Die Mitteilung der Erziehungsdirektion:
Die Deutschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (D‑EDK) hat den Auftrag zur Überarbeitung des Lehrplans 21 verabschiedet. Wesentliche Anliegen aus der Vernehmlassungsantwort des Kantons Basel-Landschaft sind dabei berücksichtigt worden.
Revisionsbedarf erkannt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hatte im Dezember 2013 den Entwurf des Lehrplans 21 zurückgewiesen und in wesentlichen Punkten substanzielle Verbesserungen gefordert. Die Plenarversammlung der D‑EDK hat nun die Forderungen des Kantons Basel-Landschaft sowie weiterer Kantone zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs weitgehend aufgenommen.
Kantonale Anpassung und Beschlussfassung des Lehrplans erforderlich
Im Hinblick auf die Umsetzung wird auf kantonaler Ebene die Festlegung differenzierter Vorgaben für die drei Leistungszüge der Sekundarstufe I sowie für den Übergang vom Kindergarten in die Primarschule notwendig.
Im Bildungsraum Nordwestschweiz und speziell in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt werden nun, parallel zur Überarbeitung des Lehrplanentwurfs durch die D‑EDK, regionale Lösungen entwickelt. Für die Beschlussfassung des Lehrplans und die erforderlichen Anpassungen sowie die Inkraftsetzung ist im Kanton Basel-Landschaft der Bildungsrat zuständig. Diese alleinige Zuständigkeit des Bildungsrates hat der Baselbieter Souverän im November 2011 klar bestätigt.
Einführungszeitpunkt ab 2015/16 bleibt möglich
Sollte die D‑EDK Ende Oktober 2014 den überarbeiteten Lehrplan 21 zuhanden der Kantone verabschieden, bleibt eine Beschlussfassung durch den Baselbieter Bildungsrat und eine Einführung auf Schuljahr 2015/16 am Kindergarten und an der Primarschule und anschliessend ab 2016/17, aufsteigend mit den 1. Klassen, auch an der Sekundarschule möglich. Der Bildungsrat wird Alternativen auch für eine spätere Einführung hinsichtlich Vor- und Nachteilen beurteilen. Bei einer späteren Einführung müsste der bereits durch den Bildungsrat beschlossene Übergangslehrplan verlängert und auch für die Sekundarstufe I ein Übergangslehrplan geschaffen werden.
Einführung des Lehrplans mit Augenmass
Insbesondere die im D‑EDK-Lehrplan vorgesehenen Fächerverbünde an der Sekundarstufe I (z.B Geographie und Geschichte) haben Fragen zu Auswirkungen auf die Lehrerbildung und zum Weiterbildungsbedarf aufgeworfen. Es wird ein Angebot bereitgestellt, das langfristig ausgerichtet auf den vollständigen Erwerb der benötigten Qualifikationen abzielt. Erste Schritte für einen zusätzlichen Kompetenzerwerb sind im Rahmen des Weiterbildungsangebots der Bildungsharmonisierung möglich. Während der Einführungsphase des Lehrplans 21 wird der Unterricht in diesen Fächerverbünden im Rahmen von Absprachen innerhalb der Kollegien weiterhin in den einzelnen Fächern erteilt werden können.
Stärkung der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler
Mit der Umsetzung eines schweizerisch und regional harmonisierten Bildungswesens sollen die Schülerinnen und Schüler auf ihr soziales, kulturelles und wirtschaftliches Leben in ihrer Zukunft vorbereitet werden. Sie sollen insbesondere zum lebenslangen Lernen ermutigt und befähigt werden.
So weit die Mitteilung der Erziehungsdirektion.
© by Ernst Mattiello / www.mattiello.ch / info@mattiello.ch
Wir haben der Erziehungsdirektion einige Fragen gestellt, die zwar nur bedingt mit dem Lehrplan 21 zu tun haben, eher mit Harmos, aber die beiden bedingen sich ja:
Frage: Besteht eine Pflicht der Primarschulleitungen Sekundarlehrer zu übernehmen, wenn sie genügend PrimarlehrerInnen haben?
Antwort: Nein.
Frage: Wie verhält es sich mit der Entlohnung von SekundarlehrerInnen, die an die Primarschule wechseln (müssen)?
Antwort: Es muss niemand wechseln. Entlohnung RRB 0594 vom 9. April 2013: Zur Gewinnung von besonders qualifizierten Lehrpersonen der Sekundarschulstufe I als Primarschullehrpersonen im Rahmen der Umsetzung von HARMOS kann die Bildungs‑, Kultur- und Sportdirektion eine persönliche Zulage sprechen. Die Höhe der Zulage ermittelt sich aus dem letzten Lohn als Sek.-I-Lehrperson und des jeweiligen Lohns als Primarlehrperson. Die Zulage wird für jedes Kalenderjahr neu ermittelt und erstreckt sich maximal über den letzten Beschäftigungsgrad als Sekundarschullehrperson.
Frage: Falls SekundarlehrerInnen an der Primarschule wie SekundarlehrerInnen entlöhnt werden, wer übernimmt die Lohndifferenz?
Antwort: Verpflichtungskredit Harmos (der Kanton).
Frage: Falls SekundarlehrerInnen an der Primarschule wie SekundarlehrerInnen entlöhnt werden, sehen Sie da kein Problem der Lohngerechtigkeit?
Antwort: Nein. Die Lohndifferenz begründet sich durch die Besitzstandleistung.
(Offenbar ist Besitzstand eine Leistung? Red.)
Frage: Wer übernimmt die Kosten des sechsten Schuljahrs. Werden da die Gemeinden zur Kasse gebeten oder gibt es da einen Lastenausgleich Kanton–Gemeinden?
Antwort: Gemäss Landratsvorlage 2014-089 vom 25. März 2014 wird zu diesem Zweck das Finanzausgleichsgesetz geändert und den Gemeinden ein Lastenausgleichsbetrag von 34,89 Mio CHF pro Jahr für die Führung des 6. Primarschuljahres gewährt. Dieser Betrag wird den Gemeinden als Trägerinnen der Primarschule nach der Schülerzahl verteilt.
Frage: Wer kommt für die Kosten des zusätzlich notwendigen Schulraums auf?
Antwort: Der Schulträger.
Kommentar:
Im Moment läuft die Unterschriftensammlung für eine Abschaffungs-Initiative für resp. gegen Harmos. Im Februar 2014 hat das »Komitee Starke Schule Baselland« zwei neue Bildungsinitiativen lanciert. Die Unterschriftensammlung läuft und sollte bis am 3. Mai 2014 abgeschlossen sein. Das sind:
Die Initiative »Ja zum Austritt aus dem überteuerten und gescheiterten Harmos-Konkordat« und zum anderen die Initiative »Ja zu fachlich kompetent ausgebildeten Lehrpersonen«.
Man könnte sich an dieser Stelle fragen, warum Gemeinderat Jürg Wiedemann an der letzten Gemeindeversammlung nicht gegen die Schulraum-Entwicklung wegen Harmos geredet hat. Man kann sich auch fragen, warum dies Frau Saskia Olsson nicht getan hat, als Geschäftsführerin des Komitees und Sekretärin der Grünen Birsfelden. Haben sie so keine Hoffnung?
Obwohl die Übernahme der 6. Klasse kostenneutral erfolgen soll, stehen in den Gemeinden dennoch die Kosten für den Schulraum an. Und ob bei der Berechnungsmethodik, die für den Lastenausgleich gewählt wurde, dann wirklich die Kostenneutralität erreicht wird, bleibt wohl noch zu kontrollieren.
Wie die Kürzung / Straffung des Lehrplans 21 schlussendlich aussieht, ist auch noch nicht klar. Da bleibt offenbar nur das Hoffen auf gutes Gelingen. Wir warten gespannt auf den 3. Mai 2014 und auf den Oktober 2014.
Und die Weisheit zum Artikel:
»Einerseits wird der Unterricht immer stärker standardisiert.
Andererseits wird von den Lehrern immer mehr Individualisierung verlangt.«
Konrad Paul Liessmann
Hasira
Apr. 16, 2014
Da scheint der Erziehungsdirektor Wüthrich ja mächtig Bammel bekommen zu haben: http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/baselbiet/regierungsrat-urs-wuethrich-stellt-harmos-vor-die-tuere-127886647
redaktion birsfälder.li
Apr. 18, 2014
Das Komitee Starke Schule Baselland hat uns am 17. April noch folgende Pressemitteilung zukommen lassen:
»Harmos findet immer weniger Unterstützung
Das Komitee Starke Schule Baselland stellte in den vergangenen zwei Wochen 281 Lehrpersonen der Sekundarschulen Liestal, Gelterkinden, Oberwil, Binningen und Allschwil per Mail die Frage, ob sie einen Ausstieg aus dem Harmos-Konkordat befürworten. Das Ergebnis könnte kaum deutlicher sein: 79.5% stimmten für einen Ausstieg, 20.5% waren dagegen. Die Stimmbeteiligung betrug 53.7%.
Die prozentualen Ja-Stimmen-Anteile an den einzelnen Schulen:
Sekundarschule Gelterkinden 79.5%, Sekundarschule Liestal 68.4%, Sekundarschule Oberwil 80.0%, Sekundarschule Allschwil 91.9%, Sekundarschule Binningen 76.4%.
Damit wird das Resultat der vom Lehrerverband LVB vor zwei Monaten durchgeführten Umfrage nochmals übertroffen. Die Zustimmung zur Bildungspolitik der Bildungs‑, Kultur- und Sportdirektion hat bei den Lehrpersonen einen neuen Tiefpunkt erreicht.
Stark kritisiert haben die Pädagogen/-innen nicht nur den Lehrplan 21, sondern auch die Stundentafel mit den sogenannten Sammelfächern. Lehrplan 21 und Stundentafel sind eng miteinander verknüpft. Während in anderen Kantonen zum Beispiel Physik, Biologie, Geschichte, Hauswirtschaft usw. weiterhin als Einzelfächer unterrichtet und benotet werden, sollen in unserem Kanton verschiedene Fächer in Sammelfächern zusammengefasst und damit marginalisiert werden: Geschichte und Geografie werden zum Sammelfach „Räume, Zeiten, Gesellschaften“, Physik, Chemie und Biologie zum Sammelfach „Natur- und Technik“, Wirtschaftskunde, Hauswirtschaft zum Sammelfach „Wirtschaft, Arbeit, Haushalt“. Die Folgen sind Bildungsabbau und Folgekosten in Millionenhöhe durch die Weiterbildung von Hunderten von Lehrpersonen, neuen Lehrmitteln und Reformarbeiten. Ein Bildungsabbau ist vorprogrammiert.
Das Komitee Starke Schule Baselland nimmt diese in der Stärke einmalige Kritik an den Sammelfächern ernst und prüft zusammen mit mehreren Mitgliedern der landrätlichen Bildungskommission wie das Problem angegangen werden kann.«
Kommentar der redaktion birsfälder.li:
1. Fundamentalkritik aus dem Kreis der Lehrenden kommt fast immer zu spät. Seit Jahren wird an dieser Reform gearbeitet, langsam erwachen die Lehrenden.
2. Es stellt sich die Frage, in welchen Kreisen der Erziehungsdirektor Wüthrich verkehrt, der nach eigener Aussage doch nur positive Meldungen bekommen soll …