Das Wort­pro­to­koll ist eigent­lich kein Teil des SparSanie­rungs­pa­kets. Aber viel­leicht könn­te mit bestimm­ten Vari­an­ten trotz­dem noch ein biss­chen Geld zur Sei­te gelegt werden.

Der Aus­gangs­punkt:
An der Gemein­de­ver­samm­lung vom 19. Dezem­ber 2011 wur­de auf Antrag des Gemein­de­rats eine Abstim­mung zur Pro­to­koll-CD gemacht. Die­se wur­de so arran­giert, dass wenn auch nur 1 Stim­me gegen die Pro­to­koll-CD abge­ge­ben wird, die­se nicht mehr ver­öf­fent­licht wird. Es waren drei Nein-Stim­men.
Dass die­se Nein-Stim­men auch noch aus dem Lager der Ver­fech­ter der Super-direk­ten-Demo­kra­tie kamen (sprich Ein­woh­ner­rats­geg­ner), deren Argu­men­ta­ti­on war, dass man an einer Gemein­de­ver­sammlng noch sagen kann, was man denkt, war doch erstaunlich.

Ursa­che die­ses Antrags sei eine Inter­ven­ti­on der Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Kan­tons Basel-Land­schaft. Wur­de uns damals vom Gemein­de­prä­si­den­ten weis gemacht.

ProtokollCDDass über die­sen Antrag nicht hät­te abge­stimmt wer­den dür­fen, auch nicht mit dem Ein­ver­ständ­nis der Gemein­de­ver­samm­lung, wur­de damals vom über­kor­rek­ten Gemein­de­prä­si­den­ten nicht ange­tönt. Denn:
1. Die Trak­tan­den­lis­te für die Gemein­de­ver­samm­lung vom 19. Dezem­ber 2011 ent­hielt kei­nen Punkt für die Sis­tie­rung der Pro­to­koll CD.
2. Auch vier Tage vor der Gemein­de­ver­samm­lung waren die Stimm­bür­ge­rIn­nen nicht im Besit­ze eines zusätz­li­chen Trak­tandums.
3. Im Gemein­de­ge­setz § 57 (Geschäfts­ver­zeich­nis) Zif­fer 3 wird fest­ge­hal­ten, dass über Gegen­stän­de, die nicht in der vor­ge­schrie­be­nen Form ange­zeigt wor­den sind, kei­ne Beschlüs­se gefasst wer­den dür­fen.
Die Daten­schüt­ze­rin:
Ursu­la Stucki, Daten­schutz­be­auf­trag­te BL:
»In der Zwi­schen­zeit konn­te im Birs­fel­der-Anzei­ger gele­sen wer­den, dass die Daten­schutz­be­hör­de die Publi­ka­ti­on nicht ver­bo­ten hat (wir wären dazu gar nicht befugt). Wir haben die Gemein­de jedoch gebe­ten, die Teil­neh­men­den der Gemein­de­ver­samm­lung resp. die betrof­fe­nen Per­so­nen im Rah­men der Begrüs­sung zu Fra­gen, ob sie mit der Auf­nah­me und der offe­nen Publi­ka­ti­on im Inter­net ein­ver­stan­den sind. Zudem haben wir emp­foh­len die Pro­to­kol­le in einem geschütz­ten Bereich zu ver­öf­fent­li­chen.

Die bis­he­ri­ge unge­schütz­te Art der Ver­öf­fent­li­chung der Ton­pro­to­kol­le wird die­ser Vor­ga­be nicht gerecht, denn sie lässt sich nicht auf eine genü­gen­de gesetz­li­che Grund­la­ge abstüt­zen und geht über das Not­wen­di­ge hin­aus. Die prak­ti­zier­te Publi­ka­ti­on kann des­halb ein­zig im Ein­ver­ständ­nis mit den betrof­fen Per­so­nen recht­mäs­sig erfol­gen. Wir hof­fen, dass in Birs­fel­den eine Lösung gefun­den wer­den kann, die bei­de Sei­ten zufrie­den stellt, zumal die Gemein­de ja bereits das Por­tal “My Birs­fel­den” nutzt und damit gute Vor­aus­set­zun­gen bietet.«

Da wäre, auch von der Daten­schüt­ze­rin aus gese­hen, genü­gend Spiel­raum für ein Ton­pro­to­koll vor­han­den gewesen.

Das Wort­pro­to­koll:
Nach­dem etwa 2 Jah­re nichts gegan­gen war und ich immer wie­der ver­trös­tet wur­de, stell­te ich einen Antrag, der end­lich an der Gemein­de­ver­samm­lung vom 23. Sep­tem­ber 2013 behan­delt wur­de. Resul­tat nach lan­gen Dis­kus­sio­nen, Gegen­an­trä­gen, etc., was nicht mein Wunsch war: Das berühm­te Wort­pro­to­koll, das nun offen­bar doch wie­der nie­mand haben will.

Und jetzt auf Antrag der SVP (und Lau­rent Stoll?) soll also eine Ver­nehm­las­sung mehr Licht ins Dun­kel brin­gen. Aber ich den­ke, auch hier wer­den sich wie­der die alten Grä­ben auf tun.

Mein Vor­schlag:

§ 7 Pro­to­koll der Gemein­de­ver­samm­lung
1 Von der Gemein­de­ver­samm­lung wird ein schrift­li­ches Beschluss­pro­to­koll erstellt. Über die­ses wird an der jeweils nach­fol­gen­den Gemein­de­ver­samm­lung abge­stimmt.
2 Die Gemein­de­ver­samm­lung wird zwecks Erstel­lung des schrift­li­chen Beschluss­pro­to­kolls und zur spä­te­ren Doku­men­ta­ti­on auf Ton­trä­ger auf­ge­zeich­net.
3 Von der Auf­zeich­nung wird eine Pro­to­koll-CD erstellt, sequen­ziert nach den ein­zel­nen Trak­tan­den.
4 Die Pro­to­koll-CD kann 25 Tage vor der nächs­ten Gemein­de­ver­samm­lung und auch spä­ter auf der Gemein­de­ver­wal­tung ange­hört werden.

Im Begleit­schrei­ben zur Ver­nehm­las­sung wird ein Ton­pro­to­koll zwar als auf­wän­dig bezeich­net. Wenn aber das Ton­pro­to­koll nicht zer­stü­ckelt wird in die ein­zel­nen Spre­cher, son­dern nur in die ein­zel­nen Trak­tan­den, ist der Auf­wand gering. Und da die CD nur auf der Gemein­de­ver­wal­tung ange­hört wer­den kann ist auch dem Daten­schutz in hohem Mas­se Rech­nung getragen.

Fazit:

Qua­li­tät des Vor­schlags: kein offi­zi­el­ler Vor­schlag des Gemein­de­rats, dafür ein­fach und güns­tig und der Zugang zum Urtext wird wei­ter garan­tiert
Ein­ge­spar­te Sum­me: geschätzt ca. CHF 5’000 pro Jahr
Betrof­fen: Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ten­de, die nicht mehr tip­pen, son­dern sau­ber Ton­trä­ger archi­vie­ren müs­sen
Kom­pe­tenz: die Gemein­de­ver­samm­lung befin­det über die Ände­rung im Ver­wal­tungs- und Orga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment
Umset­zungs­chan­cen: nach dem letz­ten Cha­os wagen wir hier kei­ne Prognose

Zuweisung nicht möglich?
Mattiello am Mittwoch 1/29

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