Die «UNO-Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te» (UN Gui­ding Princi­ples on Busi­ness and Human Rights) stam­men vom UNO-Son­der­be­auf­trag­ten für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te, John Rug­gie. Das ein­präg­sa­me Kon­zept der drei Säu­len hat inzwi­schen welt­wei­te Berühmt­heit erlangt:

• Die Pflicht der Staa­ten, die Men­schen­rech­te zu schüt­zen (auch gegen­über Bedro­hun­gen sei­tens wirt­schaft­li­cher Akteure).
• Die Pflicht der Unter­neh­men, die Men­schen­rech­te zu respektieren.
• Das Recht auf Wie­der­gut­ma­chung im Fal­le erlit­te­ner Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen durch wirt­schaft­li­che Akteure.

Der Vater der UNO-Leit­prin­zi­pi­en, Pro­fes­sor John Rug­gie, nann­te den neu­en Kon­sens 2011 «The End of the Begin­ning». Nach mehr als fünf Jah­ren muss nüchtern fest­ge­stellt wer­den, dass «the Begin­ning» andauert.
Zwar haben eini­ge Staa­ten natio­na­le Akti­ons­plä­ne ver­öf­fent­licht, doch die­se lesen sich meist wie Bestan­des­auf­nah­men aktu­el­ler Poli­ti­ken. Gleich­wohl ist eine gestei­ger­te inter­na­tio­na­le Dyna­mik spürbar: Zuneh­mend setzt sich die Erkennt­nis durch, dass neben übergeordneten Prin­zi­pi­en kla­re Anfor­de­run­gen und ver­bind­li­che Geset­ze not­wen­dig sind, um sicher­zu­stel­len, dass alle Unter­neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahrnehmen.

Pro­fes­sor John Rug­gie sagt:

»Die Schweiz droht inter­na­tio­nal den Anschluss zu verlieren.
Wenn die Schweiz in die­sem Bereich einen fort­schritt­li­chen Wan­del ein­lei­tet, steht sie damit nicht allein da. In der Tat läuft sie sonst Gefahr, inter­na­tio­nal ins Hin­ter­tref­fen zu gera­ten. In einer Rei­he von Rechts­ord­nun­gen, die von Kali­for­ni­en bis Gross­bri­tan­ni­en rei­chen, sind etwa Anti-Skla­ve­rei-Geset­ze in Kraft. Frank­reich wie­der­um hat ein Sorg­falts­ge­setz ver­ab­schie­det. Und in Kana­da gibt es seit kur­zem das Amt einer Ombuds­per­son, die Zeu­gen vor­la­den und Doku­men­te von kana­di­schen Unter­neh­men ein­for­dern darf, die im Aus­land began­ge­ner Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen beschul­digt werden.
Soll­ten bis ins Jahr 2020 weni­ger als die Hälf­te der deut­schen Gross­un­ter­neh­men men­schen­recht­li­che Sorg­falts­prü­fun­gen ver­an­kert haben, wird gemäss Koali­ti­ons­ver­trag auch die neue deut­sche Bun­des­re­gie­rung die­se ver­bind­lich machen. Und die EU-Kom­mis­si­on prüft neue «Cor­po­ra­te Governance»-Regeln, die von Ver­wal­tungs­rä­ten die Publi­ka­ti­on von Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien ver­lan­gen, die ange­mes­se­ne Sorg­falts­prü­fun­gen ent­lang der gesam­ten Lie­fer­ket­te beinhal­ten. Die­se unvoll­stän­di­ge Lis­te zeigt: Men­schen­recht­li­che Sorg­falts­prü­fun­gen sind die neue Nor­ma­li­tät für Unternehmen.

John Rug­gie, Pro­fes­sor für Men­schen­rech­te und Inter­na­tio­na­le Bezie­hun­gen, Harvard«

 

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