Sie haben heu­te, 12.11.2020, einen Fly­er der Geg­ner der Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve im Brief­kas­ten gehabt. Schon die­ser Titel in Form einer Fra­ge ist rei­ner Stuss. War­um? Ganz einfach:
Von der Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve sind nur Fir­men betrof­fen, die in ande­ren Län­dern gegen Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ver­stos­sen. Wenn uns nun die Gege­ner sagen, dass 80’000 Fir­men betrof­fen sind, heisst das ja, dass 80’000 Schwei­zer Fir­men gegen Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ver­stos­sen. Als Schwei­zer Fir­ma wür­de ich mich dage­gen vehe­ment wehren!
So am Ran­de: Haben Sie auf dem vier­sei­ti­gen Fly­er ein ein­zi­ges mal das Wort Men­schen­rech­te gesehen?

Die Beto­nung der Geg­ner der Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve, dass 99,9 % der Schwei­zer Unter­neh­men sau­ber arbei­ten wür­den und es dar­um für 0.1% Unter­neh­men (also für 80 von 80’000) kein Extra­ge­setz brau­che ist nicht stichhaltig.
Aber da ist nichts von Gene­ral­ver­dacht. Schliess­lich haben wir jede Men­ge Geset­ze, die nur 0,1% der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger betref­fen. Das setzt nicht alle unter den Gene­ral­ver­dacht Mör­der, Die­be, Umwelt­ver­schmut­zer oder sonst­wel­che Ver­bre­cher zu sein.
Also, lasst euch von sol­chen Schein­ar­gu­men­ten nicht einlullen.

Schon in einer Fern­seh­sen­dung sag­te Bun­des­rä­tin Kel­ler-Sut­ter, die KMU sei­en in kei­ner Wei­se geschützt, auch wenn im beglei­ten­den Kom­men­tar zur Initia­ti­ve ande­res ste­he. Wir wür­den über die Initia­ti­ve abstim­men, nicht über den beglei­ten­den Kommentar.
Falsch Frau Bun­des­rä­tin, eigent­lich soll­ten Sie das Schwei­ze­ri­sche Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren doch kennen:
Zur Initia­ti­ve muss, damit sie wirk­sam wird ein Gesetz erar­bei­tet wer­den. Da wird zuerst der Bun­des­rat, dann der Natio­nal- und Stän­de­rat die Fin­ger drin haben. Und da wird dann ein Stän­de­rat Noser wie­der alle Mätz­chen, Knif­fe, Kunst­grif­fe, Schach­zü­ge Täu­schungs­ma­nö­ver, Tricks und Win­kel­zü­ge spie­len las­sen, damit dem Gesetz die Zäh­ne gezo­gen werden.
Ähn­li­ches haben wir ja bei der Zweit­woh­nungs­in­itia­ti­ve noch und noch erlebt. Ich bin ent­täuscht, dass die Bun­des­rä­tin der­ar­ti­gen Stuss erzählt.
Mehr zur KMU-Keu­le kön­nen Sie hier erfahren …

Dass sich Fir­men aus aus Schwel­len­län­dern zurück­zie­hen, weil sie Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards beach­ten oder Kin­der­ar­beit ver­mei­den sol­len ist ein Armutszeugnis.
Und das zeigt, wie not­wen­dig die Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve ist.
Wenn wie im Fly­er Herr Con­stan­tin Bar­tel, ein Mann aus dem Süd­su­dan die­se The­se ver­tritt, mag etwas dran sein. »Ent­wick­lungs­hil­fe« ist und war nie über alle Zwei­fel erha­ben. Aller­dings könn­te man sich fra­gen, wo Herr Ber­tel mit sei­nem Wis­sen sei­nem Land mehr nützt, an der Uni­ver­si­tät Zürich und bei der UNCTAD in Genf oder im Sudan?
Zeit­gleich war heu­te in der bz basel der aus­führ­li­che­re »Auf­satz« von Con­stan­tin Bar­tel zu lesen. Natür­lich abso­lut zufäl­lig. Hurrer&Fugi haben es geschafft, der nach bil­li­gen Bei­trä­gen lech­zen­den Redak­ti­on einen Gast­bei­trag zu schenken …

Und zum Schluss noch die Lei­er mit der inter­na­tio­na­len Klageindustrie.
Die Hür­den für eine Kla­ge sind in der Schweiz sehr hoch, beson­ders in Zivil­pro­zes­sen. Eben­so sind die Kos­ten zum Teil kaum tragbar.
Dass sich unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen eine Kla­ge­in­dus­trie ent­wi­ckeln soll, ist kaum rea­lis­tisch. Wie eine sol­che Kla­ge ablau­fen könn­te, kön­nen Sie mor­gen an die­ser Stel­le lesen.

Was da Hurrer&Fugi zusam­men gebraut hat und unter dem Titel suc­ces­Su­is­se (zu deutsch Ergolg Schweiz) ver­brei­tet, ist schlicht und ein­fach gschämig.

 

Ist die KMU-Keule eigentlich auch Kriegsmaterial?
Quartierplan Birseckstrasse Mitwirkung

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