Heu­te, am 12. August 2016, hat die SVP wie­der ein­mal eine Initia­ti­ve ein­ge­reicht: »Schwei­zer Recht statt frem­de Rich­ter (Selbst­be­stim­mungs­in­itia­ti­ve)« und wie immer ein Titel der in die Irre führt. Bes­ser und der Sache gerech­ter wäre wohl ein Titel wie Anti-Völ­ker­rechts­in­itia­ti­ve, Ver­trags­bruch­s­in­itia­ti­ve oder auch Allein­gangs­in­itia­ti­ve. Wäh­len Sie selbst.

Die Bun­des­ver­fas­sung garan­tiert uns Grund­rech­te. Die Men­schen der Schweiz brau­chen zur Wah­rung ihrer Grund­rech­te die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Die­se ist vor allem auch für Min­der­hei­ten wichtig.

Vor allem bei schö­nem Wet­ter schüt­zen Sie sich mit einem Son­nen­schutz­mit­tel mit Schutz­fak­tor 6–50 – je nach Haut­typ und Umgebungsrisiko.
In für Sie schlech­ten Zei­ten brau­chen Sie viel­leicht auch ein­mal den Schutz­fak­tor M. Lesen Sie unbe­dingt die­se Packungs­bei­la­ge!

Zwar ist die Initia­ti­ve erst ein­ge­reicht, das Abstim­mungs­da­tum noch nicht bekannt. Den­noch: Ori­en­tie­ren Sie sich sorg­fäl­tig über die mög­li­chen Fol­gen die­ser Initia­ti­ve. Nicht dass mög­li­cher­wei­se das Glei­che pas­siert wie bei der Mas­sen­ein­wan­de­rungs­in­itia­ti­ve und alle sagen, sie sei­en nicht infor­miert gewesen …

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