… muss dann die Gemein­de Birs­fel­den auch eines sein?

Im »Regle­ment über die Arbeits- und Lohn­ver­hält­nis­se des Gemein­de­per­so­nals« ist festgehalten:

§ 49 Fest­le­gung des Lohnes
1 Das Lohn­sys­tem (Lohn­klas­sen und Löh­ne) ent­spricht jenem der kan­to­na­len Bestimmungen.
2 Der Gemein­de­rat legt den Lohn auf­grund des kan­to­na­len Ein­rei­hungs­pla­nes fest.

Wenn nun der Land­rat auf Antrag des Regie­rungs­ra­tes beschliesst, dass die Löh­ne des Kan­tons­per­so­nals um 1% gekürzt wer­den sol­len, hat dies auto­ma­tisch zur Fol­ge, dass auch die Löh­ne der Ange­stell­ten der Gemein­de Birs­fel­den um 1% gekürzt werden.
Somit wür­de der Kan­ton Basel-Land­schaft also über die Löh­ne der Gemein­den herr­schen. Hmm, wie war das jetzt doch mit der viel­be­schwo­re­nen Gemeindeautonomie?

Eine Nach­fra­ge bei Gemein­de­prä­si­dent Chris­tof Hilt­mann ergab in kür­zes­ter Zeit die Post, die auch die Gemein­de­an­ge­stell­ten schon bekom­men haben: Einen Info­brief des Gemeindeverwalters:

»Sehr geehr­te Damen und Her­ren, lie­be Mitarbeitende
Im Namen des Gemein­de­ra­tes sowie der Geschäfts­lei­tung bit­te ich Sie, die fol­gen­de Infor­ma­ti­on zur Kennt­nis zu nehmen:
Im Rah­men der Bud­geter­ar­bei­tung hat sich der Gemein­de­rat auch mit den Fra­gen der Per­so­nal­kos­ten aus­ein­an­der­ge­setzt. Beson­de­res Augen­merk lag dabei auf den kan­to­na­len Spar­vor­schlä­gen, wel­che eine pau­scha­le Lohn­re­duk­ti­on von 1% beim Staats­per­so­nal vor­se­hen. Falls der Land­rat die Umset­zung der Mass­nah­me beschliesst, wer­den alle jene Arbeit­neh­men­den von der vor­ge­schla­ge­nen Lohn­kür­zung betrof­fen sein, deren Lohn­be­rech­nung auf der Lohn­ta­bel­le des Dekrets zum kan­to­na­len Per­so­nal­ge­setz des Kan­tons Basel-Land­schaft (SGS 150.1) basiert.
Die Gemein­de Birs­fel­den hat im Per­so­nal­re­gle­ment fol­gen­des fest­ge­legt „(…) Das Lohn­sys­tem (Lohn­klas­sen und Löh­ne) ent­spricht jenem der kan­to­na­len Bestim­mun­gen (…)“. Das bedeu­tet, dass auf Basis des bestehen­den Per­so­nal­re­gle­ments eine all­fäl­li­ge Lohn­kür­zung des Staats­per­so­nals auto­ma­tisch auch für alle Lehr­per­so­nen (Pri­mar­schu­le und Kin­der­gar­ten) sowie Ver­wal­tungs- und Betriebs­mit­ar­bei­ten­de der Gemein­de gilt.
Für das Bud­get 2016 plant der Gemein­de­rat zum jet­zi­gen Zeit­punkt mit unver­än­der­ten Lohn­kos­ten. Er hat sich damit der Emp­feh­lung der Geschäfts­lei­tung ange­schlos­sen, wel­che emp­fiehlt, dass der Beschluss des Land­ra­tes abge­war­tet wird. Anschlies­send soll dann die Situa­ti­on sorg­fäl­tig aus Sicht der Arbeit­neh­men­den sowie des Arbeits­ge­bers ana­ly­siert sowie zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen und Mög­lich­kei­ten eben­falls geprüft wer­den. Auf die­ser Basis – und vor allem ohne einen ent­spre­chen­den Zeit­druck – kann dann ein wohl­über­leg­ter und zukunfts­ge­rich­te­ter Vor­schlag zuhan­den des Gemein­de­ra­tes erar­bei­tet werden.
 
Freund­li­che Grüsse
Mar­tin Schürmann«

Na also, die Löh­ne wären ein­mal bud­ge­tiert. Wie sie nach­her aber sein wer­den ist aller­dings noch offen …

Mattiello am Mittwoch 2/41
Versteckte Kunst in Birsfelden (10)

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