29.06.2021
Im Vergleich mit den am besten gestalteten Kraftwerken der Schweiz nimmt das Kraftwerk Birsfelden einen Spitzenrang ein. Der Regierungsrat hat beschlossen, das Kraftwerk Birsfelden ins Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufzunehmen.
Die hohe geschichtliche, städtebauliche, baukünstlerische und architekturhistorische Bedeutung der Bauten und die Aussenraumgestaltung zeichnen das Kraftwerk Birsfelden als ein bedeutendes Werk sowohl der Kraftwerkarchitektur als auch der Nachkriegsmoderne aus.
Entscheidend für den Schutzcharakter und den Schutzumfang ist die Gesamtheit und das Zusammenspiel der Bauten und der Aussenräume sowie die Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit in der Gestaltung. Zum Schutzumfang gehören daher alle Bauten, die von Hans Hofmann in den 1950er- und 1960er-Jahren geplant und erstellt wurden. Ebenso die Grünanlagen mit dem orthogonalen Wegnetz, den Gehölzgruppen und Rabatten, die auf die Entwürfe von Richard Arioli zurückgehen; des Weiteren die Beschriftungen von Armin Hoffmann sowie die noch vorhandenen Kunstwerke von regionalen Künstlern. Alle baulichen Veränderungen und Ergänzungen nach 1970 sind von geringerer Bedeutung und gehören nicht zum Schutzumfang.
Die Eigentümerinnen, die Stadt Basel, der Kanton Basel Landschaft und die Gemeinde Birsfelden haben der Unterschutzstellung zugestimmt.
Nun, ganz so schön ist es leider nicht. Sie haben ja sicher die rot markierten Wörter nicht übersehen. Es ist ein veränderter Text, der mit der Unterschutzstellung des Gartenbads St. Jakob zu tun hat. In diesem Text wurden die roten Teile verändert.
Allerdings darf man sich an dieser Stelle mit gutem Grund fragen, warum dies mit dem Kraftwerk Birsfelden und seiner Umgebung nicht auch möglich sein kann. Gab es da auch einen eingeschriebenen Brief aus Bern?