Dar­um geht es:
Chris­toph Meu­ry und Franz Büch­ler haben fol­gen­den Antrag gestellt, der an der Gemein­de­ver­samm­lung vom 21. Juni 2021 behan­delt wer­den soll:
Der Gemein­de­rat beschliesst die Par­zel­le 1550 aus der Spe­zi­al­zo­ne Kraft­werk zu neh­men und die Zone als rei­ne Erho­lungs- und Grün­zo­ne zu dekla­rie­ren. Die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung der Par­zel­le 1550 soll im STEK prä­zi­siert wer­den. Die Par­zel­le 1550 steht für Wohn­nut­zung zukünf­tig nicht mehr zur Ver­fü­gung. Die Gemein­de­ver­samm­lung soll abschlies­send dar­über befinden.

In den Erläu­te­run­gen zur Gemein­de­ver­samm­lung vom 14. Dezem­ber 2020 wird sehr betont her­vor­ge­ho­ben, dass die Gemein­de einen ein­ge­schrie­be­nen Brief von zwei Bun­des­äm­tern bekom­men hat: vom Bun­des­amt für Ener­gie (BFE) und vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV).

Der ein­ge­schrie­be­ne Brief der Bundesämter

Ob der Brief ein­ge­schrie­ben war oder nicht ändert nichts an der Sache. Dar­in wird moniert
das Gebiet der Par­zel­le 1550 ste­he nicht zur Dis­kus­si­on, weil Art. 26, Absatz 1 des Was­ser­rechts­ge­set­zes (WRG) verlange:
»Was­ser­kraft­wer­ke an den Gewäs­ser­stre­cken nach Arti­kel 24 Absät­ze 1 und 2 sind so anzu­le­gen, dass die Schiff­bar­keit erhal­ten bleibt oder aus­ge­baut wer­den kann bezie­hungs­wei­se die spä­te­re Schiff­bar­ma­chung der Gewäs­ser­stre­cke mög­lich ist. Ins­be­son­de­re ist der nöti­ge Raum für den Ein­bau von Anla­gen für die Gross­schiff­fahrt freizuhalten.«

Ich den­ke nicht, dass das Kraft­werk Birs­fel­den eine drit­te Schleu­se braucht. Es ist so oder so frag­lich, ob der Rhein bei Basel drei Rhein­hä­fen braucht. Bis 2035 wer­den die Erd­öl­pro­duk­te-Lager sicher obso­let sein. Auch kann man sich mit Fug und Recht fra­gen, ob der Birs­fel­der Hafen denn so wich­tig ist, damit in Basel die Hafen­ka­pa­zi­tä­ten zuguns­ten von lukra­ti­ven Wohn­pro­jek­ten her­un­ter­ge­fah­ren wer­den können.

Eben­so miss­trau­isch macht es, dass die KWB immer wie­der Pro­jek­te lau­fen lässt, die eine Über­bau­ung der Par­zel­le 1550 beinhaltet.
Wir glau­ben einer zuver­läs­si­gen Quel­le, dass die KWB AG die Losin­ger Maraz­zi AG beauf­tragt hat eine Mach­bar­keits­stu­die zu erstel­len. Ergo hat die KWB AG ein hohes Inter­es­se die Par­zel­le 1550 zu über­bau­en. Die jetzt ange­führ­ten Vor­be­hal­te betref­fend betrieb­li­cher Nut­zung mit einer drit­ten Schleu­se sind vor­ge­scho­ben. In der Losin­ger Maraz­zi-Stu­die sind sol­che Vor­be­hal­te mit kei­nem Wort erwähnt.

Der lau­fen­de Was­se­rechts­ver­trag für 83 Jah­re läuft am 15. Janu­ar 2034 aus. Da sol­che Ver­trags­ver­hand­lun­gen meist sehr kom­pli­ziert sind und lang­wie­rig, wird wohl bald mit den Ver­hand­lun­gen begon­nen. Ich mei­ne, die Zeit ist reif den Ver­han­deln­den zu signa­li­sie­ren, dass eine Erwei­te­rung (3. Schleu­se) nicht drin liegt,

Also ab an die Gemein­de­ver­samm­lung und Umzo­nung 1550 JA!

Akustische Graffiti 7
Akustische Graffiti 8

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