Die grossen Unternehmen haben Steuervorteile.
Dagegen muss die Schweiz etwas tun. Der Druck der anderen Länder wurde zu gross.
Aber die Schweiz will nicht reinen Tisch machen. Die Schweiz will die Vorteile nicht abschaffen.
Mit der USR III werden einfach neue Schlupflöcher eingeführt.
Es werden neue Extrawürste erfunden. Extrawürste, die den Staat viel Geld kosten werden.
Dafür gibt es jetzt die Toolbox, denglisch für Werkzeugkiste. Man könnte auch Trickkiste sagen.
Ein Werkzeug heisst »Zinsbereinigte Gewinnsteuer«.
Oft wird diese auch NID (Notional Interest Deduction) genannt.
Viele Unternehmen legen sich Kapitalvorräte an. Sicherheitseigenkapital wird das genannt.
Überschüssiges Eigenkapital heisst das. Das kostet keinen Zins.
Auf Eigenkapital zahlt man keinen Zins. Oder müssen Sie für Ihr Eigenkapital Zins bezahlen?
Das Geld liegt ja herum …
Nun soll ein erfundener (fiktiver) Zins helfen.
Und der erfundene Zins kann an der Gewinnsteuer abgezogen werden.
Beim Bund ist dies zwingend geregelt. Die Kantone können wählen ob sie das wollen.
Offenbar will Baselland keine NID — noch nicht?
Der Bundesrat wollte diese »Zinsbereinigte Gewinnsteuer« nicht.
Aber die SVP brachte sie ins Spiel. Sie hat das Parlament überzeugt. Eine echte Volkspartei?
Belgien kennt diese »Zinsbereinigte Gewinnsteuer«. Der Schaden für den Staat war etwa 10mal höher
als zu Beginn berechnet. Kann die Schweiz besser rechnen?
Im Bundesbüchlein wird das elegant umgangen, zwei Beispiele:
»Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital kommen weitere Mindereinnahmen hinzu, deren Höhe vom angewendeten Zinssatz abhängt.«
Wieviel?
»Die gesamten finanziellen Auswirkungen der Reform für Bund, Kantone und Gemeinden hängen von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die steuerpolitischen Entscheide der Kantone und anderer Länder. Auch die Reaktion der Unternehmen ist offen. Einige könnten Umstrukturierungen vornehmen oder abwandern. Es könnten aber auch neue Firmen in die Schweiz ziehen. Die Auswirkungen all dieser Faktoren lassen sich nicht im Voraus beziffern.«
Ist klar, auf was wir uns einlassen würden?
Zinsen am Gewinn abziehen, die man nie bezahlen musste, ist schon speziell.
Oder wie die NZZ am 13. Juni 2016 meinte: »Wie kann es sein, dass Unternehmen fiktive Zinsen
von den Steuern abziehen können, Privatpersonen hingegen nicht?«
Hier zu den bis jetzt erschienenen Artikeln zur Unternehmenssteuerreform III.