Noch nie war die SVP in Bern so gut vertreten wie dieses Jahr:
Bundesrat Guy Parmelin als Bundespräsident,
Bundesrat Ueli Maurer als Finanzchef,
Andreas Aebi als Nationalratspräsident und
Alex Kuprecht als Ständeratspräsident.
Und dennoch entblöden sich Christoph Blocher (nicht wiedergewählter Bundesrat) und Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher nicht, Bundesrat Alain Berset als Diktator, resp. die Schweiz als Diktatur zu bezeichnen. Und Nationalrat Egger forderte gar ein Impeachment von Alain Berset. Da konnte auch Parteipräsident und Nationalrat Marco Chiesa nicht zurückstehen und musste mitmachen. Auch Nationalrat Roger Köppel stimmte in den Chor ein und forderte die Gastronomie auf am ersten März die Beizen (widerrechtlich) zu öffnen.
Toll, was sich da gewisse Leute ins Parlament gewählt haben.
Und das alles, weil der Bundesrat als Kollegialbehörde (!) im Verlaufe der Coronapandemie nicht der SVP gehorcht. Die SVP ist mit der Corona-Strategie des Bundes nicht einverstanden und verlangt seit Wochen sehr weitgehende Lockerungen. Sie kann, will, soll die Notverordnungen des Bundesrates nicht akzeptieren?
Dazu hat Prof. Alexander Trechsel bei 20Minuten eine gute Erklärung abgegeben, daraus:
»Der Bundesrat hat beschlossen, die Notverordnungen in ein dringliches Bundesgesetz zu überführen. Das ist korrekt. Ohne dieses Verfahren verfallen Verordnungen, die sich direkt auf die Bundesverfassung stützen, nach sechs Monaten. Aber: Falls es dem Bundesrat nicht gelingen sollte, innert dieser Frist eine Botschaft zu verabschieden, verfallen diese Verordnungen und können auch nicht verlängert werden. Beschliesst das Parlament ein dringliches Gesetz, dann kann es dieses auf ein Jahr begrenzen. Falls das Gesetz eine Geltungsdauer von mehr als einem Jahr hat, dann greift die direkte Demokratie. Hat das Gesetz eine Verfassungsgrundlage, dann untersteht es dem fakultativen Referendum. Hat es keine, untersteht es sogar dem obligatorischen Referendum, wo ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen benötigt wird.«
Aber offenbar können das nicht alle SVP-Parlamentarierinnen und Parlamentarier verstehen.
Ich weiss, dass Ferndiagnosen vor allem in Psychiatrie und Psychologie nicht seriös sind. Aber im Bestreben diese Leute dennoch zu verstehen bin ich auf diese Diagnose gestossen:
Sie leiden möglicherweise an Autismus-Spektrum-Störungen, die noch nicht ursächlich behandelbar sind, aber Teilbereiche offenbar therapierbar sind.
Dazu aus www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org:
»Autismus-Spektrum-Störungen sind tiefgreifende Entwicklungsstörungen, die u.a. durch ein reduziertes Interesse an sozialen Kontakten sowie einem reduzierten Verständnis sozialer Situationen gekennzeichnet sind. Zudem liegen auch sprachliche Besonderheiten und Einschränkungen, vor allen der Sprachentwicklung, aber auch der pragmatischen Anwendung von Sprache vor. Innerhalb der Autismus-Spektrum-Störungen gibt es unterschiedliche Symptome, Ausprägungen und Schweregrade. Zwar sind diese Erkrankungen bis heute nicht ursächlich behandelbar, es können jedoch durch gezielte Therapie die Beeinträchtigungen in der sozialen Interaktion reduziert werden, die Kommunikationsfertigkeiten deutlich gesteigert, sowie stereotype Verhaltensweisen und psychische Begleiterkrankungen (komorbide psychische Störungen) relativ gut behandelt werden.
Symptome und Störungsbild von Autismus-Spektrum-Störungen
Für autistische Störungen sind vor allem ein grundlegendes Defizit im Bereich des sozialen Miteinanders und der gegenseitigen Verständigung typisch. Daneben kommen Sonderinteressen und stereotypes Verhalten in variabler Ausprägung vor. Drei Hauptmerkmale sind bei den meisten Personen mit Autismus-Spektrum-Störung zu beobachten:
• Gestörte soziale Interaktion
Z.B. fehlt das natürliche Verständnis für die Gefühle, Gedanken und Vorstellungen anderer, ihr Einfühlungsvermögen in sich und andere ist begrenzt, vor allem, wenn es um das Verstehen von Gedankengängen anderer geht.
• Beeinträchtigte Kommunikation und Sprache
Z.B. Viele mit Autismus-Spektrum-Störung erwerben Sprache, die sie dennoch in der Regel nicht gut zum Dialog einsetzen können. Sie klingen oft altklug und mechanisch, und gehen auf die Aussagen ihres „Gesprächspartners“ nicht ein.
• Wiederholte, stereotype Verhaltensweisen und Interessen
Z.B. zeigen gut begabte Personen mit Autismus-Spektrum-Störung häufig auch ausgeprägte Sonderinteressen, die einerseits das Lernen anderer Inhalte stören kann, die aber teilweise auch gewinnbringend beruflich eingesetzt werden können.«
Vielleicht wäre ja in diesem Falle eine erfolgreiche Therapie gewinnbringend für die Demokratie?
Leider war mir diese Kritik hier nur mit Satire möglich.