Die Anklage bringt eine detail­lierte Darstel­lung der frev­el­haften Vorgänge, der gottes­läster­lichen Riten, der Gebete, der Zeichen, der dämonis­chen Worte der amtieren­den Brüder und zitiert ganze Seit­en aus der phan­tastis­chen Schilderung der “Illu­mi­natensek­te” eines gewis­sen “Lucheti”, Deck­name des Mar­quis de Luchet, der unver­froren behauptet, die Freimau­r­er tränken das Blut von Kindern!
Gott, die Heili­gen, die Propheten, die Engel in diese Orgien einzubeziehen, Séan­cen zu ver­anstal­ten, bei denen sich Gaukelei und Magie verquick­en, ist eine Pro­fanierung. Dieser let­zte Auswuchs der Hex­erei ver­di­ent kein Mitleid. Der Statthal­ter Christi hat die Pflicht, diesen Greuel eben­so auszurot­ten wie er einst den Tem­plern, Kathar­ern und Albi­gensern das Handw­erk gelegt hat­te. Der Scheit­er­haufen mit dem läutern­den Feuer!
Die Richter ken­nen kein Erbar­men. Cagliostro soll für die anderen bezahlen. Sie wollen an ihm ein Exem­pel sta­tu­ieren, ein Autodafé inszenieren.

So beschreibt François Rib­adeau Dumas das eigentliche Ziel des Prozess­es: Cagliostro als übel­sten Auswuchs der Freimau­r­erei zu denun­zieren. Die 103 Anklagepunk­te bezo­gen sich neben der Dif­famierung sein­er Per­son auf freimau­rerische und häretis­che Aspek­te. Der Magi­er habe in seinen Hom­i­lien seinen Hass und die entsch­iedene Ver­ach­tung für das gesamte Sys­tem der katholis­chen Reli­gion, ihre Diener und ihre Prak­tiken zum Aus­druck gebracht. Er gehöre zur Geheim­sek­te der Illu­mi­nat­en Bay­erns, die sich das Ziel geset­zt habe, die Hydra der absoluten Monar­chie zu töten. So erk­läre sich der Pfeil, der die Schlange mit dem Apfel im Schlund — das Rep­til, welch­es den Tyran­nen sym­bol­isiert — zu Tode trifft! Ein Kupfer­stich in seinem Besitz, auf dem ein Kreuz mit den drei Buch­staben L.P.D. auf dem Quer­balken sicht­bar sei, beweise deren teu­flis­chen Plan: Die drei Buch­staben stün­den für Lilum ped­ibus destrue — Tretet die Lilien der Bour­bo­nen in den Staub.

Die radikale Ablehnung und Bekämp­fung der Freimau­r­erei set­zte sich übri­gens durch das ganze 19. Jahrhun­dert fort und fand seinen grotesken Höhep­unkt im sog. Tax­il-Schwindel. Erst im 20. Jhdt. begann sich eine — allerd­ings schwank­ende — tol­er­ante Hal­tung zu entwick­eln. Während z.B. 1970 in der sog. Licht­e­nauer Erk­lärung expliz­it fest­ge­hal­ten wurde: Wir sind der Auf­fas­sung, daß die päp­stlichen Bullen, die sich mit der Freimau­r­erei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeu­tung haben und nicht mehr in unser­er Zeit ste­hen. Wir meinen dies auch von den Verurteilun­gen des Kirchen­recht­es (CIC), weil sie sich nach dem Vorherge­sagten gegenüber der Freimau­r­erei ein­fach nicht recht­fer­ti­gen lassen von ein­er Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Brud­er zu lieben.
hielt Joseph Ratzinger, Präfekt der Glauben­skon­gre­ga­tion und spätere Papst Benedikt XVI. noch im Novem­ber 1983 fest, das Urteil der Kirche gegenüber der Freimau­r­erei sei “unverän­dert”; damit bleibe auch die Exkom­mu­nika­tion für die katholis­chen Freimau­r­er bestehen.

Cagliostros Forderung nach Vertei­di­gern kam die Inqui­si­tion zwar nach, — allerd­ings nicht mit von ihm gewün­scht­en, son­dern von der Inqui­si­tion aus­gewählten. So erstaunt es nicht weit­er, dass Mon­signore Bernar­di­ni bei sein­er Ernen­nung deklar­i­erte: Ich schwöre und ver­spreche, Stillschweigen zu bewahren und meine Arbeit mit Aufrichtigkeit und gutem Glauben zu tun, mit dem einzi­gen Ziel, ihn dazu zu brin­gen, seine Fehler einzugeste­hen und zur Ver­nun­ft zurück­zukehren, auch wenn ich seine ungerechte Vertei­di­gung anerkenne. Sein ander­er Vertei­di­ger, Mon­signore Con­stan­ti­ni, hat­te immer­hin die Grösse, eine bessere Behand­lung des Gefan­genen zu ver­lan­gen, — z.B. das Bettzeug wegen des Ungeziefers zu wech­seln oder ihm etwas warme Klei­dung und Ersatz für die zer­ris­se­nen Unter­ho­sen zu geben.

Am 7. April 1791 hörte Cagliostro in Anwe­sen­heit des Pap­stes schliesslich auf den Knien, gefes­selt, den Kopf mit ein­er schwarzen Kapuze ver­hüllt, die feier­liche Verkün­dung des päp­stlichen Urteilsspruchs:
Joseph Bal­samo, ver­schieden­er Ver­brechen verdächtigt und über­führt, verurteilt und der Strafe ver­fall­en, die über die nach­weis­lichen Ket­zer, die Ver­bre­it­er irriger Dog­men, die Ket­zer­häupter, die Lehrmeis­ter und Schüler der aber­gläu­bis­chen Magie ver­hängt, ist verurteilt und der Strafe ver­fall­en, wie sie vorge­se­hen in den apos­tolis­chen Geset­zen Clemens XII. und Benedik­ts XIV. gegen jene, die auf irgen­deine Weise Freimau­r­erge­sellschaften oder ‑kon­ven­tikel unter­stützen oder bilden … Doch auf­grund beson­der­er Gnade wird die Strafe, die den Schuldigen dem weltlichen Arm über­ant­wortet (Todesstrafe) in lebenslängliche Haft umge­wan­delt, unter strenger Bewachung, ohne Aus­sicht auf Begnadigung …

Am 8. Juni verkün­dete der Moni­teur Uni­verselle in Paris fol­gende Neuigkeit:
Das Urteil lautete, dass Cagliostros Doku­mente und Habe vom Henker ver­bran­nt wer­den soll­ten. Die Hin­rich­tung war für den Mor­gen des 4. Mai auf der Piaz­za del­la Min­er­va in Rom ange­set­zt wor­den und dauerte eine Dreivier­tel­stunde. Das Volk machte ein Fest daraus, und bei jedem Gegen­stand, der auf das Feuer gewor­fen wurde, applaudierte die Menge und schrie vor Freude.

Damit begann die let­zte Episode im Leben Cagliostros, die vier­jährige Ago­nie in einem Ver­lies des hoch im Apen­nin gele­ge­nen päp­stlichen Gefäng­niss­es San Leo.

Dazu mehr in der kom­menden Folge am 30. Okto­ber.

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