Die Schweiz­er Kli­ma­ju­gend (Fri­days für future) engagiert sich seit Jahren für den Kli­maschutz. Hier nur ein Beispiel:

Doch nun reicht es ihnen. Nun haben sie beim Bun­des­gericht ver­fas­sungsmäs­sige Rechte eingeklagt.
Die Ver­fas­sungs­beschw­erde stellt vor allem darauf ab, dass es keine aus­re­ichen­den Regelun­gen für die nötige Reduzierung von Treib­haus­gasen gebe. Ausser­dem sor­gen sich die jun­gen Klägerin­nen und Kläger um ihre Frei­heit­srechte, die durch die zunehmende Belas­tung durch Emis­sion­s­min­derungspflicht­en nach 2030 stark eingeschränkt wer­den könnten.

Und das Bun­des­gericht hat entschieden!

Dem höch­sten Gericht der Schweiz geht es um die Generationengerechtigkeit:
Die Rich­terin­nen und Richter befürchten, dass die Frei­heit jüngerer Gen­er­a­tio­nen eingeschränkt wird, wenn nicht fest­ste­ht, wie Treib­haus­gase­mis­sio­nen nach 2030 weit­er reduziert wer­den sollen. Regelun­gen für die Zeit danach gibt es im CO2-Gesetz näm­lich nicht – obwohl die Schweiz sich verpflichtet hat, bis 2050 kli­ma­neu­tral zu wer­den. Ausser­dem hat der Bun­desrat das Paris­er Kli­maabkom­men unterze­ich­net und so eben­falls ver­sprochen, dabei zu helfen, die Erder­wär­mung auf deut­lich unter zwei Grad Cel­sius gegenüber der vorindus­triellen Zeit zu begrenzen.
Laut dem Bun­des­gericht ver­schiebt das CO2-Gesetz die hohen Las­ten für die Min­derung der Emis­sio­nen aber unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 – und somit auf junge und zukünftige Gen­er­a­tio­nen. Die notwendi­gen Min­derun­gen müssten, so das Gericht, dann immer drin­gen­der und kurzfristiger erbracht werden.
Da fast alle Lebens­bere­iche mit der Emis­sion von Treib­haus­gasen ver­bun­den seien, betr­e­ffe das früher oder später poten­ziell das Leben von Mil­lio­nen Men­schen, die momen­tan zum Teil noch nicht ein­mal geboren sind. Anders ausgedrückt: Ein umfan­gre­ich­er Ver­brauch des Kohlen­diox­id­bud­gets schon bis 2030 ver­schärfe das Risiko schw­er­wiegen­der Frei­heit­sein­bussen in der Zeit danach. Ein inakzept­abler Umstand für das Gericht, denn: Der älteren Gen­er­a­tion würde so zuge­s­tanden, unter ver­gle­ich­sweise milder Reduk­tion­slast große Teile des CO2-Bud­gets zu ver­brauchen, während sich die jüngere Gen­er­a­tion später deut­lich stärk­er ein­schränken müssen.

Auswirkun­gen des Urteils
Das Urteil mah­nt bei Par­la­ment und Bun­desrat an, die beste­hen­den Geset­ze deut­lich nachzubessern. Sowohl Wirtschaft, Insti­tu­tio­nen und alle Bürg­erin­nen und Bürg­er wer­den in der näch­sten Zeit mit wesentlichen Ver­schär­fun­gen Leben müssen. In Coro­na-Zeit­en bedeutet dies aber auch die Chance, Hil­f­s­gelder zweck­ge­bun­den zu vergeben. Die notwendi­gen Investi­tio­nen wer­den Arbeit­splätze schaffen.

Soweit die Fik­tion, die Vision.
Da die Schweiz kein Ver­fas­sungs­gericht ken­nt, vielle­icht auch ein biss­chen Illusion.
ABER:
In Deutsch­land ist dieses Szenario Wirk­lichkeit gewor­den. Das deutsche Bun­desver­fas­sungs­gericht hat den jun­gen Klägerin­nen und Klägern teil­weise recht gegeben. Für die Kla­gen­den ist die Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts eine Sen­sa­tion. Car­la Reemts­ma, Sprecherin von Fri­days for Future, beze­ich­nete das Urteil im Gespräch mit t‑online als “his­torische Entschei­dung”: Erst­mals sei juris­tisch fest­ge­hal­ten, dass “Kli­maschutz kein Nice-tohave ist, son­dern essen­zieller Bestandteil jed­er Poli­tik sein muss”.

Und im Moment noch so neben­bei: Am 21. Mai 2021 ist Klimastreik!

 

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