Die gros­sen Unter­neh­men haben Steuervorteile.
Dage­gen muss die Schweiz etwas tun. Der Druck der ande­ren Län­der wur­de zu gross.
Aber die Schweiz will nicht rei­nen Tisch machen. Die Schweiz will die Vor­tei­le nicht abschaffen.
Mit der USR III wer­den ein­fach neue Schlupf­lö­cher eingeführt.
Es wer­den neue Extra­würs­te erfun­den. Extra­würs­te, die den Staat viel Geld kos­ten werden.
Dafür gibt es jetzt die Tool­box, deng­lisch für Werk­zeug­kis­te. Man könn­te auch Trick­kis­te sagen.

Ein Werk­zeug heisst »Zins­be­rei­nig­te Gewinnsteuer«.
Oft wird die­se auch NID (Notio­nal Inte­rest Deduc­tion) genannt.

Vie­le Unter­neh­men legen sich Kapi­tal­vor­rä­te an. Sicher­heits­ei­gen­ka­pi­tal wird das genannt.
Über­schüs­si­ges Eigen­ka­pi­tal heisst das. Das kos­tet kei­nen Zins.
Auf Eigen­ka­pi­tal zahlt man kei­nen Zins. Oder müs­sen Sie für Ihr Eigen­ka­pi­tal Zins bezahlen?
Das Geld liegt ja herum …
Nun soll ein erfun­de­ner (fik­ti­ver) Zins helfen.
Und der erfun­de­ne Zins kann an der Gewinn­steu­er abge­zo­gen werden.
Beim Bund ist dies zwin­gend gere­gelt. Die Kan­to­ne kön­nen wäh­len ob sie das wollen.
Offen­bar will Basel­land kei­ne NID — noch nicht?
Der Bun­des­rat woll­te die­se »Zins­be­rei­nig­te Gewinn­steu­er« nicht.
Aber die SVP brach­te sie ins Spiel. Sie hat das Par­la­ment über­zeugt. Eine ech­te Volkspartei?

Bel­gi­en kennt die­se »Zins­be­rei­nig­te Gewinn­steu­er«. Der Scha­den für den Staat war etwa 10mal höher
als zu Beginn berech­net. Kann die Schweiz bes­ser rechnen?
Im Bun­des­büch­lein wird das ele­gant umgan­gen, zwei Beispiele:
»Mit der zins­be­rei­nig­ten Gewinn­steu­er auf über­durch­schnitt­lich hohem Eigen­ka­pi­tal kom­men wei­te­re Min­der­ein­nah­men hin­zu, deren Höhe vom ange­wen­de­ten Zins­satz abhängt.«
Wie­viel?
»Die gesam­ten finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen der Reform für Bund, Kan­to­ne und Gemein­den hän­gen von vie­len Fak­to­ren ab. Dazu gehö­ren die steu­er­po­li­ti­schen Ent­schei­de der Kan­to­ne und ande­rer Län­der. Auch die Reak­ti­on der Unter­neh­men ist offen. Eini­ge könn­ten Umstruk­tu­rie­run­gen vor­neh­men oder abwan­dern. Es könn­ten aber auch neue Fir­men in die Schweiz zie­hen. Die Aus­wir­kun­gen all die­ser Fak­to­ren las­sen sich nicht im Vor­aus beziffern.«
Ist klar, auf was wir uns ein­las­sen würden?

Zin­sen am Gewinn abzie­hen, die man nie bezah­len muss­te, ist schon speziell.
Oder wie die NZZ am 13. Juni 2016 mein­te: »Wie kann es sein, dass Unter­neh­men fik­ti­ve Zinsen
von den Steu­ern abzie­hen kön­nen, Pri­vat­per­so­nen hin­ge­gen nicht?«

erpressungbalken

Hier zu den bis jetzt erschie­ne­nen Arti­keln zur Unter­neh­mens­steu­er­re­form III.

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René Regenass liest... (2)

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