Die Schweizer Klimajugend (Fridays für future) engagiert sich seit Jahren für den Klimaschutz. Hier nur ein Beispiel:
Doch nun reicht es ihnen. Nun haben sie beim Bundesgericht verfassungsmässige Rechte eingeklagt.
Die Verfassungsbeschwerde stellt vor allem darauf ab, dass es keine ausreichenden Regelungen für die nötige Reduzierung von Treibhausgasen gebe. Ausserdem sorgen sich die jungen Klägerinnen und Kläger um ihre Freiheitsrechte, die durch die zunehmende Belastung durch Emissionsminderungspflichten nach 2030 stark eingeschränkt werden könnten.
Und das Bundesgericht hat entschieden!
Dem höchsten Gericht der Schweiz geht es um die Generationengerechtigkeit:
Die Richterinnen und Richter befürchten, dass die Freiheit jüngerer Generationen eingeschränkt wird, wenn nicht feststeht, wie Treibhausgasemissionen nach 2030 weiter reduziert werden sollen. Regelungen für die Zeit danach gibt es im CO2-Gesetz nämlich nicht – obwohl die Schweiz sich verpflichtet hat, bis 2050 klimaneutral zu werden. Ausserdem hat der Bundesrat das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und so ebenfalls versprochen, dabei zu helfen, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Laut dem Bundesgericht verschiebt das CO2-Gesetz die hohen Lasten für die Minderung der Emissionen aber unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 – und somit auf junge und zukünftige Generationen. Die notwendigen Minderungen müssten, so das Gericht, dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.
Da fast alle Lebensbereiche mit der Emission von Treibhausgasen verbunden seien, betreffe das früher oder später potenziell das Leben von Millionen Menschen, die momentan zum Teil noch nicht einmal geboren sind. Anders ausgedrückt: Ein umfangreicher Verbrauch des Kohlendioxidbudgets schon bis 2030 verschärfe das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen in der Zeit danach. Ein inakzeptabler Umstand für das Gericht, denn: Der älteren Generation würde so zugestanden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, während sich die jüngere Generation später deutlich stärker einschränken müssen.
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil mahnt bei Parlament und Bundesrat an, die bestehenden Gesetze deutlich nachzubessern. Sowohl Wirtschaft, Institutionen und alle Bürgerinnen und Bürger werden in der nächsten Zeit mit wesentlichen Verschärfungen Leben müssen. In Corona-Zeiten bedeutet dies aber auch die Chance, Hilfsgelder zweckgebunden zu vergeben. Die notwendigen Investitionen werden Arbeitsplätze schaffen.
Soweit die Fiktion, die Vision.
Da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt, vielleicht auch ein bisschen Illusion.
ABER:
In Deutschland ist dieses Szenario Wirklichkeit geworden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den jungen Klägerinnen und Klägern teilweise recht gegeben. Für die Klagenden ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Sensation. Carla Reemtsma, Sprecherin von Fridays for Future, bezeichnete das Urteil im Gespräch mit t‑online als “historische Entscheidung”: Erstmals sei juristisch festgehalten, dass “Klimaschutz kein Nice-tohave ist, sondern essenzieller Bestandteil jeder Politik sein muss”.
Und im Moment noch so nebenbei: Am 21. Mai 2021 ist Klimastreik!
Franz Büchler
Mai 3, 2021
Heute ist Internationaler Tag der Pressefreiheit (englisch World Press Freedom Day). An diesem Tag wird seit 1994 jährlich am 3. Mai auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam gemacht.
Hatte heute ihr Leibblatt etwas dazu zu sagen?
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Ein bisschen Lektüre:
https://rsf-ch.ch/de/rsf-schweiz-ist-alarmiert-ueber-den-neuen-und-besorgniserregenden-anstieg-von-angriffen-auf-medienschaffendersf-suisse-salarme-de-la-nouvelle-et-inquietante-montee-des-agressions/
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https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Tag_der_Pressefreiheit
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Danke fürs Lesen 🙂