Die vom UNO-Son­der­beauf­tragten John G. Rug­gie entwick­el­ten »Leit­prinzip­i­en für Wirtschaft und Men­schen­rechte« wur­den 2011 vom Uno-Men­schen­recht­srat ein­stim­mig ver­ab­schiedet. Sie bilden heute einen anerkan­nten Rah­men für die Pflicht der Staat­en und die Ver­ant­wor­tung von Unternehmen bei der Wahrung der Men­schen­rechte in ihren wirtschaftlichen Tätigkeit­en — ein Meilen­stein für die Menschenrechte.

Die UNO-Leit­prinzip­i­en stützen sich auf drei Säulen:

I. DIE PFLICHT DES STAATES ZUM SCHUTZ DER MENSCHENRECHTE
Anerken­nung der beste­hen­den Verpflich­tun­gen der Staat­en, die Men­schen­rechte und Grund­frei­heit­en zu acht­en, zu schützen und zu gewährleisten.

II. DIE VERANTWORTUNG DES UNTERNEHMENS ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
Anerken­nung der Rolle von Wirtschaft­sun­ternehmen als spezial­isierte Organe der Gesellschaft, die spezial­isierte Auf­gaben wahrnehmen, und als solche dem gesamten gel­tenden Recht Folge zu leis­ten und die Men­schen­rechte zu acht­en haben.

III. ZUGANG ZU ABHILFE
Anerken­nung der Notwendigkeit, Recht­en und Verpflich­tun­gen im Fall ihrer Ver­let­zung angemessene und wirk­same Abhil­fe­mass­nah­men gegenüberzustellen.

Die UNO-Leit­prinzip­i­en kön­nen Sie mit Klick aufs Wort anschauen und herun­ter­laden. Zudem gibt das SECO für Unternehmen einen Leit­faden her­aus (mit Klick aufs Wort anse­hen oder herun­ter­laden, nur in englisch), der die Unternehmen anleit­et, wie sie am besten diese UNO-Leit­prinzip­i­en umset­zen. Vielle­icht bräuchte es diese auch deutsch, dass es auch Schweiz­er Unternehmen deutsch und deut­lich mitbekommen.
Schön, aber alles nur frei­willig und ohne Kontrolle …

Damit Unternehmen bei ihren Tätigkeit­en poten­zielle Men­schen­rechtsver­let­zun­gen frühzeit­ig erken­nen, ver­hin­dern und bere­its geschehenes Unrecht wiedergut­machen, müssen sie sich verpflicht­en, eine Sorgfalt­sprü­fung durchzuführen.
Während weltweit die Forderung nach eine verbindlichen Sorgfalt­sprü­fung steigt und Staat­en und Organ­i­sa­tio­nen an ihrer Umset­zung arbeit­en, set­zten Bun­desrat und Par­la­ment der Schweiz auf rein frei­willige Massnahmen.

Die Konz­ern­ver­ant­wor­tungsini­tia­tive möchte dies ändern, damit Schweiz­er Unternehmen kün­ftig Ver­ant­wor­tung wahrnehmen und für angerichtete Schä­den ger­adeste­hen müssen.
Eigentlich geht es dabei schlicht und ein­fach um Anstand!

Ein sehr gross­er Teil der Schweiz­er Unternehmen wirtschaftet kor­rekt. Aber lei­der gibt es immer noch Konz­erne, die Men­schen­rechte und Umwelt mis­sacht­en. Darum …

Mattiello am Mittwoch 20/38
Und weiter geht’s

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