Da trat vor einiger Zeit der Herr Spiesshofer, Chef des Indus­triekonz­erns ABB zurück. Offen­bar nicht ganz frei­willig, wie gut unter­richtete Kreise ver­laut­en lassen. Ein Grossak­tionär sei nicht mehr so zufrieden gewe­sen … So wie ich es ver­ste­he, hat Herr Spiesshofer selb­st gekündigt. Fristlos.
Hätte ich dies an ein­er mein­er früheren Stellen gemacht, wäre ich für die näch­ste Zeit wohl ohne Job und ohne Ver­di­enst dagestanden.
Ganz anders scheint dies bei Her­rn Spiesshofer zu sein. Da soll noch einges an »Entschädi­gun­gen« fäl­lig sein. Ob das wirk­lich ein­trifft — oder in welchem Umfange — bleibt für den Moment offen. Schon alleine dass dies disku­tiert wird, finde ich absonderlich:

• Da wird disku­tiert, ob die 12monatige Kündi­gungs­frist nicht die Bezahlung des Grund­salärs in dieser Zeit notwendig mache. Das heisst etwa 5,4 Mil­lio­nen Franken. Aber der hat doch selb­st gekündigt … ?
• Weit­er soll für ein ein­jähriges Konkur­ren­zver­bot der Betrag von 8,5 Mil­lio­nen Franken fäl­lig sein.
• Unklar ist, ob Spiesshofer noch ein Aktien­paket bekommt. Dieses ist Teil des langfristi­gen Anreizpro­gramms. Falls Spiesshofer die dort gesteck­ten Ziele erre­icht hat, erhält er die Aktien im Wert von aktuell rund 10 Mil­lio­nen Franken.

Macht also nach bz, respek­tive Schweiz am Son­ntag, um die 24 Mil­lio­nen Franken fürs Nichtstun.
Abgangsentschädi­gun­gen dür­fen aber von einem an der Börse gehan­del­ten Unternehmen nicht bezahlt wer­den — auss­er man sagt dem ein­fach nicht so?
Kommt Ihnen hier nicht auch der Abgang eines gewis­sen Novar­tis-Chefs in den Sinn?

Mir stellen sich hier die Fragen:

Wem schaden solche Regelungen?
Nur der Fir­ma, den Aktionären, den Pensionskassen?
Kann man so viel Geld ver­di­enen — oder bekommt man es ein­fach nachgeworfen?
Glauben Sie noch an die Wirkung der mit 68% Ja-Stim­men angenomme­nen Abzockerinitiative?

Hinweis an alle Versuchskaninchen
Was ist Gemeindeautonomie noch wert?

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