In einer Zeit, in der sogar Parteipräsidenten und Journis von besseren und schlechteren Listeplätzen schwadronieren, ist es doch angebracht, das Ganze noch einmal anzuschauen. Sehr vereinfacht:
Die Berechnung der Mandatsverteilung ist ziemlich kompliziert und wird im Kanton Basel-Landschaft für den Landrat nach dem Verfahren »Doppelter Pukelsheim« vorgenommen.
Bei der Nationalratswahl kommt das Verfahren »Hagenbach-Bischoff« zur Anwendung.
Eine weitere Besonderheit ist die Möglichkeit der Listenverbindung oder der Unterlistenverbindung in Kantonen mit mehr als einem Sitz.
Listenverbindungen und Unterlistenverbindungen erhöhen die Chancen dafür, dass die kandidierenden Parteien oder Gruppierungen Nationalratssitze gewinnen. Alle Stimmen, die an die verbundenen Listen gehen, werden zusammengezählt, als ob es eine einzige Liste wäre.
Nach der Wahl werden den Parteien gemäss ihrer Stimmenzahl Mandate (Sitze) zugesprochen. Wenn auf einer Liste 7 Personen waren, aber nur drei Mandate erreicht wurden, erhalten die drei Kandidierenden mit den meisten Stimmen den Sitz. Also von der Liste her gesehen wäre das dann Kandidat 2, Kandidatin 5 und Kandidatin 7. Die Listennummern 1, 3, 4 und 6 sind nicht gewählt.
Sollten Sie sich näher für »Doppelter Pukelsheim« oder »Hagenbach-Bischoff« oder die Sache mit den Listenverbindungen interessieren, hat die Bundeskanzlei einen interessanten Bericht zu Vor- und Nachteilen verfasst.