Eine als mod­er­ate Teil­re­vi­sion ges­tartete Geset­ze­sar­beit gefährdet nach der ungenü­gen­den Arbeit des Par­la­ments den Arten­schutz als Ganzes und hat zu einem unaus­ge­wo­ge­nen Resul­tat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tier­schutz kom­men noch mehr unter Druck.
Die Geset­zes­re­vi­sion zum eid­genös­sis­chen Jagd- und Schutzge­setz (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des prag­ma­tis­chen Umgangs mit dem Wolf hinaus.

Beson­ders gravierende Punk­te im mis­s­rate­nen Jagdgesetz:

1. Kün­ftig kann man unlieb­same, bedro­hte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Exis­tenz reicht aus, um sie dez­imieren zu dür­fen. Tech­nokratisch wird von «Reg­u­la­tion» gesprochen.

2. War es früher der Bund, der den Abschuss bun­desrechtlich geschützter Tiere genehmi­gen musste, sollen in Zukun­ft die Kan­tone über solche Abschüsse entschei­den dür­fen. Wildlebende Tiere ken­nen jedoch keine Kantonsgrenzen.

3. Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen wer­den kön­nen (aktuell Stein­bock und Wolf), kann der Bun­desrat erweit­ern. Dies ohne Par­la­ments­beschluss oder Volksab­stim­mung. Die par­la­men­tarische Debat­te zum Jagdge­setz zeigte, wie viele weit­ere geschützte Tier­arten betrof­fen sein dürften:
Biber, Luchs, Fischot­ter, Grau­rei­her und Gäns­esäger dro­ht eben­falls der Abschuss.

Argu­mente Pro Jagdgesetz

Argu­mente Kon­tra Jagdgesetz

Das ver­schlimmbesserte Jagd- und Schutzge­setz ver­di­ent ein Nein.

Rudolf Bussmann liest eigene Texte (43)
Mattiello am Mittwoch 20/35

1 Kommentar

Kommentiere

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.