Soll­te die USR III — Vor­la­ge am 12.2. vom Stimm­volch ange­nom­men wer­den, müs­sen Bund, Kan­to­ne und Gemein­den not­ge­drun­gen neue Ein­nah­me­quel­len erschlies­sen. Weil alle Poli­ti­ker gebets­müh­len­haft in Wahl­jah­ren Steu­er­sen­kun­gen ver­spre­chen, liegt die Zukunft beim Erhe­ben von neu­en Gebüh­ren. In unre­gel­mä­ßi­ger Fol­ge wer­den wird das „birsfäl­der­li“ den Geld­ein­trei­bern Vor­schlä­ge machen, wo es noch etwas zu holen gibt, um Schu­len, Uni­ver­si­tä­ten, Natio­nal­stras­sen, Alten­pfle­ge u.a. zu finanzieren.

Aus­gangs­la­ge:
Auf den Was­ser­ver­brauch wird eine Gebühr erho­ben. Im Janu­ar kommt jeweils ein Gemein­de­mit­ar­bei­ter, und liest den Ver­brauch auf der Was­ser­uhr ab. Der Ver­brauch lässt sich steu­ern. Wir kön­nen das Spa­ghet­ti­was­ser am nächs­ten Tag zum Kochen der Kar­tof­feln nut­zen,  wir schlies­sen den Was­ser­hahn, wäh­rend wir Zäh­ne put­zen, es wird zu zweit geduscht, in der Toi­let­te wird der Spar­spü­ler gedrückt, mit gesam­mel­tem Regen­was­ser der Gar­ten gepflegt. 
Nur: Auch auf das Regen­was­ser wird eine Gebühr erho­ben. Schliess­lich fliesst das Was­ser auf allen ver­sie­gel­ten Flä­chen, Haus­dä­chern, Stras­sen, Swim­ming­pools, Sitz- und Park­plät­zen in die Kana­li­sa­ti­on. Das wird zuerst auf den Qua­drat­me­ter dann auf den Kubik­me­ter genau  berech­net. Haus­be­sit­zer bezah­len die­se Gebühr, die meis­ten wäl­zen das auf die Mie­ter ab.

Unse­re Frage:
Wenn auf Regen­was­ser, das nie­mand beein­flus­sen kann, eine Gebühr erho­ben wird, war­um nicht auch auf Son­nen­schein? Die Tou­ris­mus­or­ga­ni­sa­tio­nen kön­nen für fast jeden Ort in der Schweiz die jähr­li­chen Son­nen­ta­ge mit­tei­len. Also kön­nen das die Kachel­män­ner auch mes­sen und tun es.

Unser Vor­schag:
Die ers­ten zwei Son­nen­stun­den sind ein Geschenk des Him­mels, Mor­gen­stund hat Gold im Mund. Ab der 3. Stun­de wird pro Stun­de (inkl. ange­bro­che­ne Stun­den) eine jähr­lich zu erhe­ben­de Sunshi­ne Gebühr erho­ben. Die­se wird nach den im Haus­halt betrof­fe­nen Per­so­nen berech­net, bei Betrie­ben nach Anzahl der Mit­ar­bei­ter. Gärt­ne­rei­en, Baum­schu­len, Förs­ter, Betrei­ber von Solar­an­la­gen, bezah­len das Dop­pel­te pro m2h (Qua­drat­me­ter­stun­de). Ver­mut­lich aber wer­den die­se Betrie­be aber sub­ven­tio­niert, oder dür­fen die­se Gebüh­ren zumin­dest von dem zu ver­steu­ern­den Gewinn abziehen.

Alles wei­te­re regelt eine Verordnung.

Das fiktive Plakat (33)
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