Obwohl man die Stimm­bür­ge­rIn­nen über die Aus­wir­kun­gen der Unter­neh­mens­steu­er­re­form II kräf­tig belo­gen hat, stimm­te das Schwei­zer Volk dank den Hor­ror­sze­na­ri­en (Abwan­de­rung guter Steu­er­zah­ler und Ver­la­ge­run­gen der Jobs ins Aus­land) der Vor­la­ge zu (BL 57% Nein, Bund 50.5% Ja).
Und auch das Basel­bie­ter Volk hat dann bei der Abstim­mung über die Ände­run­gen des Steu­er­ge­set­zes zuguns­ten der Unter­neh­mens­steu­er­re­form II (noch etwas ver­schlimm­bes­sert durch den bür­ger­li­chen Land­rat), durch wei­te­re Hor­ror­sze­na­ri­en ein­ge­schüch­tert, zuge­stimmt (75% Ja).

Die Aus­wir­kun­gen der Unter­neh­mens­steu­er­re­form II:
Laut Bun­des­rat Merz: »Eini­ge Dut­zend Mil­lio­nen Fran­ken.« Real dann aber etwa 600 Mil­lio­nen Franken …
Spä­ter sprach das Bun­des­ge­richt von ­einer »kras­sen Ver­let­zung der Abstim­mungs­frei­heit«, von »Fehl­in­for­ma­ti­on durch Unter­drü­ckung«, ein­zel­ne Rich­ter gar von einer »sys­te­ma­ti­schen Irre­führung« der StimmbürgerInnen.

Und jetzt soll sich das Gan­ze also wiederholen.
Wie damals berech­ne man die künf­ti­gen Aus­fäl­le nur sta­tisch und nicht dyna­misch, mein­te Tho­mas Aeschi, einst Bun­des­rats­kan­di­dat: »Das hät­te eine Leh­re aus der letz­ten Reform sein müs­sen. So haben wir heu­te wie­der Zah­len in der Bot­schaft, die in der Wirk­lich­keit kei­nen Bestand haben werden.«
Was da wohl noch kom­men mag, Herr Lau­ber jam­mert mal schon …

Als Zie­le für die Unter­neh­mens­steu­er­re­form III wur­den drei Grün­de angeben:
• Kor­rek­tur der Feh­ler der USR II
• Erhal­tung des Steuersubstrates
• Inter­na­tio­na­le Konformität

Am 12. Febru­ar 2017 wer­den wir über eine Unter­neh­mens­steu­er­re­form III abstim­men, die ihre Zie­le abso­lut nicht erreicht, dafür von pri­ce-water­house-coo­pers und ande­ren Steu­er­be­ra­tern aus den Finanz­kan­to­nen gut vor­ge­flüs­tert wurde:

Zie­le nicht erreicht, wir bekommen:
• Kei­ne USR III mit ein­nah­me­sei­ti­ger Gegen­fi­nan­zie­rung durch Unter­neh­men und Aktio­nä­rIn­nen und nicht durch Privathaushalte.
• Steu­er­aus­fäl­le in den Kan­to­nen füh­ren zu Spar- und Abbauprogrammen.
• Die Schät­zun­gen der zu erwar­ten­den Steu­er­aus­fäl­le belau­fen sich auf 2,1 bis 2,5 Mil­li­ar­den Fran­ken (viel­leicht aber auch mehr?).
• Unter­neh­men kön­nen fik­ti­ve Zin­sen abzie­hen (zins­be­rei­nig­te Gewinn­steu­er). »Wie kann es sein, dass Unter­neh­men fik­ti­ve Zin­sen von den Steu­ern abzie­hen kön­nen, Pri­vat­per­so­nen hin­ge­gen nicht?«, frag­te sogar die super­bür­ger­li­che NZZ in ihrer Aus­ga­be vom 13. Juni 2016.
• Unter­neh­men nut­zen den Ser­vice public — und bezah­len immer weni­ger dafür!

Die Unter­neh­mens­steu­er­re­form III wird mit gros­ser Sicher­heit Aus­wir­kun­gen auf die Arbeits­be­din­gun­gen der Ange­stell­ten im öffent­li­chen Dienst haben. Die Pfle­ge­fach­frau, die zum glei­chen Lohn mehr Auf­ga­ben in kür­ze­rer Zeit aus­füh­ren muss. Die Leh­rer und Leh­re­rin­nen, die plötz­lich grös­se­re Klas­sen betreu­en müs­sen, etc. Der Staats­an­ge­stell­te, dem der Lohn­an­stieg gestri­chen wird — oder wie jetzt schon in Basel­land der Lohn um 1% gekürzt wird, ohne dass die­se USR III über­haupt schon in Kraft ist.
Und nicht zuletzt wird es den Steu­er­zah­ler und die Steu­er­zah­le­rin tref­fen, die immer mehr Steu­ern und Gebüh­ren zah­len muss, dafür aber einen qua­li­ta­tiv schlech­te­ren Ser­vice Public erhält.

Viel­leicht lohnt es sich dies­mal etwas genau­er hin­zu­schau­en, sich damit schon früh­zei­tig zu beschäf­ti­gen, sich zu ori­en­tie­ren und kun­dig zu machen. Und das nicht erst zwei Tage vor der Abstim­mung am 12. Febru­ar 2017, wenn man nur noch das Gejam­mer der Finanz­jon­gleu­re, Eco­no­mie­su­is­sen und Gewer­be­ver­bänd­lern im Ohr hat! Oder das Gan­ze von einer Wer­be­la­wi­ne der SVP gegen die »Erleich­ter­te Ein­bür­ge­rung von Per­so­nen der drit­ten Aus­län­der­ge­nera­ti­on« über­deckt wird.

Und die Weis­heit zur Sache:

Bund, Kan­ton und Gemein­den geht viel Geld verloren.
Das ergibt über­all das gefürch­te­te und bejam­mer­te ‘Struk­tu­rel­le Defizit’.
Die Lohn­aus­weis­ler zah­len mit höhe­ren Steu­ern und Gebühren.

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