Fast exakt zwei Jahre nach dem Entscheid für den 3‑S­ta­tio­nen-Muse­um­slift UG/EG/OG stimmt das Birs­felder Stim­mvolk an der kom­menden Gemein­de­v­er­samm­lung über einen Nach­tragskred­it ab. Sei­ther ist nichts und doch recht viel passiert. Die Geschichte zum Lift gibt es hier. Dass der 2012 bewil­ligte Betrag bei Weit­em nicht reichen würde, hat man damals schon unter vorge­hal­tener Hand gemunkelt. Dass man für diese Erken­nt­nis auf der Ver­wal­tung zwei geschla­gene Jahre braucht, ist hinge­gen beden­klich (um nicht “äusserst pein­lich” schreiben zu müssen).

Die Vor­lage zum Nach­tragskred­it ist in den Erläuterun­gen zu find­en. Nach­dem bish­er prak­tisch immer die Ausstel­lungs­pla­nung und die beschränk­ten per­son­ellen Ressourcen als Grund für die Verzögerun­gen angegeben wur­den, gibt man inzwis­chen immer­hin zu:

Im Ver­lauf der Pro­jek­t­bear­beitung zeigte sich, dass die von der Gemein­de­v­er­samm­lung beschlossene Vari­ante zu den dazu bewil­ligten Kosten nicht real­isier­bar ist.

Und mit der aktu­al­isierten Koste­nauf­stel­lung für den 2‑Stationenlift, die es “zu Ver­gle­ich­szweck­en” eben­falls in die Vor­lage geschafft hat, gibt man weit­er zu, dass die damals vorgeschla­ge­nen CHF 96’000.- auch für diese Vari­ante läng­stens nicht gere­icht hät­ten. Mit­tler­weile hat man erkan­nt, dass es auch ein Gerüst braucht und schätzt die Kosten für die Vari­ante “2 Hal­testellen” opti­mistisch auf CHF 126’000.-. Das sind “nur” rund 30% mehr als vor zwei Jahren, wobei auch jet­zt keine Pro­jek­tierungskosten (rund 10% der Pro­jek­tkosten) ersichtlich mitein­gerech­net sind.

Wer­fen wir doch auch einen kleinen Blick auf den Ver­gle­ich. Links ist der Lift UG/EG/OG, rechts die Vari­ante EG/OG.Vergleich LifteDass die Bau­grube (inkl. Ver­schiebung der Treppe) und der Schacht­bau etwas teur­er sind, ist logisch. Eben­falls dürften sich irgend­wo im Aus­bau (1 oder 2) die schick­en Glas­brück­en ver­steck­en. Was mir nicht ein­leuchtet ist die Tat­sache, dass die Trans­portan­lage in der län­geren Vari­ante ins­ge­samt gün­stiger kommt. Über die tech­nis­chen Gründe dazu lasse ich mich aber gerne aufk­lären. Was mich aber noch stutziger macht, ist die Tat­sache, dass die “Heizung Anpas­sung der best. Anlage” nun plöt­zlich nur in der 2 Hal­testel­len­vari­ante erscheint. Erin­nern wir uns an die Medi­en­mit­teilung im Novem­ber 2013 (deren Lek­türe sich immer wieder lohnt). Dort ste­ht wörtlich:

Ins­beson­dere das beste­hende Heizungssys­tem sowie aufwändi­ge Detail­abklärun­gen mit Liefer­an­ten führten dazu, dass die Pro­jek­tum­set­zung per Mitte Novem­ber nicht erfol­gen konnte.

Zuerst wurde uns monate­lang weis­gemacht, dass durch die notwendi­ge örtliche Ver­schiebung des Lifts Prob­leme mit dem Heizsys­tem entste­hen und nun sehen wir schwarz auf weiss, dass dies ins­beson­dere in der alten Vari­ante Mehrkosten verur­sacht hätte. Was soll man glauben? An dieser Stelle begin­nt nun langsam aber sich­er der Zweifel, dass auch dieses “neue” Pro­jekt und der damit ver­bun­dene Nach­tragskred­it nicht sauber aus­gear­beit­et sind.

Weit­ere Gründe zum Zweifeln sind:

  • Wie weit­er oben schon erwäh­nt, fehlen in bei­den Koste­nauf­stel­lun­gen die Pro­jek­tierungskosten. Das sind Architek­ten- bzw. Inge­nieur-Hon­o­rare und die eben­falls in der Medi­en­mit­teilung erwäh­n­ten “zusät­zlichen exter­nen Ressourcen”. Bis zum 31.12.2013 sind gemäss Rech­nung (S. 68) schon CHF 17’328.- für den Lift aus­gegeben wor­den (ver­wal­tungsin­terne Leer­läufe erscheinen natür­lich nir­gends). Da noch nichts gebaut wurde, muss dieser Betrag wohl für Pro­jek­tierungsar­beit­en ver­wen­det wor­den sein. Rech­net man nun diese Kosten mit den Baukosten zusam­men, sind wir bere­its bei rund CHF 213’000.- und der näch­ste Nach­tragskred­it winkt, weil man bei Offer­ten selb­st als uner­fahren­er Bauherr eine Unsicher­heit von +/-10% einkalkuliert. Die Gemeinde ist sich ihrer Sache aber offen­sichtlich schon sehr sich­er; oder hat schlicht keine Ahnung.

Alles in allem ein ziem­lich­es Desaster. Dabei hat­te die Bauabteilung offen­bar noch Unter­stützung, wie diese interne Stel­lenauss­chrei­bung vom August 2013 zeigt:

Im Bere­ich Hochbau (Bau- und Gemein­deen­twick­lung) haben wir momen­tan einen akuten Pro­jek­tüber­hang. Zur Unter­stützung des Leit­ers sowie zur Sich­er­stel­lung der ter­min­gerecht­en Abwick­lung der geplanten Arbeit­en suchen wir per sofort oder so bald wie möglich eine geeignete Per­son. Anforderun­gen: Bauleit­er, Hochbauze­ich­n­er oder ähn­lich­es mit mehrjähriger Erfahrung in der selb­ständi­gen Abwick­lung von grösseren und kleineren Baupro­jek­ten. Ver­wal­tungser­fahrung von Vorteil, aber keine Bedingung.

Die (pri­va­trechtliche) Anstel­lung erfol­gt vor­erst befris­tet für 6 Monate zu einem Pen­sum von ca. 50%.

Hat man nie­man­den gefun­den oder ist der “Pro­jek­tüber­hang” heute klein­er? Aus welchem Bud­get wurde diese Per­son bezahlt? Sind das die 17’000.-? Von diesem schein­bar hochkom­plex­en Lift­pro­jekt abge­se­hen: Hat das Scheit­ern an solch ein­facheren Auf­gaben Kon­se­quen­zen? Wie hätte diese Bauabteilung jemals Grosspro­jek­te wie den Umbau der Ver­wal­tung Hard­strasse 25 oder des Ster­nen­feld­schul­haus­es stem­men sollen? Ist es grund­sät­zlich ein organ­isatorisches oder ein per­son­elles Problem?

Zurück zum Lift­pro­jekt. Es bleibt nun die Frage: Was passiert, wenn der Nach­tragskred­it abgelehnt wird? Wird die ursprüngliche Vari­ante umge­set­zt oder gibt es gar keinen Lift? Grund­sät­zlich beste­ht der Volk­sauf­trag zum Bau eines 3‑Hal­testellen-Lifts eigentlich weiterhin.

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