Man kann über ein Gerichts­ur­teil immer geteil­ter Mei­nung sein. Oft hat das mit dem Gefühl um Recht und/oder Gerech­tig­keit zu tun.
Weil dem Ban­ken-Mau­rer (Bun­des­rat SVP) und ban­ken­na­hen soge­nannt Bür­ger­li­chen ein Bun­des­ge­richts­ur­teil nicht passt, ver­steigt sich der SVP-Frak­ti­ons­chef Tho­mas Aeschi zu der Aussage:
»Wir müs­sen uns ernst­haft fra­gen, ob wir Bun­des­rich­ter unse­rer Par­tei wie­der­wäh­len wol­len, wenn sie in kei­ner Wei­se unser Gedan­ken­gut vertreten.«

Hee, hal­looo! Sind wir hier in Ungarn? Ist es Auf­ga­be eines Gerichts das Gedan­ken­gut einer Par­tei zu ver­tre­ten? Die Bun­des­ver­fas­sung sagt (und die soll­te ja laut SVP allei­ne mass­ge­bend sein):

»Bun­des­ver­fas­sung Art. 191c Rich­ter­li­che Unabhängigkeit
Die rich­ter­li­chen Behör­den sind in ihrer recht­spre­chen­den Tätig­keit unab­hän­gig und nur dem Recht verpflichtet.«

Mir stel­len sich hier drei Fragen:

1. Hat Herr Aeschi schon einmal
etwas von Gewal­ten­tren­nung gehört?
2. Geht es jetzt nicht nur gegen ›frem­de‹ Richter,
son­dern auch gegen eige­ne Richter?
3. Wäre die Aus­lo­sung der Bundesrichter
gemäss der Initia­ti­ve nicht eine genia­le Sache?

 

 

 

 

 

Umgestaltung Hauptstrasse 2: Spurensuche
Ignaz Paul Vital Troxler 2

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