Am 19. Mai 2019 stimmen wir über STAF ab. Schon alleine dass die Namen des Gesetzes immer wieder geändert werden, sollte eigentlich misstrauisch machen. Denn im grossen Ganzen könnte man sagen: Neuer Wein in alten Schläuchen.
Vielleicht erinnern Sie sich an das Titelbild? Wir haben im www.birsfälder.li dazu ausführlich geschrieben.
Heute: Die Vorgeschichte
Obwohl man die StimmbürgerInnen über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II (USR II) kräftig belogen hat, stimmte das Schweizer Volk dank den Horrorszenarien (Abwanderung guter Steuerzahler und Verlagerungen der Jobs ins Ausland) der Vorlage zu (BL 57% Nein, Bund 50.5% Ja).
Und auch das Baselbieter Volk hat dann bei der Abstimmung über die Änderungen des Steuergesetzes zugunsten der Unternehmenssteuerreform II (noch etwas verschlimmbessert durch den bürgerlichen Landrat), durch weitere Horrorszenarien eingeschüchtert, zugestimmt (75% Ja).
Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II:
Laut Bundesrat Merz: »Einige Dutzend Millionen Franken.« Real dann aber etwa 600 Millionen Franken …
Später sprach das Bundesgericht von einer »krassen Verletzung der Abstimmungsfreiheit«, von »Fehlinformation durch Unterdrückung«, einzelne Richter gar von einer »systematischen Irreführung« der StimmbürgerInnen.
Dann wurde gelobt, man werde mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) alles besser machen, korrigieren, also
• Korrektur der Fehler der USR II
• Erhaltung des Steuersubstrates
• Internationale Konformität.
Aber nach der »Behandlung« in den Räten und durch die intensive »Beratung« (Lobbyarbeit) von Steuerberatern wie z.B. price-waterhouse-coopers, wurden diese Ziele nicht erreicht:
• Keine USR III mit einnahmeseitiger Gegenfinanzierung durch Unternehmen und AktionärInnen.• Mehrbelastung der Privathaushalte.
• Steuerausfälle in den Kantonen führen zu Spar- und Abbauprogrammen.
• Die Schätzungen der zu erwartenden Steuerausfälle belaufen sich auf 2,1 bis 2,5 Milliarden Franken (vielleicht aber auch mehr?).
• Unternehmen können fiktive Zinsen abziehen (zinsbereinigte Gewinnsteuer). »Wie kann es sein, dass Unternehmen fiktive Zinsen von den Steuern abziehen können, Privatpersonen hingegen nicht?«, fragte sogar die superbürgerliche NZZ in ihrer Ausgabe vom 13. Juni 2016.
• Unternehmen nutzen den Service public — und bezahlen immer weniger dafür!
Doch das Schweizer Stimmvolk hatte die Sache durchschaut, liess sich nicht ein zweites Mal über den Tisch ziehen und lehnte die USR III am 12. Februar 2019 mit 59% Nein-Stimmen ab (Im Kanton Basel-Landschaft mit über 62% Nein). Und dies, obwohl im Abstimmungskampf massiv mit Arbeitsplatzverlusten und Wegzug grosser Firmen gedroht wurde.
Soviel als Einstimmung zum nächsten Artikel.
Zusatzinformationen:
Da die Abstimmungsbroschüre oft recht spät bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern landet, kann sie durch das Anklicken des Wortes Abstimmungsbroschüre heruntergeladen werden. Und da die Abstimmungsbroschüre sogar beim Bundesgericht in die Kritik geraten ist, hier die Kritik von Matthias Zehnder.