt.
Für das Budget 2016 plant der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt mit unveränderten Lohnkosten. Er hat sich damit der Empfehlung der Geschäftsleitung angeschlossen, welche empfiehlt, dass der Beschluss des Landrates abgewartet wird. Anschliessend soll dann die Situation sorgfältig aus Sicht der Arbeitnehmenden sowie des Arbeitsgebers analysiert sowie zukünftige Entwicklungen und Möglichkeiten ebenfalls geprüft werden. Auf dieser Basis – und vor allem ohne einen entsprechenden Zeitdruck – kann dann ein wohlüberlegter und zukunftsgerichteter Vorschlag zuhanden des Gemeinderates erarbeitet werden.
Freundliche Grüsse
Martin Schürmann«
Na also, die Löhne wären einmal budgetiert. Wie sie nachher aber sein werden ist allerdings noch offen …