Das Wortprotokoll ist eigentlich kein Teil des SparSanierungspakets. Aber vielleicht könnte mit bestimmten Varianten trotzdem noch ein bisschen Geld zur Seite gelegt werden.
Der Ausgangspunkt:
An der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2011 wurde auf Antrag des Gemeinderats eine Abstimmung zur Protokoll-CD gemacht. Diese wurde so arrangiert, dass wenn auch nur 1 Stimme gegen die Protokoll-CD abgegeben wird, diese nicht mehr veröffentlicht wird. Es waren drei Nein-Stimmen.
Dass diese Nein-Stimmen auch noch aus dem Lager der Verfechter der Super-direkten-Demokratie kamen (sprich Einwohnerratsgegner), deren Argumentation war, dass man an einer Gemeindeversammlng noch sagen kann, was man denkt, war doch erstaunlich.
Ursache dieses Antrags sei eine Intervention der Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Landschaft. Wurde uns damals vom Gemeindepräsidenten weis gemacht.
Dass über diesen Antrag nicht hätte abgestimmt werden dürfen, auch nicht mit dem Einverständnis der Gemeindeversammlung, wurde damals vom überkorrekten Gemeindepräsidenten nicht angetönt. Denn:
1. Die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2011 enthielt keinen Punkt für die Sistierung der Protokoll CD.
2. Auch vier Tage vor der Gemeindeversammlung waren die StimmbürgerInnen nicht im Besitze eines zusätzlichen Traktandums.
3. Im Gemeindegesetz § 57 (Geschäftsverzeichnis) Ziffer 3 wird festgehalten, dass über Gegenstände, die nicht in der vorgeschriebenen Form angezeigt worden sind, keine Beschlüsse gefasst werden dürfen.
Die Datenschützerin:
Ursula Stucki, Datenschutzbeauftragte BL:
»In der Zwischenzeit konnte im Birsfelder-Anzeiger gelesen werden, dass die Datenschutzbehörde die Publikation nicht verboten hat (wir wären dazu gar nicht befugt). Wir haben die Gemeinde jedoch gebeten, die Teilnehmenden der Gemeindeversammlung resp. die betroffenen Personen im Rahmen der Begrüssung zu Fragen, ob sie mit der Aufnahme und der offenen Publikation im Internet einverstanden sind. Zudem haben wir empfohlen die Protokolle in einem geschützten Bereich zu veröffentlichen.
…
Die bisherige ungeschützte Art der Veröffentlichung der Tonprotokolle wird dieser Vorgabe nicht gerecht, denn sie lässt sich nicht auf eine genügende gesetzliche Grundlage abstützen und geht über das Notwendige hinaus. Die praktizierte Publikation kann deshalb einzig im Einverständnis mit den betroffen Personen rechtmässig erfolgen. Wir hoffen, dass in Birsfelden eine Lösung gefunden werden kann, die beide Seiten zufrieden stellt, zumal die Gemeinde ja bereits das Portal “My Birsfelden” nutzt und damit gute Voraussetzungen bietet.«
Da wäre, auch von der Datenschützerin aus gesehen, genügend Spielraum für ein Tonprotokoll vorhanden gewesen.
Das Wortprotokoll:
Nachdem etwa 2 Jahre nichts gegangen war und ich immer wieder vertröstet wurde, stellte ich einen Antrag, der endlich an der Gemeindeversammlung vom 23. September 2013 behandelt wurde. Resultat nach langen Diskussionen, Gegenanträgen, etc., was nicht mein Wunsch war: Das berühmte Wortprotokoll, das nun offenbar doch wieder niemand haben will.
Und jetzt auf Antrag der SVP (und Laurent Stoll?) soll also eine Vernehmlassung mehr Licht ins Dunkel bringen. Aber ich denke, auch hier werden sich wieder die alten Gräben auf tun.
Mein Vorschlag:
§ 7 Protokoll der Gemeindeversammlung
1 Von der Gemeindeversammlung wird ein schriftliches Beschlussprotokoll erstellt. Über dieses wird an der jeweils nachfolgenden Gemeindeversammlung abgestimmt.
2 Die Gemeindeversammlung wird zwecks Erstellung des schriftlichen Beschlussprotokolls und zur späteren Dokumentation auf Tonträger aufgezeichnet.
3 Von der Aufzeichnung wird eine Protokoll-CD erstellt, sequenziert nach den einzelnen Traktanden.
4 Die Protokoll-CD kann 25 Tage vor der nächsten Gemeindeversammlung und auch später auf der Gemeindeverwaltung angehört werden.
Im Begleitschreiben zur Vernehmlassung wird ein Tonprotokoll zwar als aufwändig bezeichnet. Wenn aber das Tonprotokoll nicht zerstückelt wird in die einzelnen Sprecher, sondern nur in die einzelnen Traktanden, ist der Aufwand gering. Und da die CD nur auf der Gemeindeverwaltung angehört werden kann ist auch dem Datenschutz in hohem Masse Rechnung getragen.
Fazit:
Qualität des Vorschlags: kein offizieller Vorschlag des Gemeinderats, dafür einfach und günstig und der Zugang zum Urtext wird weiter garantiert
Eingesparte Summe: geschätzt ca. CHF 5’000 pro Jahr
Betroffen: Verwaltungsmitarbeitende, die nicht mehr tippen, sondern sauber Tonträger archivieren müssen
Kompetenz: die Gemeindeversammlung befindet über die Änderung im Verwaltungs- und Organisationsreglement
Umsetzungschancen: nach dem letzten Chaos wagen wir hier keine Prognose
Diego Persenico
Jul 15, 2014
Wer hört sich auf der Gemeindeverwaltung ein Protokoll auf CD an?
Man kann doch sowieso nichts mehr ändern – Die machen doch was sie wollen. In unserer Gemeinde gibt es viele billige Lösungen, statt günstige die auch gut sind. Aber meine Meinung ist ja nicht gefragt. Das habe ich oft im Einwohnerrat oder Gemeindeversammlung erfahren müssen.
hasira
Jul 15, 2014
An einem Tonprotokoll darf man sowieso nichts ändern.
Das wäre, ja wie sagt man dem – gewissermassen Betrug.
Und was das andere angeht: Steter Tropfen höhlt den Stein!