End­lich ist die erwar­te­te, wohl blo­cher­fi­nan­zier­te, sech­zehn­sei­ti­ge SVP-Son­der­zei­tung ins Haus geflat­tert. Wer so viel Geld ein­set­zen kann und will, der will auch die Schweiz kau­fen. Ob er es dann wirk­lich kann, hängt von Ihnen und uns allen ab.
Die Zei­tung gestal­tet sich eigent­lich so, wie ein rechts­rechts­bür­ger­li­cher Bür­ger­li­cher sich die kom­mu­nis­ti­sche Agi­ta­ti­on vor­stellt. Mit text­li­chen Halb­wahr­hei­ten und Sim­pli­fi­zie­run­gen — und mit der Ver­schleie­rung, dass die Durch­set­zungs­in­itia­ti­ve nur eben die Durch­set­zung der Aus­schaf­fungs­in­itia­ti­ve wol­le, in Wirk­lich­keit ist sie aber eine Ver­schär­fung. Dazu äus­ser­te sich gar der Blick recht kritisch.

Auch das Bild­ma­te­ri­al hat es aber in sich.
Da haben wir z.B. die Sta­tis­tik über Ver­ge­hen und Ver­bre­chen von Schwei­zern (grün) und Aus­län­dern (rot):
Statistik 1
Das gan­ze hin­ter­lässt ins­ge­samt einen etwas gedräng­ten Ein­druck. Und das ist ja durch­aus auch gewollt. Wir könn­ten das natür­lich auch etwas harm­lo­ser dar­stel­len, weni­ger gedrängt, damit die Kur­ven nicht gar so steil aus­se­hen. Etwa so:
Statistik 2
Das bewirkt, dass die grü­ne und die rote Kur­ve näher zusam­men­rü­cken. Die Zah­len ändern sich dabei nicht. Und es sind immer noch Zah­len, die so eigent­lich nicht sein dürf­ten. Eine Unter­schei­dung zwi­schen Ver­bre­chen und Ver­ge­hen wird nicht gemacht, dabei besteht ein nicht unwe­sent­li­cher Unter­schied. Aber, und das ist für mich wesent­lich: Die Kur­ve sieht gar nicht mehr so dra­ma­tisch aus.

Wir kön­nen hier aber der Voll­stän­dig­keit hal­ber der SVP auch noch eine Freu­de machen und das gan­ze Kur­ven­ma­te­ri­al auch nicht unwe­sent­lich dra­ma­ti­sie­ren. Das sieht dann so aus:
Statistik 3
Noch ein­mal: Es geht mir nicht dar­um die bekann­ten Zah­len klein zu reden. Aber es geht mir dar­um zu zei­gen, wie mit die­sen Sta­tis­ti­ken gespielt, dra­ma­ti­siert und Stim­mung gemacht wer­den kann. Auch indem man nur die eine Sei­te, die durch­aus Nach­tei­li­ge auf­zeigt, kann man von wesent­li­chen ande­ren Punk­ten ablenken.

Man lenkt damit davon ab, dass die Schweiz mit der Annah­me der Durch­set­zungs­in­itia­ti­ve in Kauf nimmt:
• einen Ver­stoss gegen die Euro­päi­sche Menschenrechtskonvention
• einen Ver­stoss gegen den UNO-Pakt II (Inter­na­tio­na­ler Pakt über bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rechte)
• einen Ver­stoss gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen
• einen Ver­stoss gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip
• einen Ver­stoss gegen die Rechts­staat­lich­keit und
• einen Ver­stoss gegen die Gewal­ten­tei­lung (Tren­nung von Legis­la­ti­ve, Exe­ku­ti­ve und Judikative).

Also alles Ver­stös­se die einer­seits das Schwei­ze­ri­sche Demo­kra­tie­ver­ständ­nis in Fra­ge stel­len und auch die Glaub­wür­dig­keit der Schweiz bei inter­na­tio­na­len Verträgen.
Wol­len wir das wirk­lich in Kauf neh­men? Wol­len wir einem nicht wie­der­ge­wähl­ten, alten, zwän­gen­den und täu­bel­en­den Exbun­des­rat die­se Genug­tu­ung tat­säch­lich ver­schaf­fen? Ich hof­fe NEIN.

 

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