Was hat Birs­fel­den unter dem täg­li­chen Indi­vi­du­al- und Schwer­ver­kehr gelit­ten, als in den Sieb­zi­ger­jah­ren die Auto­bahn vor Birs­fel­den ende­te und die Abfahrt nach Basel durch Birs­fel­den gelei­tet wurde.
Heu­te müs­sen wir die »Quar­tier­stras­sen« ab 17 Uhr für den Frem­den­ver­kehr sper­ren, damit bei den täg­li­chen Stau­la­gen der gan­ze Ver­kehr nicht durch die Wohn­quar­tie­re schleimt.
Und über­haupt: Müs­sen eigent­lich all die roten Con­tai­ner-Trans­por­te durch Birs­fel­den bran­den­ber­gern, um an ihren Bestim­mungs­ort zu kommen?
Des­glei­chen all die Dum­per, so benen­nen sich auch die Mul­den­kip­per, die mit geschätzt 100 Dezi­bel durch die Stras­sen der Quar­tie­re rat­tern, wer­den immer läs­ti­ger. Sie die­nen nicht mehr nur dem Ver­schie­ben von Aus­hub inner­halb von Bau­stel­len, son­dern wer­den für den Zu- und Abtrans­port von allen mög­li­chen Mate­ria­li­en ver­wen­det … und soll­ten eigent­lich nur 30 km/h fah­ren. Da ist aller­dings die »Ver­ord­nung über die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen an Stras­sen­fahr­zeu­ge« ziem­lich unübersichtlich …

Seit man im Hafen bei HOLCIM Beton und Kies holen oder abla­den kann, wer­den auch jeweils die kür­zes­ten Wege von dort in die Stadt benützt und das ist in vie­len Fäl­len die Hard­stras­se. Die­ser Ver­kehr wird wird wei­ter zuneh­men, ist ein­mal die Bau­schutt­rei­ni­gungs­an­la­ge im Hafen gebaut, wird ein­mal am Auto­bahn­tun­nel Aus­fahrt Birs­fel­den-Basel gebaut, etc.

Und das nervt die Anwoh­ner, so unter ande­ren Chris­toph Meu­ry, der dar­um auf der Gemein­de­ver­wal­tung nachfragte.
In der fol­gen­den Ant­wort sind auch sei­ne Fra­gen ent­hal­ten (jeweils kursiv):

FRAGE resp. Aussage:
Die Gemein­de hat den Abschnitt der Hard­stras­se als Quar­tier­stras­se für den Zubrin­ger­dienst dekla­riert. Ein Last­wa­gen­ver­bot soll den gewerb­li­chen Ver­kehr ein­schrän­ken und auf den Sta­tus Zubrin­ger­dienst zurückstutzen.

ANTWORT resp. Präzisierung:
• Die Hard­stras­se ist eine Sam­mel­stras­se. Die Bezeich­nung Quar­tier­stras­se exis­tiert im offi­zi­el­len Fach­ge­brauch nicht. Die Erschlies­sungs­stras­se kommt der Quar­tier­stras­se aber inhalt­lich am nächsten.
• Für die Hard­stras­se gilt Ver­bot für Last­wa­gen mit Zusatz­text »Zubrin­ger­dienst gestat­tet«. Die­ses Ver­bot gilt vom Ent­sor­gungs­be­trieb an der Hard­stras­se (bis dort­hin sind LKW erlaubt) bis zur Kreu­zung Hard­stras­se / Rhein­fel­d­er­stras­se bei der alten Ver­wal­tung (gilt in bei­de Richtungen)

FRAGE:
Ist es daher kor­rekt, dass die Hard­stras­se neu als Tran­sit­ach­se und Abkür­zung für den gewerb­li­chen Kies­trans­port genutzt wer­den darf? Fal­len die Vor­der­kip­per nicht unter das Last­wa­gen­ver­bot? Tole­riert der Gemein­de­rat die Nut­zung der Quar­tier­stras­se mit Vor­der­kip­pern, wel­che als Kies­trans­por­ter für Bau­stel­len in der näh­ren Umge­bung (bis hin zu Bau­stel­len in der Zür­cher­stras­se) genutzt werden?

ANTWORT:
Ja, die Hard­stras­se darf durch die­se Fahr­zeu­ge befah­ren wer­den, denn:
• Vor­der­kip­per (auch Dum­per genannt) wer­den aus­schliess­lich als soge­nann­te Motor­kar­ren eingelöst.
• Dabei spielt das Gewicht des Fahr­zeugs kei­ne Rol­le, kann also bis 3.5t sein (sind die wenigs­ten) oder über 3.5t bis 7t (die meisten).
• Wenn die Fahr­zeu­ge so ein­ge­löst sind, fal­len die­se auch nicht unter das signa­li­sier­te Lastwagen-Fahrverbot.

FRAGE:
Hat der Gemein­de­rat nicht Beden­ken, dass in naher Zukunft und mit dem Aus­bau des Recy­cling-Hot­spots in der ehe­ma­li­gen Staats­gru­be Bau­schutt- und Kies­trans­por­te in alle Rich­tun­gen, auch quer durch die Quar­tier­stras­sen zuneh­men wer­den und daher rechtzeitig/frühzeitig Mass­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen, um sol­che Abkür­zun­gen dicht zu machen und den gewerb­li­chen Ver­kehr, ins­be­son­de­re den Bau­stel­len­ver­kehr, von den Quar­tier­stras­sen fern zu halten?

ANTWORT:
Der Gemein­de­rat wird sich im Zusam­men­hang mit der geplan­ten Bau­schuttre­cy­cling­an­la­ge dafür ein­set­zen, dass der Ver­kehr die dafür vor­ge­se­he­nen Durch­gangs­stras­sen und nicht Sam­mel- und/oder Quar­tier­stras­sen benutzt.

FRAGE:
Ist der Gemein­de­rat bereit das Fahr­ver­bot durch die Quar­tier­stras­sen stren­ger aus­zu­le­gen und Vor­der­kip­per und ähn­li­che gewerb­li­che Trans­port­fahr­zeu­ge expli­zit aus den Quar­tier­stras­sen zu verbannen?

ANTWORT:
Das wird nicht mög­lich sein, denn dafür müss­te ein all­ge­mei­nes Fahr­ver­bot erlas­sen wer­den. Das ist aus unse­rer Sicht nicht sinnvoll.

Freund­li­che Grüsse
Mar­tin Schürmann

Kom­men­tar:
Stellt sich von mir aus aller­dings die Frage:
Da gibt es jede Men­ge dif­fe­ren­zier­te Fahr­ver­bo­te, die zusätz­lich ange­bracht wer­den kön­nen. Da soll­te doch auch das obi­ge Schild (Titel­bild) mög­lich sein …

Der krea­ti­ven Schöp­fung des Motor­kar­ren­dum­per­mul­den­vor­der­kip­pers soll­te doch auch eine etwas krea­ti­ve­re Signa­li­sa­ti­on ent­ge­gen­ge­setzt werden …

Eine Wasserleitung der IWB in Birsfelden
sprachlos

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