Das www.birsfälder.li hat sich vor der Abstim­mung am 18. Janu­ar 2019 zu den Pla­nungs­mehr­wer­ten geäus­sert. Kri­tisch.

Die Abstim­mung ging am 10. Febru­ar 2019 über die Büh­ne und ende­te mit 50.71% JA zu 49.29% NEIN. Nicht gera­de ein glo­rio­ses Resul­tat, das nun die Gemein­de Mün­chen­stein, eine Vor­kämp­fe­rin in die­ser Sache, nicht akzep­tie­ren will. Gut so.

Hier die Erklä­rung von der Gemeinde-Website:

»Mün­chen­stein lässt das kan­to­na­le Mehr­wert­ab­ga­be­ge­setz vom Bun­des­ge­richt überprüfen
10. Mai 2019
Gegen das an die Gemein­den gerich­te­te Ver­bot, eine kom­mu­na­le Mehr­wert­ab­ga­be zu erhe­ben, reicht die Gemein­de Mün­chen­stein Beschwer­de beim Bun­des­ge­richt ein. Die­ses Ver­bot steht im kras­sen Wider­spruch zur expli­zit in der Kan­tons­ver­fas­sung aus­for­mu­lier­ten Gemeindeautonomie.

Als ein­zi­ge Gemein­de im Basel­biet hat die Gemein­de Mün­chen­stein im Jahr 2013 eine Mehr­wert­ab­ga­be­re­ge­lung beschlos­sen mit dem Ziel, an den Mehr­wer­ten von Um- und Auf­zo­nun­gen teil­zu­ha­ben und die ent­spre­chen­den finan­zi­el­len Mit­tel für Infra­struk­tur­pro­jek­te und die Auf­wer­tung ihrer Grün- und Frei­räu­me ein­zu­set­zen. Das Recht auf die kom­mu­na­le Mehr­wert­ab­ga­be muss­te die Gemein­de gegen den Wider­stand des Kan­tons Basel-Land­schaft bis vor Bun­des­ge­richt erkämpfen.
Am 10. Febru­ar 2019 haben die Stimm­be­rech­tig­ten im Kan­ton Basel-Land­schaft hauch­dünn das kan­to­na­le Mehr­wert­ab­ga­be­ge­setz ange­nom­men. Obwohl der Kan­ton selbst kei­ne Abga­ben bei Um- und Auf­zo­nun­gen erhebt, ver­bie­tet das neue Gesetz den Gemein­den nun expli­zit die Ein­füh­rung einer eige­nen Rege­lung bei Um- und Auf­zo­nun­gen. Das Bun­des­ge­richt hat aber im Fall Mün­chen­stein im Novem­ber 2016 bestä­tigt, dass die Orts- und Zonen­pla­nung zwei­fels­frei eine Auf­ga­be der Gemein­den ist und sie des­halb auch sel­ber eine sol­che Abga­be erhe­ben kön­nen. Das neue Gesetz ver­weist die Gemein­den auf den Weg einer ver­trag­li­chen Lösung. Damit wird den Gemein­den eine hoheit­li­che Rege­lung ver­wehrt und die Gemein­den sind dar­auf ange­wie­sen, dass die Grund­ei­gen­tü­mer aus frei­en Stü­cken bereit sind, sich in einem Ver­trag zur Leis­tung von Infra­struk­tur­bei­trä­gen zu verpflichten.
Das Ver­bot steht nach Auf­fas­sung der Gemein­de Mün­chen­stein im Wider­spruch zur seit dem 1. Janu­ar 2018 sehr dif­fe­ren­ziert aus­for­mu­lier­ten Gemein­de­au­to­no­mie in der Kan­tons­ver­fas­sung (§ 47a KV). Die Mehr­wert­ab­ga­be ist eng mit der Gemein­de oblie­gen­den Raum­pla­nung ver­knüpft. Somit han­delt es sich hier um eine The­ma­tik, in der die Auto­no­mie der Gemein­de beson­ders hoch zu gewich­ten ist – das Ver­bot, eine eige­ne Mehr­wert­ab­ga­be zu erhe­ben ist somit klar ver­fas­sungs­wid­rig und wider­spricht zudem auch dem Raum­pla­nungs­ge­setz des Bundes.
Bereits im Vor­feld zur Volks­ab­stim­mung vom 10. Febru­ar 2019 hat die Gemein­de sowohl die kan­to­na­len Instan­zen als auch die Öffent­lich­keit über die­se Ver­fas­sungs­wid­rig­keit ori­en­tiert und auch in Aus­sicht gestellt, dass Sie im Fal­le einer Annah­me die­ses Geset­zes die Beschrei­tung des Rechts­we­ges prü­fen wird.
Die Gemein­de Mün­chen­stein beab­sich­tigt kei­nes­wegs, einen Volks­ent­scheid nicht zu akzep­tie­ren, son­dern viel­mehr, der vom Volk erlas­se­nen Kan­tons­ver­fas­sung die zwin­gend not­wen­di­ge Beach­tung zu ver­schaf­fen. In die­sem Sin­ne hat die Gemein­de am 6. Mai 2019 gegen das kan­to­na­le Mehr­wert­ab­ga­be­ge­setz beim Bun­des­ge­richt Beschwer­de erhoben.«

Meine Frage (19)
Freitag den 17.5.: Vernissage im Museum

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