Noch nie war die SVP in Bern so gut vertreten wie dieses Jahr:
Bun­desrat Guy Parmelin als Bundespräsident,
Bun­desrat Ueli Mau­r­er als Finanzchef,
Andreas Aebi als Nation­al­rat­spräsi­dent und
Alex Kuprecht als Ständeratspräsident.

Und den­noch ent­blö­den sich Christoph Blocher (nicht wiedergewählter Bun­desrat) und Nation­al­rätin Mag­dale­na Mar­tul­lo-Blocher nicht, Bun­desrat Alain Berset als Dik­ta­tor, resp. die Schweiz als Dik­tatur zu beze­ich­nen. Und Nation­al­rat Egger forderte gar ein Impeach­ment von Alain Berset. Da kon­nte auch Parteipräsi­dent und Nation­al­rat Mar­co Chiesa nicht zurück­ste­hen und musste mit­machen. Auch Nation­al­rat Roger Köp­pel stimmte in den Chor ein und forderte die Gas­tronomie auf am ersten März die Beizen (wider­rechtlich) zu öffnen.
Toll, was sich da gewisse Leute ins Par­la­ment gewählt haben.

Und das alles, weil der Bun­desrat als Kol­le­gial­be­hörde (!) im Ver­laufe der Coro­n­a­pan­demie nicht der SVP gehorcht. Die SVP ist mit der Coro­na-Strate­gie des Bun­des nicht ein­ver­standen und ver­langt seit Wochen sehr weit­ge­hende Lockerun­gen. Sie kann, will, soll die Notverord­nun­gen des Bun­desrates nicht akzeptieren?

Dazu hat Prof. Alexan­der Trech­sel bei 20Minuten eine gute Erk­lärung abgegeben, daraus:
»Der Bun­desrat hat beschlossen, die Notverord­nun­gen in ein dringlich­es Bun­des­ge­setz zu über­führen. Das ist kor­rekt. Ohne dieses Ver­fahren ver­fall­en Verord­nun­gen, die sich direkt auf die Bun­desver­fas­sung stützen, nach sechs Monat­en. Aber: Falls es dem Bun­desrat nicht gelin­gen sollte, innert dieser Frist eine Botschaft zu ver­ab­schieden, ver­fall­en diese Verord­nun­gen und kön­nen auch nicht ver­längert wer­den. Beschliesst das Par­la­ment ein dringlich­es Gesetz, dann kann es dieses auf ein Jahr begren­zen. Falls das Gesetz eine Gel­tungs­dauer von mehr als einem Jahr hat, dann greift die direk­te Demokratie. Hat das Gesetz eine Ver­fas­sungs­grund­lage, dann unter­ste­ht es dem fakul­ta­tiv­en Ref­er­en­dum. Hat es keine, unter­ste­ht es sog­ar dem oblig­a­torischen Ref­er­en­dum, wo ein dop­peltes Mehr von Volk und Stän­den benötigt wird.«

Aber offen­bar kön­nen das nicht alle SVP-Par­la­men­tari­erin­nen und Par­la­men­tari­er verstehen.
Ich weiss, dass Fer­n­di­ag­nosen vor allem in Psy­chi­a­trie und Psy­cholo­gie nicht ser­iös sind. Aber im Bestreben diese Leute den­noch zu ver­ste­hen bin ich auf diese Diag­nose gestossen:
Sie lei­den möglicher­weise an Autismus-Spek­trum-Störun­gen, die noch nicht ursäch­lich behan­del­bar sind, aber Teil­bere­iche offen­bar ther­a­pier­bar sind.

Dazu aus www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org:
»Autismus-Spek­trum-Störun­gen sind tief­greifende Entwick­lungsstörun­gen, die u.a. durch ein reduziertes Inter­esse an sozialen Kon­tak­ten sowie einem reduzierten Ver­ständ­nis sozialer Sit­u­a­tio­nen gekennze­ich­net sind. Zudem liegen auch sprach­liche Beson­der­heit­en und Ein­schränkun­gen, vor allen der Sprachen­twick­lung, aber auch der prag­ma­tis­chen Anwen­dung von Sprache vor. Inner­halb der Autismus-Spek­trum-Störun­gen gibt es unter­schiedliche Symp­tome, Aus­prä­gun­gen und Schw­ere­grade. Zwar sind diese Erkrankun­gen bis heute nicht ursäch­lich behan­del­bar, es kön­nen jedoch durch gezielte Ther­a­pie die Beein­träch­ti­gun­gen in der sozialen Inter­ak­tion reduziert wer­den, die Kom­mu­nika­tions­fer­tigkeit­en deut­lich gesteigert, sowie stereo­type Ver­hal­tensweisen und psy­chis­che Begleit­erkrankun­gen (komor­bide psy­chis­che Störun­gen) rel­a­tiv gut behan­delt werden.

Symp­tome und Störungs­bild von Autismus-Spektrum-Störungen
Für autis­tis­che Störun­gen sind vor allem ein grundle­gen­des Defiz­it im Bere­ich des sozialen Miteinan­ders und der gegen­seit­i­gen Ver­ständi­gung typ­isch. Daneben kom­men Son­der­in­ter­essen und stereo­types Ver­hal­ten in vari­abler Aus­prä­gung vor. Drei Haupt­merk­male sind bei den meis­ten Per­so­n­en mit Autismus-Spek­trum-Störung zu beobachten:
• Gestörte soziale Interaktion
Z.B. fehlt das natür­liche Ver­ständ­nis für die Gefüh­le, Gedanken und Vorstel­lun­gen ander­er, ihr Ein­füh­lungsver­mö­gen in sich und andere ist begren­zt, vor allem, wenn es um das Ver­ste­hen von Gedankengän­gen ander­er geht.
• Beein­trächtigte Kom­mu­nika­tion und Sprache
Z.B. Viele mit Autismus-Spek­trum-Störung erwer­ben Sprache, die sie den­noch in der Regel nicht gut zum Dia­log ein­set­zen kön­nen. Sie klin­gen oft altk­lug und mech­a­nisch, und gehen auf die Aus­sagen ihres „Gesprächspart­ners“ nicht ein.
• Wieder­holte, stereo­type Ver­hal­tensweisen und Interessen
Z.B. zeigen gut begabte Per­so­n­en mit Autismus-Spek­trum-Störung häu­fig auch aus­geprägte Son­der­in­ter­essen, die ein­er­seits das Ler­nen ander­er Inhalte stören kann, die aber teil­weise auch gewinnbrin­gend beru­flich einge­set­zt wer­den können.«

Vielle­icht wäre ja in diesem Falle eine erfol­gre­iche Ther­a­pie gewinnbrin­gend für die Demokratie?

Lei­der war mir diese Kri­tik hier nur mit Satire möglich.

Birsfelden von hinten 21/3
Heute: Internationaler Frauentag

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