Am 19. Mai 2019 stim­men wir über STAF ab. Schon alleine dass die Namen des Geset­zes immer wieder geän­dert wer­den, sollte eigentlich mis­strauisch machen. Denn im grossen Ganzen kön­nte man sagen: Neuer Wein in alten Schläuchen.

Vielle­icht erin­nern Sie sich an das Titel­bild? Wir haben im www.birsfälder.li dazu aus­führlich geschrieben.

Heute: Die Vorgeschichte

Obwohl man die Stimm­bürg­erIn­nen über die Auswirkun­gen der Unternehmenss­teuer­reform II (USR II) kräftig bel­o­gen hat, stimmte das Schweiz­er Volk dank den Hor­rorszenar­ien (Abwan­derung guter Steuerzahler und Ver­lagerun­gen der Jobs ins Aus­land) der Vor­lage zu (BL 57% Nein, Bund 50.5% Ja).
Und auch das Basel­bi­eter Volk hat dann bei der Abstim­mung über die Änderun­gen des Steuerge­set­zes zugun­sten der Unternehmenss­teuer­reform II (noch etwas ver­schlimmbessert durch den bürg­er­lichen Lan­drat), durch weit­ere Hor­rorszenar­ien eingeschüchtert, zuges­timmt (75% Ja).

Die Auswirkun­gen der Unternehmenss­teuer­reform II:
Laut Bun­desrat Merz: »Einige Dutzend Mil­lio­nen Franken.« Real dann aber etwa 600 Mil­lio­nen Franken …
Später sprach das Bun­des­gericht von ein­er »krassen Ver­let­zung der Abstim­mungs­frei­heit«, von »Fehlin­for­ma­tion durch Unter­drück­ung«, einzelne Richter gar von ein­er »sys­tem­a­tis­chen Irreführung« der StimmbürgerInnen.

Dann wurde gelobt, man werde mit der Unternehmenss­teuer­reform III (USR III) alles bess­er machen, kor­rigieren, also
• Kor­rek­tur der Fehler der USR II
• Erhal­tung des Steuersubstrates
• Inter­na­tionale Konformität.

Aber nach der »Behand­lung« in den Räten und durch die inten­sive »Beratung« (Lob­b­yarbeit) von Steuer­ber­atern wie z.B. price-water­house-coop­ers, wur­den diese Ziele nicht erreicht:
• Keine USR III mit ein­nahme­seit­iger Gegen­fi­nanzierung durch Unternehmen und AktionärIn­nen.• Mehrbe­las­tung der Privathaushalte.
• Steuer­aus­fälle in den Kan­to­nen führen zu Spar- und Abbauprogrammen.
• Die Schätzun­gen der zu erwartenden Steuer­aus­fälle belaufen sich auf 2,1 bis 2,5 Mil­liar­den Franken (vielle­icht aber auch mehr?).
• Unternehmen kön­nen fik­tive Zin­sen abziehen (zins­bere­inigte Gewinns­teuer). »Wie kann es sein, dass Unternehmen fik­tive Zin­sen von den Steuern abziehen kön­nen, Pri­vat­per­so­n­en hinge­gen nicht?«, fragte sog­ar die super­bürg­er­liche NZZ in ihrer Aus­gabe vom 13. Juni 2016.
• Unternehmen nutzen den Ser­vice pub­lic — und bezahlen immer weniger dafür!

Doch das Schweiz­er Stim­mvolk hat­te die Sache durch­schaut, liess sich nicht ein zweites Mal über den Tisch ziehen und lehnte die USR III am 12. Feb­ru­ar 2019 mit 59% Nein-Stim­men ab (Im Kan­ton Basel-Land­schaft mit über 62% Nein). Und dies, obwohl im Abstim­mungskampf mas­siv mit Arbeit­splatzver­lus­ten und Wegzug gross­er Fir­men gedro­ht wurde.

Soviel als Ein­stim­mung zum näch­sten Artikel.

Zusatz­in­for­ma­tio­nen:
Da die Abstim­mungs­broschüre oft recht spät bei den Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­ern lan­det, kann sie durch das Anklick­en des Wortes Abstim­mungs­broschüre herun­terge­laden wer­den. Und da die Abstim­mungs­broschüre sog­ar beim Bun­des­gericht in die Kri­tik ger­at­en ist, hier die Kri­tik von Matthias Zehnder.

1: Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen! Keine Erhöhungen der Richt- und Höchstzahlen für Schulklassen
Eine Landratsdebatte: „Zero Plastik“ in öffentlichen Einrichtungen in Baselland

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