Der Bun­desrat hat heute eine Kon­sul­ta­tion bei den Kan­to­nen ges­tartet betr­e­f­fend die Aus­dehnung der Zer­ti­fika­tion­spflicht. Beginn Ironie: Dage­gen wird natür­lich die frei­willige Kon­troll­gruppe im grossen Impf­ex­per­i­ment (die Impfgeg­n­er) Sturm laufen. Ende Ironie.
Nach dem Balken der offizielle Text.

Bern, 25.08.2021
Die epi­demi­ol­o­gis­che Entwick­lung ist derzeit schwierig einzuschätzen. Steigen die Spi­talein­weisun­gen weit­er­hin so stark wie zulet­zt, kann eine Über­las­tung der Spitäler bere­its in weni­gen Wochen nicht aus­geschlossen wer­den. Der Bun­desrat will, wenn nötig, rasch han­deln kön­nen. Er hat deshalb an sein­er Sitzung vom 25. August 2021 entsch­ieden, vor­sor­glich eine Ver­stärkung der Mass­nah­men gegen die Aus­bre­itung des Coro­n­avirus bis am 30. August bei den Kan­to­nen und Sozial­part­nern in Kon­sul­ta­tion zu geben. Im Zen­trum ste­ht die Ausweitung der Zer­ti­fikat­spflicht auf Innen­bere­iche von Restau­rants, von Kul­tur- und Freizeit­ein­rich­tun­gen sowie auf Ver­anstal­tun­gen im Innern. Der Bun­desrat hat auch entsch­ieden, dass ab dem 1. Okto­ber die Testkosten für das Covid-Zer­ti­fikat nicht mehr vom Bund über­nom­men wer­den.

Seit ein paar Wochen nehmen die Spi­ta­lan­weisun­gen von Coro­na-Pati­entin­nen und
‑Patien­ten stark zu. Haupt­grund für den Anstieg dürfte die tiefe Durchimp­fungsrate sein: In der Schweiz sind 56 Prozent der Bevölkerung min­destens ein­mal geimpft, in der Europäis­chen Union dage­gen 63 Prozent. Die Zahl der nicht-immunen Per­so­n­en, die sich ansteck­en kön­nen, ist nach wie vor gross. Hinzu kom­men weit­ere mögliche Gründe für den Anstieg: die leichtere Über­trag­barkeit der Virus­vari­ante Delta, die Reis­erück­kehrerin­nen und ‑rück­kehrer, die schrit­tweise Aufhe­bung der Mass­nah­men, die Aufhe­bung der Home­of­fice-Pflicht und des Ver­bots des Präsen­zun­ter­richts an Hochschulen sowie ein verän­dertes Ver­hal­ten der Bevölkerung.

Es ist in der aktuellen Sit­u­a­tion schwierig vorherzusagen, ob der starke Anstieg der Hos­pi­tal­i­sa­tio­nen mit dem Schu­lan­fang, dem Beginn des Herb­stse­mes­ters an den Uni­ver­sitäten und mit den küh­leren Tem­per­a­turen im Herb­st auch in den näch­sten Wochen anhält oder sich die Sit­u­a­tion wieder beruhigt.

Mass­nah­men wirken erst nach zwei bis drei Wochen

Bis Mass­nah­men­ver­schär­fun­gen sich auf die Spi­talein­weisun­gen auswirken, braucht es zwei bis drei Wochen. Der Bun­desrat kann deshalb mit der Ver­schär­fung von Mass­nah­men nicht zuwarten, bis die Spitäler über­lastet sind. Bei ein­er Über­las­tung der Spitäler würde die Zahl der Todes­fälle unter Covid-19-Erkrank­ten steigen und nicht drin­gende Ein­griffe müssten ver­schoben wer­den. Darunter würde die Gesund­heitsver­sorgung aller lei­den.

Aus­dehnung der Zer­ti­fikat­spflicht

Der Bun­desrat hat deshalb beschlossen, die Kan­tone und die Sozial­part­ner vor­sor­glich zu möglichen Ver­schär­fun­gen der Mass­nah­men zu kon­sul­tieren. Wie im Drei-Phasen-Mod­ell vorge­se­hen, ste­ht dabei das Covid-Zer­ti­fikat im Vorder­grund. Das Zer­ti­fikat ste­ht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Imp­fung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein neg­a­tives Testergeb­nis ein­heitlich und fälschungssich­er zu doku­men­tieren.

Anders als in früheren Infek­tion­swellen soll auf die Schlies­sung ganz­er Branchen oder Ver­bote von bes­timmten Aktiv­itäten verzichtet wer­den. Mit dem Zer­ti­fikat wird das Über­tra­gungsrisiko reduziert, weil nur noch Per­so­n­en zusam­men­tr­e­f­fen, die nicht ansteck­end sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteck­end zu sein. Wie bis anhin soll die Zer­ti­fikat­spflicht nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gel­ten.

Nicht geän­dert wer­den sollen zudem die bekan­nten und bre­it akzep­tierten Hygiene- und Abstand­sempfehlun­gen, die Quar­an­täneregeln sowie die generelle Masken­tragpflicht in öffentlich zugänglichen Innen­räu­men, Läden und im öffentlichen Verkehr.

Zer­ti­fikat­spflicht für Innen­räume von Restau­rants, Bars und Clubs

Der Bun­desrat schlägt vor, die heute in Diskotheken und Tan­zlokalen beste­hende Zer­ti­fikat­spflicht auf alle Innen­bere­iche von Restaurations‑, Bar- und Club­be­trieben auszudehnen. Die Kon­trolle kann am Ein­gang oder beim ersten Kon­takt am Platz erfol­gen. Auf Ter­rassen und weit­eren Aussen­bere­ichen soll weit­er­hin keine Zer­ti­fikat­spflicht gel­ten. Die Zer­ti­fikat­spflicht gilt nicht für das Per­son­al. Für dieses gel­ten allerd­ings weit­erge­hende Mass­nah­men wie etwa eine Maskenpflicht. Nur wenn sämtliche anwe­senden Mitar­bei­t­en­den die Zer­ti­fikat­spflicht erfüllen, darf auch das Per­son­al auf die Maske verzicht­en.

Auch für Hotel­restau­rants sollen diesel­ben Regeln gel­ten. Die reine Über­nach­tung im Hotel soll dage­gen nicht unter die Zer­ti­fikat­spflicht gestellt wer­den, weil die Nutzung von Hotels auch Per­so­n­en offen­ste­hen sollte, die kurzfristig keinen Zugang zu einem Test haben.

Zer­ti­fikat­spflicht für Ver­anstal­tun­gen im Innern

Im Weit­eren soll eine Zugangs­beschränkung auf Per­so­n­en mit einem Covid-Zer­ti­fikat für Ver­anstal­tun­gen einge­führt wer­den, die in Innen­bere­ichen stat­tfind­en (Konz­erte, The­ater, Kino, Sportver­anstal­tun­gen, Pri­vatan­lässe wie Hochzeit­en). Aus Grün­den des Grun­drechtss­chutzes ausgenom­men sind etwa religiöse Ver­anstal­tun­gen, Bestat­tun­gen sowie Anlässe zur poli­tis­chen Mei­n­ungs­bil­dung bis max­i­mal 30 Per­so­n­en. Bei diesen gilt in Innen­bere­ichen eine Maskenpflicht. Bei Ver­anstal­tun­gen im Freien sollen die bish­eri­gen Regeln gel­ten.

Zer­ti­fikat­spflicht für Kul­tur- und Freizeit­ein­rich­tun­gen

Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Museen, Zoos, Fit­ness­cen­ter, Klet­ter­hallen, Hal­len­bäder, Aqua­parks, Ther­mal­bäder, Bil­lard­hallen oder Casi­nos auf Per­so­n­en mit einem Zer­ti­fikat eingeschränkt wer­den. Ausgenom­men sind Betriebe, die auss­chliesslich Aussen­bere­iche umfassen.

Zer­ti­fikat­spflicht für sportliche und kul­turelle Aktiv­itäten

Auch bei sportlichen und kul­turellen Aktiv­itäten in Innen­räu­men wie Train­ings oder Musik- und The­ater­proben, bei denen bere­its heute keine Maskenpflicht beste­ht, soll kün­ftig der Zugang auf Per­so­n­en mit Covid-Zer­ti­fikat eingeschränkt wer­den. Diese Beschränkung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für beständi­ge Grup­pen von max­i­mal 30 Per­so­n­en, die in abge­tren­nten Räum­lichkeit­en regelmäs­sig zusam­men trainieren oder proben.

Kon­tak­t­daten­er­he­bung in Diskotheken und Tan­zlokalen

Für Diskotheken und Tan­zlokalen beste­ht heute bere­its eine Zer­ti­fikat­spflicht. Neu soll als zusät­zliche Mass­nahme eine oblig­a­torische Kon­tak­t­daten­er­he­bung einge­führt wer­den, um das Con­tact Trac­ing zu vere­in­fachen.
Nutzung des Zer­ti­fikats im Arbeits­bere­ich wird gek­lärt

Der Bun­desrat schlägt zudem vor, den Ein­satz des Zer­ti­fikats im Arbeits­bere­ich in der Verord­nung zu klären. Es soll expliz­it fest­ge­hal­ten wer­den, dass die Arbeit­ge­ber das Vorhan­den­sein eines Zer­ti­fikats prüfen dür­fen, wenn dies der Fes­tle­gung angemessen­er Schutz­mass­nah­men oder der Umset­zung des Testkonzepts dient.

Bun­desrat passt Test­strate­gie an

Der Bun­desrat hat heute zudem die nationale Test­strate­gie angepasst. Das Testen bleibt eine wichtige Mass­nahme, um die Pan­demie zu kon­trol­lieren, Über­tra­gungs­ket­ten zu unter­brechen und eine Über­be­las­tung der Spi­tal­struk­turen zu ver­hin­dern. Dazu soll ins­beson­dere das repet­i­tive Testen in Schulen und Betrieben weit­erge­führt wer­den. Diese repet­i­tiv­en Tests wer­den weit­er­hin vom Bund finanziert.

Covid-Zer­ti­fikat: Kosten für präven­tive Tests müssen sel­ber getra­gen wer­den

Ab dem 1. Okto­ber 2021 müssen Per­so­n­en, die sich testen lassen, um ein Zer­ti­fikat zu erhal­ten, den Test sel­ber bezahlen. Alle Per­so­n­en, die sich impfen lassen wollen, kon­nten das inzwis­chen tun. Der Bun­desrat erachtet es nun nicht mehr als die Auf­gabe der All­ge­mein­heit, die Testkosten für Per­so­n­en zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht gene­sen sind. Die Möglichkeit zur kosten­losen Imp­fung beste­ht weit­er­hin.

Aus­nah­men für Per­so­n­en mit Symp­tomen und Jugendliche

Tests für Per­so­n­en mit Symp­tomen wer­den weit­er­hin vom Bund über­nom­men. Allerd­ings berechti­gen diese nicht zum Erwerb eines Zer­ti­fikats. Anti­gen-Schnell­tests für Per­so­n­en, die sich aus gesund­heitlichen Grün­den nicht impfen lassen kön­nen sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wer­den weit­er­hin vom Bund bezahlt. Auch wer eine Gesund­heit­sein­rich­tung, etwa ein Alters- oder Pflege­heim oder ein Spi­tal, besucht, kann sich weit­er­hin gratis testen lassen. Der Schutz von Per­so­n­en mit hohem Risiko ist beson­ders wichtig. Bei einem neg­a­tiv­en Testre­sul­tat wird anstelle eines Zer­ti­fikats eine Bescheini­gung aus­gestellt.

Pooltests für alle offen

Neu will der Bund die Möglichkeit schaf­fen, dass sich Per­so­n­en ohne Symp­tome auf eigene Kosten in ein­er Apotheke mit einem Spe­ichel-PCR-Pooltest testen lassen kön­nen. Diese Tests haben den Vorteil, dass sie aus­sagekräftiger sind als Anti­gen-Schnell­tests. Auch wird es möglich sein, sich zuhause selb­st eine PCR-Spe­ichel­probe zu ent­nehmen. Dabei muss die Ent­nahme der Probe kon­trol­liert und die Iden­tität der Per­son klar sein.

Ergeb­nisse der Kon­sul­ta­tion

Die über­wiegende Mehrheit der Kan­tone und Sozial­part­ner sowie auch die zuständi­ge Kom­mis­sion des Nation­al­rats war mit der Weit­er­en­twick­lung der Test­strate­gie ein­ver­standen. Ins­beson­dere begrüssten sie die weit­er­führende Finanzierung von repet­i­tiv­en Tests in Schulen und in Betrieben. Sie schlu­gen jedoch Änderun­gen bei der Vergü­tung der Tests und stren­gere Bes­tim­mungen zur Vor­beu­gung vor Miss­brauch vor. Der Bun­desrat ist den Anliegen teil­weise nachgekom­men. So sollen sich Jugendliche neu bis zum 16. Alter­s­jahr gratis testen lassen kön­nen. Gle­ichzeit­ig soll das Zer­ti­fikat für Per­so­n­en ab 16 Jahren nur noch dann aus­gestellt wer­den, wenn der Test selb­st bezahlt wurde.

Ausweitung der Abwassertests

Im Weit­eren hat der Bun­desrat entsch­ieden, die sys­tem­a­tis­che Tes­tung des Abwassers von Kläran­la­gen auf Spuren von Coro­na-Viren auszuweit­en. Damit wird ein Sied­lungs­ge­bi­et erfasst, in dem rund 60 Prozent der Bevölkerung leben. Hinzu kom­men epi­demi­ol­o­gisch wichtige Touris­mus­ge­bi­ete. Lokale Aus­brüche kön­nen so schnell ent­deckt und entsprechende Mass­nah­men ein­geleit­et wer­den.

Imp­fung für Aus­land­schweiz­erin­nen und ‑schweiz­er

Der Bun­desrat hat heute auch eine Änderung der Epi­demien­verord­nung beschlossen. Damit kön­nen sich Aus­land­schweiz­erin­nen und Aus­land­schweiz­er, deren enge Fam­i­lien­ange­hörige (Ehep­art­ner­in oder Ehep­art­ner, Kinder, Eltern und Schwiegerel­tern im sel­ben Haushalt) sowie Gren­zgän­gerin­nen und Gren­zgänger ohne oblig­a­torische Krankenpflegev­er­sicherung in der Schweiz impfen lassen. Wie von den Kan­to­nen gefordert, wer­den diese Impfkosten vom Bund über­nom­men.

Die Fal­lzahlen in Birs­felden:
06 Fälle am 7. Juni 2021
28 Fälle am 9. August 2021
38 Fälle am 16. August 2021
28 Fälle am 23. August 2021, das bedeutet eine 7‑Tage-Inzi­denz von 266. In Deutsch­land wäre bei dieser Inzi­denz wohl alles wieder geschlossen. Auch die Schulen …

Zum Ver­gle­ich unsere unmit­tel­baren Nach­barn:
Die Land­kreise Lör­rach und Wald­shut haben eine 7‑Tage-Inzi­denk von etwa 75!

Und die Weisheit zur Sache:

Der Krug geht zum Brun­nen bis der Henkel abbricht.
Oder so.

Mattiello am Mittwoch 21/35
Die Schweiz in Europa 9

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