Die «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte» (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) stammen vom UNO-Sonderbeauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie. Das einprägsame Konzept der drei Säulen hat inzwischen weltweite Berühmtheit erlangt:
• Die Pflicht der Staaten, die Menschenrechte zu schützen (auch gegenüber Bedrohungen seitens wirtschaftlicher Akteure).
• Die Pflicht der Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren.
• Das Recht auf Wiedergutmachung im Falle erlittener Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure.
Der Vater der UNO-Leitprinzipien, Professor John Ruggie, nannte den neuen Konsens 2011 «The End of the Beginning». Nach mehr als fünf Jahren muss nüchtern festgestellt werden, dass «the Beginning» andauert.
Zwar haben einige Staaten nationale Aktionspläne veröffentlicht, doch diese lesen sich meist wie Bestandesaufnahmen aktueller Politiken. Gleichwohl ist eine gesteigerte internationale Dynamik spürbar: Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass neben übergeordneten Prinzipien klare Anforderungen und verbindliche Gesetze notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen.
Professor John Ruggie sagt:
»Die Schweiz droht international den Anschluss zu verlieren.
Wenn die Schweiz in diesem Bereich einen fortschrittlichen Wandel einleitet, steht sie damit nicht allein da. In der Tat läuft sie sonst Gefahr, international ins Hintertreffen zu geraten. In einer Reihe von Rechtsordnungen, die von Kalifornien bis Grossbritannien reichen, sind etwa Anti-Sklaverei-Gesetze in Kraft. Frankreich wiederum hat ein Sorgfaltsgesetz verabschiedet. Und in Kanada gibt es seit kurzem das Amt einer Ombudsperson, die Zeugen vorladen und Dokumente von kanadischen Unternehmen einfordern darf, die im Ausland begangener Menschenrechtsverletzungen beschuldigt werden.
Sollten bis ins Jahr 2020 weniger als die Hälfte der deutschen Grossunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen verankert haben, wird gemäss Koalitionsvertrag auch die neue deutsche Bundesregierung diese verbindlich machen. Und die EU-Kommission prüft neue «Corporate Governance»-Regeln, die von Verwaltungsräten die Publikation von Nachhaltigkeitsstrategien verlangen, die angemessene Sorgfaltsprüfungen entlang der gesamten Lieferkette beinhalten. Diese unvollständige Liste zeigt: Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen sind die neue Normalität für Unternehmen.
John Ruggie, Professor für Menschenrechte und Internationale Beziehungen, Harvard«