Merk­blatt für Erziehungs­berechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Ler­nende (Stand 5. März 2020)

Umgang mit Corona-Verdachtsfällen, bestätigten Krankheitsfällen sowie Ver­anstal­tun­gen 1. Find­et der Unter­richt nach den Fas­nachts­fe­rien statt?

Ab dem Mon­tag, 09. März 2020 find­et der Unter­richt statt. Das Bun­de­samt für Gesund­heit (BAG) sieht auf­grund der aktuellen Lage­beurteilung keine Notwendigkeit für Schulschlies­sun­gen. Der Schul­be­trieb ist vom Ver­anstal­tungsver­bot nicht betroffen.

2. Wie wird die BAG-Kam­pagne «So schützen wir uns» an den Schulen umgesetzt?

Die fol­gen­den all­ge­meinen Ver­hal­tensregeln des BAG müssen verbindlich umge­set­zt wer­den (Fly­er in den Beilagen):

- Mehrmals täglich gründliches Händewaschen (min­destens 30 Sekun­den) mit Wass­er und Seife (Video)
— Hus­ten und/oder Niesen in die Arm­beuge oder, wenn vorhan­den, in ein Papiertaschentuch
— Papier­taschen­tuch nach Gebrauch in einem geschlosse­nen Abfall­eimer entsorgen

- Kein Händeschütteln und keine Umarmungen
— Bei Fieber und Hus­ten zu Hause bleiben
— Nur nach tele­fonis­ch­er Anmel­dung in Arzt­prax­is oder Notfallstation

3. Welche Auswirkun­gen haben die Empfehlun­gen des BAG auf den Betrieb der Men­sa und Pausen?

Pausen find­en regulär und wenn möglich im Freien statt. Die Schulleitung prüft betr­e­f­fend Verpfle­gung geeignete Mass­nah­men, um grössere Per­so­n­e­nansamm­lun­gen zu ver­mei­den, z.B.:

- Staffelung der Mittagspause
— Zulas­sung des Essens im Klassenzimmer -…

4. Welche Auswirkun­gen haben die Empfehlun­gen des BAG auf schulin­terne Anlässe, Exkur­sio­nen, Reisen und Lager?

Bei schulin­ter­nen Anlässen (z.B. Theateraufführungen, Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen etc.) mit weniger als 200 Teil­nehmenden entschei­det die Schulleitung über die Durchführung. Es ist eine Präsenzliste zu führen. Grössere Anlässe (mehr als 200 Per­so­n­en) dürfen ab sofort nicht mehr durchgeführt wer­den. Grundsätzlich sollen Anlässe auf den Klassen­ver­band beschränkt werden.

Die Durchführung von Exkur­sio­nen, Reisen und Lagern ist unter Beach­tung fol­gen­der Grundsätze möglich:

- Exkur­sio­nen, Reisen und Lagern von mehr als 6 Klassen müssen von der zuständigen Dien­st­stel­len­leitung bewil­ligt werden.
— Reisen in die vom BAG definierten Risiko­ge­bi­ete sind verboten.
— Es wird drin­gend emp­fohlen, bis auf Weit­eres auf die Teil­nahme an exter­nen Ver­anstal­tun­gen (z.B. Kino, The­ater, etc.) zu verzichten.

5. Welche Auswirkun­gen haben die Empfehlun­gen des BAG auf schulergänzende Betreu­ungsange­bote (Mit­tagstisch, Hort etc.)?

Schulergänzende Betreu­ungsange­bote find­en statt unter Berücksichtigung der Empfehlun­gen des BAG. Es gel­ten die gle­ichen Grundsätze für Teil­nahme und Fern­bleiben wie für den Schulbetrieb.

6. Welche Auswirkun­gen haben die Empfehlun­gen des BAG auf den Sport- und Schwimmunterricht?

Sport- und Schwim­munter­richt find­en statt. Es soll gemäss BAG auf direk­ten Körperkontakt verzichtet wer­den. Die BAG-Hygien­e­mass­nah­men müssen einge­hal­ten werden.

7. Wird mein Kind von Lehrper­so­n­en unter­richtet, die in einem vom Coro­n­va­virus betrof­fe­nen Gebi­et in den Ferien waren?

Als betrof­fenes Gebi­et benen­nt das BAG aktuell Chi­na (ein­schliesslich Hongkong), den Iran, Japan, Südkorea, Sin­ga­pur sowie in Ital­ien die Emil­ia-Romagna, die Lom­bardei, das Piemont und Venetien1.

1 Auf der Web­site des BAG find­en Sie jew­eils die aktuell gel­tende Liste.

Lehrper­so­n­en, die sich in diesen Gebi­eten aufhiel­ten, müssen der Schule für 14 Tage ab Rückreisetag fern­bleiben. Die betrof­fe­nen Lehrper­so­n­en arbeit­en nach Absprache mit der Schulleitung von zu Hause aus.

8. Trifft mein Kind im Unter­richt auf Mitschülerinnen und –schüler oder Ler­nende, die in einem vom Coro­n­avirus betrof­fe­nen Gebi­et in den Ferien waren?

Als betrof­fenes Gebi­et benen­nt das BAG aktuell Chi­na (ein­schliesslich Hongkong), den Iran, Japan, Südkorea, Sin­ga­pur sowie in Ital­ien die Emil­ia-Romagna, die Lom­bardei, das Piemont und Venetien2. Schülerinnen und Schüler sowie Ler­nende, die sich in diesen Gebi­eten aufhiel­ten, müssen der Schule 14 Tage ab Rückreisetag fern­bleiben. Die betrof­fe­nen Schülerinnen, Schüler und Ler­nen­den bzw. ihre Erziehungs­berechtigten melden sich bei den Klassen­lehrper­so­n­en und wer­den danach stufen­gerecht mit Arbeitsaufträgen bedient.

9. Dürfen Eltern ihre Kinder präventiv vom Schulbe­such oder von Schul­ver­anstal­tun­gen dispensieren?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass Kinder und Jugendliche ohne Symp­tome zur Schule gehen müssen. Im Krankheits­fall hinge­gen müssen Kinder und Jugendliche zwin­gend zuhause behal­ten werden.

10. Dürfen volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Ler­nen­den sich vom Schulbe­such oder von Schul­ver­anstal­tun­gen dispensieren?

Nein. Grundsätzlich gilt, dass volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. Ler­nende ohne Symp­tome zur Schule gehen müssen. Im Krankheits­fall hinge­gen müssen sie zwin­gend zuhause bleiben.

11. Wer entschei­det, ob eine Schule oder Teil­bere­iche geschlossen wer­den, und wann?

Über eine all­ge­meine Schulschlies­sung entschei­det der Kan­tonale Krisen­stab, über die Unter­richt­se­in­stel­lung einzel­ner Klassen und Teilschlies­sun­gen infolge Infizierung entschei­det der kantonsärztliche Dienst. Sollte ein solch­es Szenario ein­treten, wer­den Erziehungs­berechtigte, Schülerinnen und Schüler sowie Ler­nende zeit­nah informiert.

12. Wie wer­den die Schulen über Veränderungen der Sit­u­a­tion auf dem Laufend­en gehalten?

Die «Tasko­rce Coro­na Schulen» der Bildungs‑, Kul­tur- und Sport­di­rek­tion (BKSD) tagt regelmässig und stellt den Infor­ma­tions­fluss sicher.

13. Wo find­en Sie weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Coronavirus?

Auf der Web­seite des BAG wird umfassend über die aktuelle Lage in der Schweiz informiert. Sie wird laufend aktu­al­isiert. Für die Sit­u­a­tion im Kan­ton Basel-Land­schaft kann auf die Web­seite des Kantonsärztlichen Dien­sts ver­wiesen werden.

- Web­seite BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

- Web­seite BL: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und- gesund­heits­di­rek­tion/amt-fur-gesund­heit/medi­zinis­che-dien­ste/kan­ton­sarztlich­er-dien­st/ak­tuelles

14. An wen kann man sich bei weit­eren Fra­gen wenden?

Erziehungs­berechtigte, Schülerinnen und Schülern sowie Ler­nende richt­en ihre Fra­gen an die Klassenlehrpersonen.

2 Auf der Web­site des BAG find­en Sie jew­eils die aktuell gel­tende Liste.

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