Seit dem Erscheinen des “birsfälder.li” weist unsere Rechtsabteilung unsere Bildredaktion darauf hin, nur lizenzfreie Bilder zu veröffentlichen, wenn immer erfahrbar den Fotografen, die Bildagentur, namentlich zu nennen, ausser, es handle ich um Bilder aus der eigenen Dunkelkammer. Nun ist die angedrohte Panne eingetroffen, wir haben unwissentlich ein geschütztes Foto ins Netz gestellt. Das tut uns leid.
Wir entschuldigen uns beim Lichtbildkünstler, der das Objekt der veröffentlichten Fotografie so herrlich und gekonnt ins Bild gesetzt hat. Der goldene Schnitt zwischen Brüter und Kühlturm, wunderbar getroffen bei hochstehender Sonne. Das muss dem Lörracher Fotografen erst einmal jemand nachmachen.
Klar, dass unsere Bildredaktion sofort auf ein solches Bild anspringt, es aus den social media (facebook) kopiert und angesichts der Qualität vor lauter Begeisterung vergisst, den Urheber zu eruieren und zu erwähnen, was bei in facebook weiterverbreiteten Bildern ohnehin schwierig ist. So weit, so gut.
Leider dürfen wir das Bild nicht mehr zeigen, haben es im entsprechenden Artikel durch ein neues Bild ersetzt, in welchem gehörig Dampf abgelassen wird, allerdings ohne Goldenen Schnitt. Ein Schulreisebild vor den Sommerferien. Für das ursprünglich gezeigte Foto haben wird das Endlager gefunden: Papierkorb.
Unsere Leser fragen sich nun, wer ist der begnadete Knipser, der das birsfälder.li derart mit seinem Bild beeindruckt hat; das birsfälder.li würde es umgehend mitteilen.
Wir tun dies nicht, wir ziehen es im Interesse des Fotografen vor, 200.- CHF Honorar zu zahlen und über den Künstler die Decke des Schweigens auszubreiten. Ja, ja. Das war früher einmal anders. Zu einer Zeit als Zeitungen noch gelesen wurden und Finger vom Blättern und nicht vom Wischen wund waren: Vergass eine Redaktion etwas, irrte sich die Redaktion, wurde ein Errata gedruckt, eine Entschuldigung veröffentlicht, allenfalls ein Honorar nachträglich bezahlt. Darauf wird hier verzichtet.
Hier werden 200.- CHF Honorar gefordert, die Forderung beträgt total 574.– CHF, damit ist die Sache erledigt. Der Gesamtbetrag wird an das Basler Inkassobüro überwiesen, ohne jegliche Garantie, dass das geforderte Künstler-Honorar auch an den Fotografen weitergeleitet wird, oder wenigstens nach Abzug einer Eintreibungsprämie des Inkassobüros. Tolle Geschäftsidee.
Neu für uns: Dass sich Inkasso-Büros Advokatur oder Kanzlei nennen. Wenn neuerdings Inkasso- Eintreiber nicht mit tätowierten Oberarmen, polierten Glatzen und Springerstiefeln vor den vermeintlichen Schuldnern auftreten, sondern sich als Advokaturen, Kanzleien camouflieren, Schlips und Hosenanzug vorschieben, werden gutgläubige Rentner, die eine unabhängige Pinwand den Bewohnern ihrer Wohngemeinde kostenlos zur Verfügung stellen und betreuen, doch ziemlich erschreckt und gebeutelt.
Bei dieser Gelegenheit muss einmal mehr gesagt werden:
Das birsfälder.li kann weltweit kostenlos gelesen werden. Es gibt keinen, der den „Laden“ finanziert. Keine Abo-Gebühren, keine Werbebanner. Meinungsäusserung aus Spass an der Freud und an der Verantwortung gegenüber dem Wohnort.
Habgier ausgeschlossen. Wer hier schreibt und veröffentlicht tut dies auf eigene Verantwortung, ohne Zensur und ohne Honorar. einfach so. Muss allerdings mit Kommentaren rechnen. Wer das liest stösst per Zufall auf uns oder hat uns kostenlos abonniert.
Leider dürfen wir das Lichtbild nicht mehr zeigen. Mussten es auch im Originalbeitrag, den unsere Leser im Archiv unter dem Titel Endlager gefunden! aufrufen können, durch ein Foto aus der eigenen Dunkelkammer ersetzen.
Wir haben uns erlaubt, “den Sachverhalt ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Präjudiz für eine gerichtliche Auseinandersetzung zusammenzufassen.” (Zitat des Inkassobüros)
Die birsfälder.li-Redaktion schliesst sich dieser Aussage an.
hasira
Jul 3, 2017
Schon schade, dass das schöne Bild nicht mehr sichtbar ist. Sollte es jemand doch noch sehen wollen, ist die Internet-Adresse des Bildes ja bekannt!
Das werden dann ein paar Klicks mehr für Wiki…
rugeli
Jul 3, 2017
Hoppla! Da sind die betagteren Redaktoren des birsfälder.li offenbar einem neuen Enkeltrick aufgesessen. Euer Geld könnt Ihr vergessen, kommt nie mehr zurück. Auch nicht mit der AHV-Revision.